Seit dem das Bundessozialgericht (BSG) ein Urteil über die Beurteilung der Dringlichkeit einer mit einem Krankenhausaufenthalt verbundenen Behandlung gefasst hatte, herrscht in den Hospitalen eine Verknappung von sämtlichen Dingen, welche für eine reibungslose Behandlung der Patienten benötigt werden. Diese verlangen nun eine gesetzliche Regelung, mit der das Problem gelöst werden soll.
Dieser Missstand wurde vom Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum erläutert. Laut der am 25.09.07 vom BGS eingeführten Regelung wird eine stationäre Behandlung ab sofort ambulant durchgeführt, wenn Ersteres nachweislich nicht notwendig ist. Dadurch werden Patienten, die als Pflegefall eingestuft werden, oder an einer Demenz oder unter psychischen Krankheiten leiden und somit auf Therapien in entsprechenden Einrichtungen angewiesen sind, zusätzlich belastet.
Das Resultat wird in einem Zitat von Baum deutlich: „Nach der Entscheidung des BSG wären die Krankenhäuser nun verpflichtet, diese Patienten zu entlassen, selbst wenn die Weiterbehandlung noch nicht organisiert ist“ Da dies ein rechtlicher Widerspruch aus der Sicht der Krankenhäuser ist, richten diese eine Forderung an das Gesetz: „im Leistungsrecht die Forderung der Patienten auf stationäre Weiterbehandlung klar zu stellen.“



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