Die vom Bewertungsausschuss durchgesetzte Regelung, welche besagt, dass Patienten für eine Vollnarkose während einer Zahnbehandlung selbst aufkommen müssen, wurde mit der am 22.08.06 gefallenen Entscheidung zurückgenommen. Anlass für diese Maßnahme war eine rege Kritik an der sogenannten Holzhammermethode. Damals hatte man sich definitiv dazu entschlossen, ein neues Konzept mit dem Stichtag 1.1.07 auf die Beine zu stellen.
Ein wichtiger Aspekt bei der Finanzierung von Vollnarkosen beim Zahnarzt ist die Ausmusterung zwischen medizinisch sinnvollen/wichtigen Narkosen und solchen, die nur wegen „Zimperlichkeit“ und „absoluter Schmerzfreiheit“ vorgenommen werden sollen.
Der KZBV- Präsident Dr. Jürgen Fedderwitz äußert dazu seine Meinung: „Der Beschluss ist vom Tisch, und das ist gut so. Wir haben aber auch nichts anderes erwartet. Für Patienten und Zahnärzte heißt das, dass eine Vollnarkose wie bisher in allen medizinisch notwendigen Fällen auch weiterhin von der Krankenkasse bezahlt wird.“



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