Beitragsbemessungsgrenze 2008 (Gesetzliche Krankenversicherung )

Seit kurzem sind die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung 2008 bekannt. Die so genannte Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung soll von 3.562,50 Euro im Monat (BBG 2007) auf 3600 Euro im Monat bzw 43200 Euro im Jahr erhöht werden. Diese Grenzwerte gelten für die alten und neuen Bundesländer.

Zur Zeit sind die Zahlen inoffiziell und bedürfen noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Die Beitragsbemessungsgrenze legt die Höhe der Krankenkassen-Beiträge fest und gibt an, bis zu welchem Einkommen die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet und abgeführt werden. Nicht zu verwechseln mit der Versicherungspflichtgrenze, die im Jahre 2003 von der BBG abgekoppelt wurde. Weitere Infos dazu: Versicherungspflichtgrenze & Beitragsbemessungsgrenze.

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Comments

  1. Jenny says:

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage: Werden diese Beitragsgrenzen eigentlich regelmässig jedes Jahr erhöht oder ist (voraussichtlich) erstmal “Schluss”?
    Kenne mich damit leider nicht aus…

    Schöne Grüße,
    Jenny

  2. manfred says:

    Hallo Jenny,
    die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV ist genau 75 % der BBG in der Rentenversicherung, die Steigerung der BBG in der Rentenversicheurng hängt wiederum an der durschchnittlichen Lohnentwicklung. Solange es Einkommenssteigerungen im Arbeitnehmerbereich gibt werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben.
    Grüße
    Manfred

  3. Kathi says:

    Hallo,

    ich hab da ma ne Frage, in wie weit ändern sich die Sätze von Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung usw. in 2008?

    Gruß

    Steffi

  4. manfred says:

    Hallo Kathi,
    die BBG der Arbeitslosenversicherung beträgt im Westen 63.600 € im Osten 54.000 € in der GKV allg. 43.200 €
    Grüße
    manfred

  5. Kathi says:

    Vielen Dank schon mal dafür und inwiefern sieht das prozentual aus?Bei der Rentenversicherung sinds ja momentan 19,9%, wie ändern sich die Sätze bei Krankenversicherung etc.?

    Grüße
    Kathi

  6. manfred says:

    Hallo Kathi,
    in der Rentenversicherung ist mir keine Änderung des Beitrages bekannt, wohl aber wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt.
    Die Beiträge in der Krankenkasse sind ja noch nicht einheitlich, dies wird, dank der Gesundheitsreform ab 2009 der Fall sein. Damit wird es dann eine heftige Beitragsanhebung geben. Amtlich bestätigte Zahlen sind mir aber nicht bekannt, spekuliert wird, dass der Gesundheitsfonds mit einem Beitragssatz von 15,7 % beginnt.
    Grüße
    Manfred

  7. mark says:

    Ich liege leicht über der Grenze und habe nun Familie mit 2 Kindern. Gibt es für mich einen Weg aus der PKV ? Bin kurz davor den Job zu wechseln, reicht der Einstieg mit einem niedrigeren Gehalt für eine Übergangszeit.
    Danke für die Info.

  8. manfred says:

    Hallo Mark,
    wenn Sie einen neuen Job beginnen und mit diesem unter der JAEG für 2008 liegen werden sie automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Sicherheitshalber sollte es so sein, dass Sie im gesamten Jahr 2008 unter der JAEG liegen.
    Grüße
    manfred

  9. Claude says:

    Ich bin seit Jahrzehnten nicht krankenversichert und habe das auch weiterhin nicht vor. (Einkommen über der BBG).
    Wie geht das dann ab 2009 nach der Reform? Welchen Weg muss ich dann beschreiten, um der Krankenkasse zu entkommen?

  10. manfred says:

    Hallo Claude,

    Sie haben vermutlich ein Problem, weil die Versicherungspflicht, für alle welche der GKV zuzuordnen sind, ab dem 04.2007 besteht. Das bedeutete, entweder Sie versichern sich in der PKV oder mit den entsprechenden Nachzahlungen in der GKV. Auch dann kann es, wenn auch unwahrscheinlich, noch zu Nachforderungen seitens der GKV kommen.
    Was als zusätzliches Problem geklärt werden muss, ist ob Sie u. U. nicht seit Jahren versicherungspflichtig sind.
    Ab dem 01.01.2009 gibt es sowieso kein entrinnen mehr.

    Auch wenn die folgenden Aussagen Ihnen vermutlich nicht gefallen, kann ich für Ihre Ansicht kein Verständnis aufbringen.
    Es kann doch nicht sein, dass Sie auf Kosten der Allgemeinheit die Beiträge zur Krankenversicherung sparen.
    Ich gebe Ihnen vollkommen Recht, dass man für 100 € Arzt-, Zahnarztbesuch keine Krankenversicherung benötigt, darum geht es auch in der Krankenversicherung nicht.

    Meiner Meinung nach liegt der Sinn der Krankenversicherung, wie auch allen anderen Versicherungen darin, Lebensrisiken abzusichern, welche alle Treffen können, aber nur wenige betroffen werden. Ich kann Ihnen duzende Erkrankungen aufzählen, welche als Lebensrisiko vom einzelnen Menschen i.d.R. nicht (oder auf Dauer nicht) finanziert werden können

    Was passiert denn, wenn Sie schwer krank werden oder durch Unfall z.B. als Dialysepatient 10.000 -30.000 € monatlich oder als Pflegefall, 5.000-10.000 € monatlich an Kosten finanzieren müssen.

