Gestohlenes Auto oder: Rückrufaktion mal anders

Dass der Wagen wieder auftaucht, wenn er einmal gestohlen wurde, ist an sich schon eine Seltenheit. Aber wenn es so weit kommt, findet er sich häufig in den osteuropäischen Ländern wieder. Sich freuen, dass man das Auto wieder hat und es einfach so holen, ist jedoch nicht so ohne weiteres möglich.

Die erste Barriere ist der Nachweis, dass man auch wirklich der Besitzer ist. Dies sollte durch eine Bestätigung des Notars geschehen. Sollte das Auto sich inzwischen eines neuen Besitzers erfreuen, ist es noch schwieriger, wenn nicht gar unmöglich. Dieser hat das Recht, auf einen gutgläubigen Erwerb hinzuweisen, was die Rechtsposition des Bestohlenen, beispielsweise vor Gericht deutlich verschlechtert. Da ist ein guter Anwalt für den Geschädigten meist der einzige Weg, zu seinem Recht zu kommen.

Laut Studien würden zwar die Meldungen von Diebstählen zurückgehen, aber die Aufklärung der Fälle werde aufgrund des immer raffinierteren Vorgehens der Diebe, sowie einiger bürokratischen Mängel deutlich erschwert. Ein als so genannter Rückholspezialist Angestellter namens Aleksandr Djmonins machte deutlich, dass in Lettland ein besonderer Verbesserungsbedarf in Sachen Eigentümerrecht besteht. Diese werden, wenn überhaupt, nur mangelhaft gewahrt und geachtet. Dass bei die Kraftfahrzeugen, wenn sie in den entsprechenden Gebieten verkauft werden, unzureichend auf Diebesgut kontrolliert wird, macht es dem eigentlichen Besitzer, wie oben beschrieben, noch schwerer an sein Auto zu kommen. Mit der Öffnung der Grenzen wird die Sache noch dramatischer, da auch dem Schwarzmarkt die Tore geöffnet werden.

Bei diesem ganzen Chaos ist eine Voll- und Teilkaskoversicherung sinnvoll. Dann kann man wenigstens auf eine Schadensregulierung hoffen, voraussichtlich man hat sich versicherungstechnisch korrekt verhalten. Hier noch ein paar generelle Infos zur Autoversicherung.

Ich weiss zwar nicht, ob ich mit meiner Meinung als einziger dastehe, aber ich denke einmal, dass es kein Ding der Unmöglichkeit ist, Behörden und Bürokratie so zu strukturieren, dass man nicht bei jedem zweiten Gebrauchtwagen davon ausgehen muss, dass dieser gestohlen ist. Daher empfinde ich es als Gipfel der Unverschämtheit, dass dem Käufer eines wahrscheinlich geklauten Autos das Recht eingeräumt wird, sich auf den gutgläubigen Erwerb zu berufen und somit dem eigentlichen Besitzer das Recht auf sein Eigentum meist verwehrt bleibt.

Wenn der Misstand, dass eine Menge Diebesgut im Umlauf ist, so unumstritten außer Frage steht, wie zum Beispiel in den Baltenstaaten, sollte man dort als Käufer eines Gebrauchtwagens sämtliche Papiere und Unterlagen des Autos, sowie alle nur erdenklichen Daten und Angaben über den Händler von den Behörden prüfen lassen. So kann entweder die Identität der Verkäufer ermittelt werden oder sollte es bei der Überprüfung der Daten widersprüchliche Eintragungen geben, kann schon von vornherein davon ausgegangen werden, dass das Geschäft nicht sauber ist. Dann kann sich der Kunde wenigstens nicht auf seine Gutgläubigkeit berufen. Sollten die Behörden in der Kontrolle einen Bock geschossen habe, sollten diese für den entstandenen Schaden aufkommen.

So einen Gesetzesbeschluss wird es dort wahrscheinlich erst geben, wenn auf dem Markt das Auto des dortigen Regierungschefs zum Kauf angeboten wird. Ich frage mich, ob in dem Fall der Erwerber des Fahrzeugs ebenfalls mit seiner Gutgläubigkeit durchkommt …

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