Krankenkasse: Eine kleine Geschichte über die Praxisgebühr

Wenn der Hausarzt verreist ist und jemand anderes in dieser Zeit seinen Platz einnimmt, so bleibt es bei der gezahlten Praxisgebühr von 10 Euro. Dies ließ ein in Siegburg ansässiger Verband der Angestellten- Krankenkasse verlauten. Die Vorlage der Quittung reiche in dem Fall aus, so der Verband. Sollte der vertretende Arzt die zehn Euro eintreiben, seien diese nicht mehr fällig, wenn der Arzt seinen Urlaub beendet hat und man ihn innerhalb des Quartals nochmals aufsucht.

Um nicht bei jedem Arztbesuch zehn Euros hinzulegen, gibt es in der gesetzlichen Krankenkasse die so genannten Überweisungsscheine, so dass andere Ärzte wie zum Beispiel Zahn- oder Augenärzte keine Quartalsgebühr mehr verlangen müssen (mit Ausnahme des Hausarztes). Die Zahlung einer Praxisgebühr ist bei Kontrolluntersuchungen, sowie Behandlungen zur rechtzeitigen Identifikation, Verhinderung und Vorbeugung von Beschwerden/Krankheiten, sowie bei der Durchführungen von Impfungen und bei Behandlungen zur Vorbereitung auf Schwangerschaften, nicht zu zahlen.

Keinen Monat nach Einführung dieser Gebühr sind die Krankenkassen und Doktoren kräftig dabei, die Gebührenerhebung bei bestimmten Dingen zu beschränken. Dazu gehören zum Beispiel: Die Pille für die Vorbeugung von Schwangerschaften, wenn die Wichtigkeit im Einzelfall festgestellt ist. Für die Rezepte müssen Frauen in der Regel nur zwei mal im Jahr bezahlen, geht man davon aus, dass sich die Patientinnen nicht auffallend häufig behandeln lassen.

Wenn wegen ein und der selben Beschwerde mehrmals der Notdienst (am Wochenende) eingeschaltet wird, so muss trotzdem nur einmal gezahlt werden.

Therapeuten, die eher für das Seelenheil zuständig sind (sprich Psychotherapeuten), haben keine Berechtigung (aufgrund keiner medizinischen Tätigkeit) einen Ü-Schein für andere Ärzte weiterzugeben. Daher bekommt man die Zahlung der 10 Euro quittiert. Dieser Beleg darf dann natürlich in anderen Praxen vorgezeigt werden.

Wenn man sich behandeln lässt und nach dem Beginn das Quartal endet, aber die Untersuchung an sich noch nicht beendet wurde, so muss dafür nicht extra gezahlt werden.

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