    Wie lange wären Sie in der Lage solche Kosten monatlich zu finanzieren?

    Was würden Sie tun, wenn Ihr Vermögen dann irgendwann aufgebraucht ist?

    Ich vermute, dass dann doch die Allgemeinheit für diese Kosten aufkommen muss, zur Not über die Sozialhilfe. Unter diesem Aspekt kann ich die Versicherungspflicht nur begrüßen.

    Wenn Sie trotz (oder vielleicht gerade wegen) dieser offenen Worte vertrauen zu meiner Dienstleistung als Versicherungsmakler finden können, würde ich Sie gerne als Mandanten begrüßen. In diesem Falle würde ich für Sie auch klären, ob vielleicht eine Versicherungspflicht besteht.
    Im Sinne der Absicherung von Lebensrisiken kann man gerade in der privaten Krankenversicherung auswählen welche Leistungen versichert werden sollen.

    Grüße
    Manfred

  11. Günni says:

    Sers Manfred,
    erstmal ein dickes kompliment, ich war echt begeistert von dir im Film “Ice Age”!!
    Aber jetzt mal zum richtigen Thema. Wie hoch belaufen sich denn die Beiträge für Krankenversicherungen im Jahr 2008 im Schnitt??

    Alsp Peace Bruder!!
    Hau rein

  12. manfred says:

    Hallo Günni,
    danke für das Kompliment, ich bin aber nur etwas plüschig.
    Leider kann ich die frage nicht beantworten, da ich nicht weiß welche Krankenversicherungsbeiträge Sie meinen.
    Gesetzlichen Krankenkasse oder private Krankenversicherung, in der GKV sind die Beiträge einkommensabhängig bis zur Beitragsbemessungsgrenze, diese liegt in 2008 bei 43200 €.
    Der Beitrag ist von in 2008 Kasse zu Kasse unterschiedlich und wird ab 2009 (so die Gesundheitsreform durch das Verfassungsgericht nicht gestoppt wird) zu einem Einheitsbeitrag für alle Kassen festgeschrieben.
    In der PKV wird der Beitrag wie immer nach dem Risiko berechnet.
    Grüße
    manfred

  13. Andreas says:

    Hallo Manfred,
    als Selbständiger bin ich privat Krankenversichert. Meine Frau hat momentan kein Einkommen, ist daher bei der gesetzlichen versichert und mit Ihr unsere vier Kinder, was da recht preiswert ist (134,- Euro für meine Frau inkl. 4 Kinder!). Meine Frage: wenn ich nun über die 43200 Euro komme, was habe ich dann für Möglichkeiten? Muß ich dann alle Kinder einzeln versichern? Oder gibt es irgendeine Möglichkeit für mich, in die gesetzliche KV zurückzukommen und mich dort freiwillig zu versichern?

    Welches Einkommen ist denn gemeint, das zu versteuernde Einkommen, das auf dem Steuerbescheid ausgewiesen wird? Also nicht nur die Summe meiner Einkünfte, sonder abzüglich der Ausgaben für den “Betrieb”?

    Viele Fragen, über eine Antwort würde ich mich sehr freuen…

    Grüße
    Andreas

  14. Dennis says:

    Hallo.
    Ich habe letzten Monat 2028,46 EUR Brutto verdient.
    Der Beitragssatz zu meiner Krankenversicherung liegt bei 12,9 %.
    Mir wurden vom Brutto Gehalt 149,09 EUR abgezogen.
    Laut der Rechnung (2028,46 EUR * 12,9% / 2) sollen es aber nur 130,84 EUR sein.
    Und so ist es jeden Monat, daß ich mehr zahle als ich soll.
    Warum ist das so???
    Vielen Dank im Voraus!

  15. manfred says:

    Hallo Dennis,

    Das ist doch eine interessante Frage, ich glaube, das sich die wenigsten GKV Versicherten diese Frage gestellt haben.
    Also zurück in die Vergangenheit, in 2004 gab es eine Gesundheitsreform, soweit ich mich so spontan Erinnere wurde damals unter anderem die Tabaksteuer erhöht um diesen der GKV als Zuschuss zur Verfügung zu stellen. Dieser wurde ja dann nach gut einem Jahr wieder abgeschafft, die Steuer ist geblieben, aber das nur am Rand.
    Mit dieser Gesundheitsreform wurde auch die bis dato paritätisch finanziert GKV abgeschafft. 0,9 % des Beitrages mussten nun von des GKV Mitgliedern alleine (zur Finanzierung des Krankengeldanspruches) berappt werden.
    Nun dürfen Sie ausrechnen wie viel Prozent 18,25 € von Ihrem Gehalt ausmacht, ich denke damit ist Ihre Frage beantworte.
    Grüße
    manfred

  16. Dennis says:

    Vielen Dank!
    Mit freundlichem Gruß,
    Dennis

  17. Werner says:

    Ich habe eine etwas kompliziertere Frage.

