Kindergeld und Steuervorteile

Was haben das Kindergeld und Steuerfreibeträge mit der privaten Krankenversicherung zu tun, fragt sich sicher der eine oder andere werte Leser. Mit dem achtzehnten Lebensjahr ist üblicherweise Schluss mit diesen „Geschenken“ vom Staat. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn sich der Nachwuchs z.B. in der Ausbildung befindet können Eltern, bis zum 25. Geburtstag der Kinder, diese staatlichen Zuwendungen beanspruchen. Wegen abgeleistetem Wehr- oder Ersatzdienst verlängert sich die Anspruchsdauer entsprechend.

Der Haken, wenn das Kind über eigene Einkünfte über einem bestimmten Level verfügt, fallen alle Ansprüche weg. In 2007 liegt die Einkommensgrenze bei max. 7.680 Euro pro Jahr. Jetzt ist Kopfrechnen gefragt, denn die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung dürfen vom Verdienst des Kindes abgezogen werden. Wie der Bundesfinanzhof festgestellte hat, zählen dazu auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung, welche der Student selber von seinem Gehalt überweist, auch die üblichen Werbungskosten sind abzugsfähig, dazu zählen z.B. die Fahrt zum Arbeitsplatz.

Comments

  1. Anne says:

    Hallo Manfred!

    Wow, also diese Seite ist wirklich ein Fundus! Danke für die vielen Informationen die man hier gut erklärt einsehen kann!

    Trotz intensiven Stöberns habe ich leider nichts gefunden, was so ganz auf meine Problematik passt und wollte fragen, ob Sie mir vielleicht bei folgendem weiterhelfen kann.

    Ich bin 24, Studentin und neben dem Studium im Einzelhandel tätig. Bei Studienbeginn habe ich mich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, da ich zu 20% privat versichert bin (allerdings im studentischen Tarif) und 80% über die Beihilfe erstattet wird, da meine Eltern Beamte sind.
    Nach meinem Auslandsaufenthalt habe ich nun meine vorherige Nebentätigkeit wieder aufgenommen.
    Mein Personaldisponent klärte mich nun aber über folgende Problematik auf. Da die Beschäftigung nicht geringfügig ist, sprich der Vertrag auf “max.19 Wochenstunden” ausgestellt wird und ich daher bei Ausschöpfung der möglichen Arbeitszeit evtl. häufiger über die 400€ Grenze im Monat komme, müsste ich mich dann ja “normal” versichern. Es wäre allerdings nicht so, dass dies jeden Monat der Fall wäre.
    Nun ist es meines Wissens ja so, dass ich bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit wieder in eine GKV wechseln kann, mich also nicht teuer über die PKV versichern müsste.
    Meine Fragen sind nun:

    Bleibt mir die Beihilfe trotz der temporär sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erhalten (solange ich nicht die Einkommensgrenze mit der auch das Kindergeld verbunden ist sprenge)?

    Kann ich die PKV nebenher im Studententarif nebenher laufen lassen und problemlos in den Monaten wo ich nicht über den 400€ bin dort versichert sein?

    Ergeben sich sonst irgendwelche Probleme an die ich vielleicht garnicht gedacht habe?

    Noch zur Erklärung: für mich ist die Beihilfe aus folgendem Grund sehr wichtig. Ich bin generell nicht sehr häufig beim Arzt. Doch a.G. meiner Sehschwäche werde ich in den nächsten 2 Jahren definitiv nochmal neue Kontaktlinsen brauchen. Die GKV erstattet Sehhilfen ja nur noch bei Abschluss einer Zusatzversicherung und dann auch nur alle 2 Jahre bis zu 200€. Die Beihilfe bezahlt vom Betrag einfach die 80%, sprich: würde mir dies erhalten bleiben, könnte ich im Ernstfall die 20% problemlos selbst tragen. Bei den Komplettkosten sähe das schon ein wenig anders aus.

    Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn Sie mir da ein wenig Licht ins Dunkel bringen könnten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anne

  2. manfred says:

    Hallo Anne,
    ( WOW) das finde ich schon ein fulminantes kompliment, danke.

    Ich setzte voraus, dass Sie weiterhinimmatrikuliert sind. Dann dürfen Sie bis 20 Wochenstunden ohne Einkommensbegrenzung arbeiten und sind in der GKV nicht versicherungspflichtig.

    Ich maile Ihnen dazu ein PDF darin ist das ganz gut beschrieben, Ihr Personaldisponent kann dazu gerne bei der GKV nachfragen, Sie müssen dem aber auch mitteilen, dass Sie weiterhin immatrikuliert sind, sonst gibt es natürlich ein falsches Ergebnis.

    Grüße Manfred

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  1. [...] Wenn nur jedes Kind 10 Euro mehr bekommen w

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