Eine fünfzehn Jahre alte Patientin beschwerte sich wegen Bauchschmerzen bei ihrem Arzt. Die unter anderem mit Ultraschall durchgeführte Untersuchung wies auf eine Magen-Darm Grippe hin, so dass der Doktor entsprechende Medikamente dafür verordnete. Drei Tage danach waren die Beschwerden, bei denen nun auch Fieber dabei war, so schlimm, dass das Mädchen wieder zum Arzt ging, welcher aufgrund eines Harnweginfektes das Blut der Erkrankten untersuchen ließ. Dabei wurde ein Infekt im Inneren der Patienten festgestellt, worauf sie wegen des nicht nachlassenden Fiebers in ein Krankenhaus eingeliefert wurde.
Dort wurde nach eingehender intensiver Untersuchung eine klassische Blinddarmentzündung nebst Blinddarmdurchbruch festgestellt, die jedoch inzwischen zu einer Bauchfellentzündung herangewachsen war. Dies zog drei Operationen und über acht Wochen Krankenhausaufenthalt nach sich. Darauf verklagte die Geschädigte ihren Arzt und verlangte 20000 € Schmerzensgeld, da nach ihrer Meinung bei einer korrekten Untersuchung mit einer nicht fehlerhaften Auswertung der Ergebnisse es nicht soweit gekommen wäre.
Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte am 29.07.06 zu Gunsten des beklagten Mediziners (Az.: 5 U 1494/05). Nach Meinung der Richter tat der Arzt alles in seiner Macht stehende, um bei den Symptomen die beste Heilung zu bewirken. Da selbst das Krankenhaus anfangs die tatsächliche Krankheit nicht ermitteln konnte, war davon auszugehen, dass Beschwerden selbst für die Mediziner in der Klinik eine harte Nuss darstellten. Daher konnte niemand von dem Hausarzt erwarten, dass er die Krankheit unverzüglich und korrekt hätte diagnostizieren sollen. Daher könne dieser nicht wegen eines Verstoßes jeglicher Art belangt werden.
Außerdem stellte das Gericht noch fest, dass sich falsche Krankheitsbefunde nicht immer vermeiden lassen. In dem Fall kann man niemanden für so etwas belangen, was insbesondere bei dem Krankheitsbild der Klägerin zutrifft, da dieses auf mehrere Krankheiten hindeutete.
Festzustellen ist, dass wir alle (auch die Ärzteschaft) nur Menschen sind, übermenschliches kann man auch von einem noch so guten Arzt nicht erwarten. Schön, dass auch das Gericht dies erkannt hat.



Wirklich richtig interessant geschrieben! Ich bin selber Zahnarzt und mache mich gerade daran, einen Blog anzufangen, da bin ich über interessante Artikel immer sehr froh