    Ich war bis Ende August 2004 bei einer gesetzlichen Versicherung mehr als 12 Monate versichert. Danach bin wärend meiner Studienzeit zur PKV übergewechselt, da ich dort schon selbstständig war. Nun lief mein Geschäft nicht mehr so toll da ich auch während des Hauptstudiums sehr wenig Zeit hatte um mich um mein Geschäft zu kümmern, so dass ich einige Monate in Zahlungsrückstände mit meiner privaten Krankenversicherung kam. Diese kündigte mir dann. Nach meinem Studium war ich bis Mai 2008 selbstständig und nicht versichert. Anfang Mai bekam ich ziemliche Schmerzen im Bauchbereich, die so unerträglich wurden, dass ich zum Arzt gegangen bin und diesen Besuch selber bezahlt habe. Aus Angst, ich habe vielleicht etwas schlimmeres, habe ich dann mein Gewerbe aufgegeben und mich Arbeitslosengeld II beantragt. Nun bin ich seit Mai 2008 in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Was passiert eigentlich, wenn ich jetzt z.B. einen Darmkrebs habe und in das Krankenhaus komme und dann nicht mehr arbeitsfähig bin. Wie lange bekomme ich dann Arbeitslosengeld II (dafür muss man ja mind. 3 Stunden arbeitsfähig sein)? Kann mir die Krankenkasse die Zahlung verweigern mit der Begründung das ist eine Alterkrankung?

    Anderes Zenario: Was passiert, wenn ich heute einen schweren Unfall habe und für 15 Monate im Koma liege. Ich kann dann ja kein Arbeitslosengeld II mehr beantragen. Was passiert dann mit meinem Versicherungsschutz (wenn ich keine Angehörige habe, die sich darüm kümmen könnten).

  18. manfred says:

    Hallo Werner,

    Ihrer Frage kann ich nur in Bezug auf die Krankenversicherung beantworten da ich mich mit dem Thema Hartz 4 nicht so sehr auskenne.
    Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass die Sozialhilfe auf gleichem Niveau liegt wie das ALG 2. Die Sozialhilfe müssen Sie auf alle Fälle erhalten, gleich, ob Sie noch arbeiten können oder nicht. Diese Frage sollte Ihnen aber auch das Arbeitsamt beantworten können.

    In Bezug auf die gesetzliche Krankenkasse (GKV) ändert sich im Prinzip nichts, nur dass der Kostenträger dann das Sozialamt ist. Da Sie der GKV zuzuordnen sind besteht seit 04.2007 für Sie die Versicherungspflicht in der GKV. Gleiches gilt auch in dem beschriebenen Szenario, wenn jemand im Koma liegt.

    Grüße

    Manfred

  19. mike says:

    Hallo,

    ich bin derzeit privat versichert und kurz vor Abschluß meines Studiums. Wahrscheinlich werde ich in absehbarer Zeit kein sozialvers.-pflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen und kann somit meine Frau nicht mitversichern.
    Und hier ist mein Problem und meine Frage: Ab 04.2007 besteht ja Versicherungspflicht, aber meine Frau, die seit zwei Jahren in Deutschland lebt, ist leider bis heute nicht versichert (sie war es bis Ende 2006 in einem osteuropäischen Non-EU-Land). Sie arbeitete in der Zeit nur auf 400€-Basis (kurzzeitig) und absolvierte verschiedene Sprachkurse.
    Gibt es eine Möglichkeit, sie in einer GKV versichern zu lassen, ohne die rückwirkende Zahlung ab 04.2007 zu leisten? Einerseits verstehe ich den Gesetzgeber, der damit alle Dazuzurechnenden in die GKV bringen möchte, andererseits bezahlt man ja damit für eine nicht erbrachte Leistung und mittlerweile summiert sich ja das ganze auf ca. 18 Monate.

    Vielen Dank im Voraus!

  20. manfred says:

    Hallo Mike,
    leider ist es genau so wie Sie das schon geschrieben haben. Die allgemeine Versicherungspflicht für alle die der GKV zuzuordnen sind gilt ab dem 04.2007. Sie sind grundsätzlich verpflichtetet Ihre Gattin in der GKV rückwirkend anzumelden, da geht kein Weg dran vorbei. Zurzeit wird diese Versicherungspflicht von der GKV noch nicht intensiv verfolgt, dies kann aber noch kommen.
    Ich sehe zwei Möglichkeiten:
    1. Sie können mit dem Arbeitgeber Ihrer Gattin sprechen, ob der das Arbeitsverhältnis nicht um 1 € erhöht, damit eine GKV Versicherungspflicht entsteht
    2. Sie können Ihre Gattin in der PKV versichern,
    Wobei in beiden Fällen die GKV die Beiträge seit 04.07 nachfordern könnte, ob dies getan wird kann ich allerdings nicht sagen.
    Grüße
    manfred

  21. andi says:

    hallo manfred,

    in 2009 soll nun der einheitssatz in der gkv bei ca 15,5 % liegen.
    das ist ja schon happig, aber was ich mich frage ist, ob die beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3600€ auch noch steigen wird?

    in der Rentenvers. soll sie ja auch um 100 € steigen. hast du ne ahnung was da auf uns zu kommt?

    Steigerung auf auf 3900 oder sogar 4300?

    gruß andi

  22. manfred says:

    Hallo Andi,
    ich gehe ehr von 15,75-16% aus, plus natürlich die Pflegeversicherung. Die BBG wir voraussichtlich um 2% ansteigen.
    Nix gutes jedenfalls, in der gesetzlichen Krankenkasse, ich denke das ist schlecht, wenn sich der Staat immer mehr in diese Dinge einmischt und noch schlimmer ist es wenn sich die Regierung dann nicht auf ein Konzept einigen kann
    Grüße
    Manfred

  23. Markus says:

    Hallo,

    momentan liegt mein Jahreseinkommen (abhängig beschäftigt) zw. der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichgrenze. Demnach bin ich nach wie vor pflichtversichert.
    Im kommenden Jahr wird mein Bruttojahresverdienst bei 49T€ zzgl. Prämien (ca. 5-10T€) liegen. Somit wäre ich sicher oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.

