Ein Projekt des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) welches als „Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft“ oder auch abgekürzt als HIS bezeichnet wird, erntete Aufgrund mangelnder Transparenz gegenüber Versicherten eine Menge Kritik. Das System, welches in der Versicherungsbranche Uniwagnis genannt wird, ist mit der Schufa vergleichbar und ist zur Abwehr von Betrug entwickelt worden. Aber auch von Lebensversicherungen festgestellte gesundheitliche Probleme werden dort angezeigt. Das jedoch macht es für diejenigen, die sich versichern wollen, schwer, einen Vertrag abzuschließen, da sie von vielen Gesellschaften mit höherer Wahrscheinlichkeit nicht aufgenommen werden.
Der nächste Punkt ist der, dass der Versicherungsbedürftige in der Regel keine Auskunft darüber bekommt, was über ihn eigentlich geschrieben wurde. Für so etwas sollte es nach verschiedenen Meinungen eine Auszeichnung geben und so erhielt das System den „Big Brother Award”, der übergeben wird, wenn es besonders unseriös zugeht. Aber auch bei den Datenschützern klingeln die Alarmglocken und so versucht das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein mit der GDV eine diplomatische Lösung zu finden, in der alle Interessen gewahrt bleiben.
Ein wichtiges Thema sind dabei Probeanträge, in der zu nichts verpflichtend eine Information darüber eingeholt werden kann, ob die Person überhaupt genommen werde. Wer sich schon im Vorfeld darüber im Klaren ist, dass er es schwer haben wird mit seiner Gesundheit sich versichern zu lassen, sollte zweigleisig fahren und seinen Antrag ein paar Versicherern zukommen lassen. Außerdem sollte es unübersehbar mit einem Hinweis gekennzeichnet sein, dass es sich um einen (unverbindlichen) Probeantrag handelt. Ein Autogramm ist in dem Fall nicht nötig (evtl. ist es sogar besser, darauf zu verzichten). Was ziemlich oft vorkommt, sind beigelegte Atteste, ärztliche Berichte, usw….. Auch falsche Angaben sind möglich, damit würde man sich selbst reinlegen, da man nicht mehr erwarten bräuchte, herzlich aufgenommen zu werden.
Der Haken: Diese Probeanträge sind allerdings auch in der HIS vermerkt, was nach einiger Zeit von der GDV auch zugegeben wurde. Wenn Personen unter Beschwerden oder Krankheiten leiden, wird das als Meldegrund angesehen, was dazu führt, dass die Betroffenen gemeldet werden, wenn sie in Bälde einen Versicherungsvertrag abschließen oder schon abgeschlossen haben. Gemäß einer Aussage des Sprechers Stefan Schweda macht man dabei keinen Unterschied zwischen „richtigen“ Anträgen oder Probeanträgen. Der Sinn und Zweck dieser Sache ist die, dass man Falschangaben vorbeugt und Antragsteller ihre Daten korrekt und komplett weitergeben. Seiner Meinung nach sei es schon fast erstaunlich, wenn man den Leuten bei der Gesundung zuschaut, die zwischen den einzelnen Anträgen stattfindet.
Um die Gesellschaften entsprechend informieren zu können, werden auch Probeanträge in die HIS eingetragen. Herr Schweda sagte dazu: „Entscheidend ist, dass eine konkrete Auskunft zu den Konditionen des Versicherungsschutzes begehrt wird, die aufgrund einer auf die Person des Anfragenden bezogenen Risikoprüfung ermöglicht wird”.
Die Datenschützer sind allerdings anderer Meinung und machten deutlich, dass da noch einiges geändert werden muss.
Zudem kann man nie wissen, wie sich dies auf die rechtliche Situation für die Versicherer oder die Versicherungsmakler auswirkt und welche Komplikationen im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung auftreten können.



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