Voraussichtliche Versicherungspflichtgrenze / JAEG 2008

Der zweite interessante Wert in der Gesetzlichen Krankenversicherung neben der Beitragsbemessungsgrenze ist die allgemeine Versicherungspflichtgrenze. Dieser Wert, oft auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet, soll im Jahre 2008 bundeseinheitlich voraussichtlich bei monatlich 4012,50 Euro liegen. Das entspricht einer Erhöhung um 37,50 Euro oder knapp 1% im Vergleich zu 3975,00 Euro in 2007. Auf das Jahr bezogen steigt die Versicherungspflichtgrenze entsprechend von 47700 Euro auf 48150 Euro, das sind 450 Euro mehr.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bzw. Versicherungs-Pflichtgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts ein Arbeitnehmer automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein und bleiben muss. Wer als Arbeitnehmer mehr verdient, der kann sich auf Wunsch privat krankenversichern oder aber freiwillig gesetzlich versichert bleiben.

Neben der allgemeinen gibt es auch noch die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze. Da am 1. Januar 2003 die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichgrenze voneinander entkoppelt wurden, musste für die bis dahin versicherungsfreien und privat krankenversicherten Arbeitnehmer eine Sonderregelung geschaffen werden. Für diese Personengruppe gilt seitdem die Beitragsbemessungsgrenze als besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Als wenn das nicht schon kompliziert genug wäre, so hat die Bundesregierung im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 eine kleine Wettbewerbsstärkungsmaßnahme für die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt. Seit dem 1. Februar 2007 gilt eine 3 Jahre Wechselbeschränkung. Wer in die Private Krankenversicherung wechseln möchte, muss nicht nur beim Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigen, sondern auch in den 3 Jahren zuvor diese Grenze überboten haben.

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Comments

  1. Paul says:

    Hallo,
    ich bin (noch) in de GKV freiwiilig versichert. In einigen Wochen wird meine Direktversicherung fällig und ich soll hierfür 10 Jahre lang Beiträge an die GKV zahlen.
    Wer kennt einen Ausweg?
    Wie ist der Stand des Verfahrens vor dem BGH bzw. wann wird mit einer Entscheidung gerechnet?

  2. manfred says:

    Hallo Paul,
    es ist rechtens, wenn die GKV die Beiträge für die besagten 10 Jahre verlangt.
    Soweit ich informiert bin sind alle dagegen gerichteten Klagen abgewiesen.
    Somit bleibt Ihnen nicht anderes übrig als in diesen saueren Apfel zu beissen und sich an dem Rest Ihrer Auszahlung zu erfreuen.
    Falls die Auszahlung nicht schon verplant ist, sollte Sie sich nach einer geeigneten Kapitalanlage umsehen, hierbei bin ich ihnen gerne behilflich.
    Viele Grüße
    manfred

  3. Dirk says:

    Hallo,

    mein Arbeitgeber will mich wieder gesetzlich versichern, da ich lt. Dezembergehalt 12,50€ zu wenig monatlich verdiene. Allerdings bin ich da anderer Meinung. Es zählt ja das gesamte Jahreseinkommen und darunter fallen ja auch Sonderzahlungen. Und damit bin ich im Jahresschnitt wieder drüber. Wie kann/soll ich mich nun verhalten? Gibts da eine Vorschrift?

    LG,

    Dirk

  4. manfred says:

    Hallo Dirk,
    das kann ich auf grund der Informationen nicht sagen, ich denke das ist zu kompliziert und die Möglichkeiten zu vielfältig, als dass wird Ihr Problem in diesem Forum besprechen könnten.
    Offene Fragen sind z.B welche JAEG habe Sie unterschritten 2007 / 2008 oder auch welcher Art sind die Sonderzahlungen. Besteht die Möglichkeit, dass Sie sich von der Versicherungspflicht bereien lassen, bzw wollen dies diesen Weg gehen.
    Deshalb möchte ich Ihnen vorschlagen mich anzurufen, oder mir Ihre Telefonnummer mitteilen.
    Grüße
    manfred

  5. Hans-Georg says:

    Ich habe ein Einkommen aus BfA-Rente und Firmenrente von zusammen monatlich 4.214,46 EURO – also wesentlich über der Beitragsbemessungsgrenze.
    Es heist:
    Bis zu einem Einkommen von 3.600 EURO werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
    Jeder Leistungserbringer (BfA u. Siemens) zieht seit Jahren die Krankenkassenbeiträge auf der Basis jeweiligen Teilbeträge meines Einkommens ab!
    ?????????????

  6. manfred says:

    Hallo Hans-Georg,
    nein der Höchstbeitrag liegt bei den 3600 €, die Krankenkasse hat zu prüfen wie hoch der Beitrag aus der Betreibsrente noch abgeführt werden muss. Allerdings ist für die Betriebsrente der volle Beitragssatz in der GKV zu zahlen.
    Grüße
    Manfred

  7. Christiane says:

    Hallo Manfred,
    auf Deinen Seiten steht mittlerweile soviel, dass ich kaum durchblicke in meinem speziellen Fall. Vielleicht kannst Du mir da weiterhelfen.
    Ich bin seit 01.01.2001 privat krankenversichert. Im Jahr 2004 kam meine erste Tochter, ich lies mich für 2 Jahre von der GKV aufgrund Elternzeit befreien. Im Jahr 2006 kam meine 2. Tochter, ich lies mich wieder befreien, in diesem Falle für 4 Jahr (3 Jahre Elternzeit 2. Tochter + 1 Jahr 1. Tochter). Diese Befreiung läuft noch bis Februar 2010. Nun stellt sich mir die Frage wieviel ich arbeiten muss bzw. welches Gehalt ich brauche um auch nach meiner Elternzeit (ab März2010) in der PKV bleiben zu dürfen. Welche Gehaltsgrenze gilt in 2010? Sollte ich besser schon ab Januar 2010 wieder so arbeiten dass ich die Grenze überschreite? Ich arbeite aktuell in Elternzeit, das ist mein Gehalt aber definitiv unter allen mir bekannten Grenzen.
    Vielleicht kannst Du mir ja helfen. Schickst Du mir bitte die Antwort (oder den Link dahin) auch an meine Emailadresse?

    VIELEN, vielen Dank!
    Christiane

  8. manfred says:

    Hallo Christiane,
    das ist eine wirklich komplizierte Frage, die ich gerne persönlich mit Ihnen besprechen würde es gibt ein paar Verfahrensregeln welche ganz genau eingehalten werden müssen, damit sie nach Ihrer Elternzeit in der PKV bleiben können
    Grüße
    manfred

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  1. [...] Mit Jahresbeginn 2008 werden die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze neu festgesetzt. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 3975 € in 2007 auf 4012,50 € für 2008 und die Beitragsbemessungsgrenze von 3562,50 € in 2007 auf 3600 € für 2008. [...]

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