    Welchen Weg gibt es schnellstmöglich aus der GKV in die PKV zu wechseln. Im Hinterkopf habe ich den wahnwitzih´gen Beitragssattz von ca. 16% (plus x)

    Danke & Gruß
    Markus

  24. Jochen says:

    Ich habe eine Lösung für euer Problem:

    Wenn ihr gut verdient und noch jung und gesund seid und am besten keine Familie habt, dann geht in die Private Krankenversicherung (PKV).

    Wenn ihr mal älter werdet, dann wechselt zurück in die Gesetzliche Krankenkasse (GKK).

    Das geht auch heute noch, auch wenn euch die Politiker weismachen wollen, das wäre nicht mehr möglich.

    So mache ich selber das, und so kann ich es nur jedem anderen raten…..

    Man muss ich einfach gegen die Abzockerei des Staates wehren!

  25. Jochen says:

    Sollen doch die Krankenkassen ihren Beitrag bis zum Anschlag erhöhen. Wenn ihr in die PKV gewechselt seid, interessiert euch das in jungen Jahren nicht mehr.

    Wenn ihr mal älter und kränker seid und weniger verdient, dann zahlt ihr nach dem Wechsel von der PKV in eine Gesetzliche Krankenkasse kaum noch Beiträge, und dann soll bitteschön die Solidargemeinschaft der Krankenkassenversicherten für euch aufkommen.

    Gruss,
    Jochen

  26. manfred says:

    Hallo Markus,
    Um sie nicht noch mehr zu schocken, es wurde die Tage eine Studie des WIP herausgegeben nach der die GKV Beiträge bis 2050 auf 25% steigen werden. Hatte noch keine Zeit diese Studie zu lesen, kann mir aber gut vorstellen, dass dies ein realistisches Szenario ist.
    Leider können Sie die 3 Jahresregelung auch nicht umgehen, das bedeutet 2009 -2011
    GKV und ab dem 01.01.2012 könne sie in die PKV wechseln, günstig wäre für Sie eine Beratung zum Thema PKV durchzuführen und dann bei der in fragekommenden PKV einen Anwartschaftstarif abzuschließen. Ich biete Ihnen diese Beratung gerne an, teilen Sie mir dazu Ihre Telefonnummer mit.
    Grüße
    manfred

  27. manfred says:

    Hallo Jochen,
    dieser Argumentation mag ich nun nicht folgen,
    1. Ist es so, dass ab dem 55. Lebensjahr der Wechsel von der PKV in die GKV nicht mehr möglich ist
    2. Was macht das für einen Sinn in jungen Jahren (wo man diese Versicherung i.d.R. nicht braucht) bestens privat versichert zu sein und im Alter wenn man dann Leistungen benötigt in die GKV oder analog in den Standard bzw. Basistarif zurückzukehren.
    Das Problem welche ich auch bei Ihrer Argumentation sehe ist das die private Krankenversicherugn n8ur auf den zu zahlenden beitrag reduziert wird. Das ist der absolut falsche Ansatz, entscheidend sind die Leistungen die ich mir für das Geld einkaufe. Wenn ich diesen Ansatz wähle muss ich natürlich dafür Sorge tragen, dass ich im Alter genügen Geld zusammen habe um mir die PKV auch noch leisten zu können. Deshalb ist eine Beratung zum Thema Altersvorsorge in Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung unabdingbar. In diesem Bereich muss ich auch noch verstärkt tätig werden.
    Grüße
    manfred

  28. Jutta says:

    Hallo Manfred,
    um meine Frage stellen zu können, muss ich etwas weiter ausholen und meine Situation erklären (ich hoffe ich sprenge damit nicht den Rahmen dieses Forums)…
    Ich habe eine Lehre gemacht, in diesem Beruf ein paar Jahre gearbeitet und mich dann noch zu einem späten Studium entschlossen.
    Als ich das Studium begann, war ich bereits 29 Jahren alt und musste mich freiwillig zum Mindestsatz versichern. Ich habe mich also weiter bei der SBK, bei der ich schon seit meiner Lehrzeit versichert war, freiwillig versichert.
    In der Studienzeit habe in den letzten Jahren in den Semesterferien (manchmal auch unter dem Semester) gearbeitet. Dabei bin ich eigentlich immer weit über die Grenze von 828,33€ im Monat gekommen. Die SBK war aber immer nur an meinem Jahreseinkommen interessiert und solange ich da eine bestimmte Grenze nicht überschritt, war alles ok.
    Seit 2007 bin ich nun verheiratet und über meinen Mann bei der Bamer Familienversichert. Ich habe im Frühjahr gearbeitet und bin 2x über die Einkommensgrenze von 355€ Familienversicherter gekommen. Somit war klar, das ich beim nächsten mal überschreiten der Grenze, mich wieder freiwillig versichern müsste.
    Im Sommer habe ich nun ein freiwilliges Praktikum gemacht, in dem ich als Werksstudentin auch Geld verdient habe. Die Barmer kam nun, wie schon erwartet wegen freiwilliger Versicherung auf mich zu. Nur leider nicht wie bei der SBK zum Mindesttarif, sondern 16,7% (+Pflegeversicherung) meines als Studentin eh schon sehr geringen Einkommens …
    Da ich vor habe nun unter dem Semester dort weiter zu arbeiten ist das natürlich eine eher unangenehme Neuigkeit. Außerdem denke ich, im Schnitt wird sich mein Jahreseinkommen zu früher auch nicht großartig ändern. Nur würde das Geld jetzt etwas regelmäßiger kommen.
    Ich kann das im Moment noch nicht so ganz nachvollziehen da es sich ja auch nur noch um einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr handelt und ich danach ja auch wieder als Arbeitnehmerin bei der Barmer versichert wäre.

    Nun kommt endlich meine Frage:
    Gibt es bei den Gesetzlichen Krankenkassen wirklich so große Unterschiede?
    Oder habe ich vorher nur aus Kulanz nur den Mindestsatz bezahlt?
    Haben die GKV so viel Spiel, dass sie für einen begrenzten Zeitraum einen Sondertarif machen könnten?

    Vielen Dank im Voraus

    Jutta

  29. manfred says:

    Hallo Jutta,
    keine Bange, der Rahmen dieses Blogs ist schon lange gesprengt, das hat den Vorteil dass man weiter sehen kann :-) .
    Leider kann ich Ihre Fragen nicht abschließend beantworten.
    Was ich bisher festgestellt habe ist, dass die Kassen in der Satzung schon einige Änderungen vornehmen können. Wie weit diese Befugnisse reichen kann ich nicht sagen. Ich bin mir auch nicht sicher ob die Kassen sich dann auch strikt an die Satzung halten müssen oder ob die das eine oder andere Auge zudrücken können um z.B. einen Kunden zu halten.
    Dies möchte ich an folgendem Beispiel erläutern:
    Ich weiß von einer großen GKV, dass diese Gesundheitskurse zu 80% erstattet, wenn bestimmte Vorgaben z.B Ausbildung der Kursleitung, abgeschlossener Kurs usw. erfüllt sind. Sind diese nicht erfüllt werden diese Kurse lt. Satzung nicht übernommen. Wenn nun die Erstattung eines Kurses abgelehnt wurde und man beweist dieser GKV, dass eine andere GKV diesen abgelehnten Kurs bezahlen würde, dann erstattet diese GKV den Kurs ebenfalls. Eine Satzungsmäßige Grundlage scheint es dafür aber nicht zu geben.
    Ich glaube das ist alles recht schwammig, wo da die Grenzen liegen kann ich nicht sagen.

    Grüße
    manfred

  30. Philip says:

    Hallo Manfred,

    Ich bin absolut froh, dass ich auf Deine Seite gestoßen bin, denn momentan weiß ich wirklich nicht weiter. Hier mein Problem:

    Seit März diesen Jahres bin ich nicht mehr auf ALG II angewiesen, da ich eine Tätigkeit als freier Mitarbeiter (Selbständig) angenommen habe. Da sich die “Abmeldung” beim Jobcenter unverständlicher Weise in die länge gezogen hat – es war komplizierter dem Amt zu entkommen als sich dort anzumelden :-O – habe ich mich erst nach anderthalb Monaten bei meiner GKV gemeldet mit der Bitte mich dort weiterhin zu versichern.
    Übrigens war ich ein wenig überrascht nichts von der GKV gehört zu haben, insbesondere da ich doch keine Zahlungen an sie geleistet habe…

    Wochen später erhielt ich dann endlich einen Fragebogen, in dem ich die benötigten Angaben für eine Einstufung gemacht habe und diese auch umgehend zurückgesandt habe.

    Mehrere Monate später (Mitte Okt.) und nach mehrmaligem Nachfragen meinerseits, erhielt ich endlich ein Schreiben von der GKV in dem mir mein freiwilliger KV/ PV Beitrag mitgeteilt wurde mit der gleichzeitigen Aufforderung die bereits seit März angefallenen Beiträge zu überweisen! Wie Du Dir sicher denken kannst, fällt die Nachzahlung nicht gerade gering aus, insbesondere da der Beitrag anhand eines Mindesteinkommenssatzes berechnet wurde der mein tatsächliches Einkommen übersteigt. Auch bin ich nicht in der Lage diese Nachforderung zu bezahlen.

    Hier endlich meine Fragen (uff):
    1. Muß ich diese Nachzahlung leisten, wenn ich weiterhin in der GKV versichert bleiben möchte? Immerhin habe ich erst jetzt eine endgültige Antwort erhalten. Oder…
    2. Kann ich jetzt noch problemlos in eine PKV wechseln, ohne das mir die GKV dies untersagen kann und ohne dass ich diesen horenden Betrag zahlen muß?

    Vielen Dank im Vorraus für Deine Zeit und Deinem Rat!!!

    Beste Grüße,
    Philip

  31. manfred says:

    Hallo Philip,
    Ja, die Nachzahlung müssen Sie leisten, da Sie der GKV zuzuordnen sind und damit unter die in der GKV bestehende Versicherungspflicht fallen.
    Sie können zwar in die PKV wechseln, allerdings glaube ich nicht, dass die GKV auf die Beiträge verzichtet. Ich kann Ihnen gerne eine Vergleich zu diesem Thema berechnen.
    Grüße
    manfred

  32. Amalia says:

    Lieber Manfred,
    leider finde ich im Internet keine zufriedenstellenede Antwort. Können Sie mir konkrete Informationen dazu geben, was passiert wenn ein Selbstständiger sich ab 2009 nicht krankenversichert? Wie findet die Krankenversicherung das heraus? Oder der Staat?

    Mein Partner ist (trotz Pflicht ab 2007) nicht krankenversichert – aus dem einfachen Grunde, dass er es sich bisher nicht leisten konnte. Wir wissen beide, dass er es tun sollte, aber die wahrscheinlich anfallende Nachzahlung ab 2007 kann er eben auch nicht leisten. Was kann man in diesem Falle tun? Bringt es etwas mit den Krankenkassen “zu sprechen”, gibt es eine Möglichkeit der Ratenzahlung?
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir konkret beschreiben könnten wie das vor sich geht. Können Sie vielleicht sogar eine kulante Krankenkasse empfehlen? Ansonsten sehe ich keine Chance, dass mein Partner sich versichern kann.

    Herzlichen Dank vorab,
    Amalia

  33. manfred says:

    Hallo Amalia,

    das ist, für Menschen welche der GKV zuzuordnen sind seit 04.2007 und für Menschen welche der PKV zuzuordnen sind seit 01.01.2009 soweit ich informiert bin eine Ordnungswidrigkeit.
    Auf alle Fälle sind die Beiträge ab Beginn der Versicherungspflicht nachzuzahlen. Die KV wird immer eine entsprechende Nachzahlung verlangen. Ich bin mir nicht sicher ob noch weitere Strafzahlungen anfallen. Ob man in Bezug auf die Nachzahlung mit der GKV reden kann müsste ich klären. Die erste Frage wäre wo Ihr Partner denn zuzuordnen ist. Wenn er in die PKV wechselt, könnte man den Beginn auf 01.01.2009 legen um damit zu versuchen eine Nachzahlung in der GKV zu verhindern.
    Grundsätzlich findet die GKV das nicht heraus, aber unser Vater Staat hat schon Vorkehrungen getroffen um das ganz komfortabel zu recherchieren. Durch die einheitliche Steuernummer braucht das Finanzamt nur auf das Knöpfchen zu drücke um festzustellen wer keine KV Beiträge von der Steuer abgesetzt hat. Alle diese Menschen werden spätesten in 2010 eine netten Brief bekommen in dem vom Finanzamt oder einer entsprechenden Behörde gefragt wird, wo denn die entsprechende Person krankenversichert ist, wie sie sehen alles kein Problem mehr.
    Teilen sie mir unter info@pkv-financial.de Ihre Telefonnummer mit, dann können wir das weitere Vorgehen besprechen

    Grüße
    Manfred

  34. alice says:

    Lieber Manfred,
    ich habe eine Frage wegen der Mitversicherung von Kindern. Mein Freund und ich verdienen beide über der Beitragsbemessungsgrenze; ich bin in der PKV versichert und er freiwillig in der GKV. Im März bekommen wir Nachwuchs; und haben nun gehört dass wir – so lange wir nicht verheiratet sind – uns aussuchen können ob wir das Kind umsonst in der GKV mitversichern oder gegen Beitrag in der PKV. Was passiert wenn wir heiraten? Muss das Kind dann auf jeden Fall in die PKV, oder kann es weiter in der GKV mitversichert bleiben?
    Vielen Dank im voraus für deine Antwort,
    Alice

  35. manfred says:

    Hallo Alice,
    da haben sie richtig gehört, solange sie nicht verheiratet sind haben Sie die Wahl Ihre Kinder in der GKV oder in der PKV zu versichern. Wenn Sie heiraten gilt folgende Vorschrift aus dem SGB V:
    Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist….
    Wenn sie verheiratet sind, müssen die Einkommensverhältnisse genau geprüft werden, je nach dem wie die Prüfung ausfällt hat Ihr Kind entweder Anspruch auf die Familienversicherung oder muss entweder freiwillig mit eigenem beitrag in der GKV versichert werden oder eben in der PKV eben auch mit eigenem Beitrag.
    Grüße
    manfred

  36. Steffi says:

    Hallo Manfred,

    ich möchte auch mal eine Frage stellen. Ich war bis 31.03.2006 bis 18.06.2006 beim Arbeitsamt gemeldet und habe habe dort aber kein Geld bezogen. Jetzt habe ich ein Schreiben von meiner Krankenkasse bekommen, das ich ihnen erklären soll was mit dieser ist. Wenn ich mich nicht melde bekomme ich einen kostenplan und muss den Beitrag selbst bezahlen. Versicherungspflicht besteht doch aber erst seit 04.2007.Was soll ich tun?
    Desweiteren war ich von Juli 2007 bis Ende April 2008 nicht krankenversichert und auch nicht beim Amt gemeldet. Was ist mit dieser Zeit?
    Gruß Steffi

  37. manfred says:

    Hallo Steffi,
    das ist eine gute Frage, auf alle Fälle besteht seit 04.2007 die Versicherungspflicht in der GKV, zur Not müssen Sie Harz 4 beantragen, der Pflicht zur Versicherung müssen sie nachkommen.
    Von irgendetwas müssen Sie ja Ihren Lebensunterhalt bestreiten, entweder habe sie irgendein Einkommen, oder werden von Familienangehörigen unterstütz, oder eben Harz 4. Je nach dem was hier zutrifft entscheidet wer die Beträge zur GKV zu zahlen hat, wie gesagt zur Not eben über Harz 4.
    Für die Zeit in 2006 sehe ich schwarz, falls sie hier die GKV in Anspruch genommen haben werden sie die Kosten zurückzahlen müssen.
    Grüße
    manfred

  38. Mirco says:

    Hallo Manfred,
    ich bin GF und liege schon seit Jahren weit über der BBG; bin aber noch in der GKV freiwillig versichert, da 3 Kinder (4-9J). Jetzt habe ich gehört, dass ich die Kinder einzeln versichern muss in der GKV, weil ich über der BBG liege; das die GKV ansonsten die Leistungen verweigern könnte. Stimmt das?

  39. manfred says:

    Hallo Mirco,
    das was sie da gehört haben ist normalerweise Blödsinn. Solange sie in der GKV versichert sind haben Ihre Kinder Anspruch auf die Familienversicherung. Dieser könnte nur wegfallen, wenn Ihrer Kinder Einkommen z.B. Zinsen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder so etwas bekommen würden. Über die weiteren Voraussetzungen könne sie sich im Lexikon unter folgendem Link informieren: http://www.pkv-financial.de/glossar/te078.htm
    Wenn Sie aber die Möglichkeit in Betracht ziehen in die PKV zu wechseln, ist die Sachlage eine andere in diesem Falle müssen die Kinder entweder in der PKV oder der GKV jeweils mit eignem Beitrag versichert sein. In diesem Falle wäre auch zu klären wo Ihre Gattin versichert werden soll. Diese Fragen sind an dieser Stelle natürlich nicht zu klären, deshalb biete ich Ihnen ein Beratungsgespräch zu diesem Thema an, falls Sie sich mit dem Gedanken tragen in die PKV zu wechseln.
    Grüße
    Manfred

  40. Edgar says:

    Ich bin bei einer PKV. Meine Frau ist gesetzlich Krankenversichert. Unsere beiden Kinder sind über die Ehefrau Familienversichert. Die GKV fordert jetzt für die Jahre 2006, 2007 und 2008 die Einkommensteuerbescheide. Meine Einkünfte als Selbständiger waren 2007 über BBG, davor und danach drunter. Müssen jetzt die Kinder nachverichert werden ? Für welchen Zeitraum ? Gibt es eine Formel zur Berechnung der Nachversicherung für die Kinder ? Wenn ich die Kinder bei der GKV nachversichern muss, kann ich diese Ausgaben rückwirkend beim FA melden damit es berücksichtigt und neue ESt berechnet wird ?

    Wer kann mir bei meinen Fragen weiterhelfen ?

  41. manfred says:

    Hallo Edgar,
    ich kann nicht sagen wie die GKV Ihrer Gattin reagiert. Von gesetzte wegen ist es so, dass die Familienversicherung weggefallen ist seit Ihr Einkommen über JAEG lag, das bedeutet eigentlich zum 01.01.2007. Die Frist für die freiwillige Versicherung ist 3 Monate nach Ablauf der Familienversicherung und ist damit abgelaufen. Die Rettung ist die seit 01.04.2007 geltende allg. Versicherungspflicht für alle GKV-Versicherten. Das bedeute sie müssen die ab 01.04.2007 bei der GKV als freiwillig versicherte Anmelden und natürlich die Beiträge seitdem nachbezahlen. Ein Kind kostet in der GKV ca. 150 € .
    Ob sie die Beiträge steuerlich geltend machen können kann ich nicht sagen, das müsste der Steuerberater wissen. Wenn sie keine haben, würde ich das einfach in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt wird das, falls es nicht möglich ist, schon raus streichen.
    Die Alternative wäre, die Kinder privat zu versichern, das können wir gerne telefonisch besprechen.

    Grüße
    Manfred

  42. Katharina says:

    Hallo, weiß jemand wie hoch Kinder in der gesetzlichen KV versichert werden und wieweit rückwirkend dies gefordert werden kann? Mein Mann ist privatversichert und die KV hat jetzt die Steuerbescheide ab 2006 angefordert.

  43. manfred says:

    Hallo Katharina,
    das ist ein Problem, wenn der Anspruch auf die Familienversicherung wegfällt, fällt auch gleichzeitig der Versicherungsschutz weg, das bedeutet, dass die GKV möglicherweise die in dieser zeit entstandenen Krankenkosten von ihnen erstattet haben möchte. Auf alle Fälle beginnt ab dem 04.2007 die GKV Versicherungspflicht. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie die Beiträge für die Kinder nachzahlen. Möglicherweise macht es Sinn die Kinder privat zu versichern, für ein Beratungsgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
    Grüße
    manfred

  44. Lena says:

    Guten Tag Manfred

    ich komm nach einen ausland einsatz nun wieder nach deutschland und möchte wieder in eine gesetzlich krankenkasse
    ich werde von meinem erpsartem leben bis zur rente ( ca.2 Jahre)
    was muß ich tun das ich den niedrigsten satz zahlen muß
    lg Lena

  45. manfred says:

    Hallo Lena,
    zunächst müssen sie der GKV verklickern, dass sie Anspruch auf sie Mitgliedschaft haben vermutlich müssen sie sich auf das SGB V § 5 Nr. 13a berufen. Dann müssen Sie denen die Einkommenssituation darlegen, dann werden sei Sie entsprechen eingestuft, dass sehe ich ganz problemlos

    Grüße
    Manfred

  46. Hajo says:

    Hallo, Manfred,
    ich bin seit 2006 Freiberufler und in der gesetzlichen Krankenkasse.
    Ich wurde zuerst von der GKK geschätzt.
    Ich habe 2006 gut verdient und bezahle 519 Euro Beitrag, seitdem ich den Est-Bescheid abgeschickt habe. Jetzt habe ich den Est-Bescheid von 2007, wo ich weniger verdient habe, im Dezember abgeschickt. Ab wann wird jetzt der neue Beitrag berechnet werden, ab Dezember oder auch rückwirkend?
    Gruß
    Hajo

  47. manfred says:

    Hallo Hajo,
    die GKV Beiträge werden für Selbständige i.d.R. ab Meldung reduziert. Wenn man eine unerwarteten Einbruch zu verzeichnen hat, kann man diese auch unter Jahres reduzieren lassen. Die Modalitäten sind in der jeweiligen Satzung der GKV geregelt. In diesem Falle wird dann man Jahresende der tatsächliche Beitrag an Hand den Meldung berechnet und möglicherweise wird dann eine Nachforderung fällig.
    In der PKV wird der Beitrag nicht nach dem Einkommen sondern nach dem Risiko und den Leistungen berechnet.
    Ein Beratungsgespräch dazu biete ich Ihnen gerne an.
    VG
    Manfred

  48. Hajo says:

    Hallo, Manfred,
    danke für deine Antwort.
    Ja, das hatte ich 2006, das tat weh.
    Aber eine PKV wird mich wohl nicht nehmen, weil ich schon 55 Jahre alt bin und Meniere hatte. Das habe ich zwar unter Kontrolle mit 4 x Arztbesuchen und Verschreibung von Tabletten im Jahr, aber das ändert ja nichts, weil Meniere nicht mehr weggeht.
    Trotzdem danke für dein Angebot.
    Liebe Grüße
    Hajo

  49. manfred says:

    Hallo Hajo,
    da habe sie Recht, leider ist unter diesen Vorgaben ein Wechsel in die PKV nicht möglich.

    VG
    Manfred

  50. Bema says:

    Hallo !

    Ich habe soeben erst entdeckt, daß ich (privat KV-versichert seit 2006) in 2009 insgesamt 500 Euro zu wenig verdient habe und somit unter der Versicherungspflichtgrenze in 2009 liege !
    Durch meine Kurzarbeit ist das nicht weiter aufgefallen.

    Zu allem Übel ist die Jahresentgeltmeldung auch schon abgegeben.

    Was kann ich nun tun ?
    Was können mögliche Konsequenzen von der GKV sein ?

    danke für eine schnelle Antwort,

    Bema

  51. Anke says:

    Guten Tag,
    zunächst einmal ein Lob für Ihren informativen Blog.

    Vielleicht können Sie mir auf zwei Fragen antworten, auf die mir bisher niemand antworten konnte:

    1.

    Ich bin seit Januar in der PKV versichert (nach den 3 Jahren Wartezeit in der GKV) und war angestellt. Seit Mitte Jan bin ich in Mutterschutz, nach dem Mutterschutz kann ich in Elternzeit gehen oder ich kann einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber machen, da ich zu der Firma aufgrund eines Ortwechsels nicht zurückkehren werde.

    Was wäre versicherungstechnisch besser für mich?

    2.

    Nun aber die für mich wichtigere Frage: Was ist, wenn ich ab nächsten Jahr wieder arbeiten gehe bei einem neuen Arbeitgeber und damit nicht mehr in der Elternzeit bin? Sagen wir: a) Teilzeit, so dass ich 2011 unter der JAEG bleibe oder b) Vollzeit, so dass ich über der JAEG liege.

    Welche Versicherungsmöglichkeiten habe ich dann?

    Vielen herzlichen Dank!

  52. manfred says:

    Hallo Bema,
    zurzeit besteht kein Handlungsbedarf, wenn sie die JAEG nur wegen der Kurzarbeit unterschritten haben bleiben sie in der PKV. Hintergrund ist ein rundschrieben des Spitzenverbandes der GKV.
    Hier wird ausgeführt, wenn bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis die Zahlung von Arbeitsentgelt unterbrochen wird, dass für die Zeit der Unterbrechung ein (fiktives) regelmäßiges Arbeitsentgelt in der Höhe anzusetzen, in der es ohne die Unterbrechung erzielt worden wäre.
    Unter diese Regelung fällt auch die Kurzarbeit. Ich kann Ihnen empfehlen mit der Personalabteilung Kontakt aufzunehmen und diesen Sachverhalt mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Falls es dies bezüglich Probleme geben sollte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung,
    VG
    manfred

  53. manfred says:

    Hallo Anke,
    danke für das Lob, ich bin Spezialist für schwierige Fälle
    1. soweit ich das sehe hat es keinen Einfluss auf die PKV wenn sie einen Auflösungsvertrag vereinbaren. Möglicherweise gibt es noch Details die mir jetzt nicht bekannt sind. Das wäre ein Thema für ein Beratungsgespräch.
    2. Sie können während der Elternzeit im Rahmen des Bundeserziehungsgeldgesetzes arbeiten, für diese Zeit können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen.
    Für die Befreiung ist ein bestimmtes Procedere einzuhalten. Wenn ich sie als Mandanten begrüßen darf bin ich natürlich gerne behilflich.
    VG
    manfred

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  1. [...] Mittlerweile sind die voraussichtlichen neuen Zahlen für die Beitragsbemessungsgrenze 2008 bekannt geworden. Die Bemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steigt demnach von 3.562,50 auf 3.600,00 Euro monatlich bzw. von 42.750 auf 43.200,00 Euro jährlich. Diese Werte gelten bundesweit und sind auch für die Pflegeversicherung gültig. [...]

  2. [...] Mit Jahresbeginn 2008 werden die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze neu festgesetzt. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 3975 € in 2007 auf 4012,50 € für 2008 und die Beitragsbemessungsgrenze von 3562,50 € in 2007 auf 3600 € für 2008. [...]

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