Den Gesetzlichen Krankenkassen wird das Sparen erschwert

Oktober 24th, 2007 by Manfred | Filed under Krankenversicherung.

Mit der Gesundheitsreform wurde den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Möglichkeit eröffnet mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge zu schließen, darüber habe ich nun schon mehrfach berichtet. Nun droht Ungemach von Seiten der EU- Kommission, diese hatte schon am 17.10.2007 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Deutschland eingeleitet. Die EU- Kommission ist der Ansicht, dass die GKV als öffentlich rechtliche Institution ein öffentlicher Auftraggeber nach dem EU Vertragsrecht sei, in diesem Falle müssten die Rabattverträge EU –weit ausgeschrieben werden.

Auch das Bundeskartellamt sieht die bisherige Vergabepraxis zunehmend kritisch, deshalb wird nun die AOK vor die Vergabekammer der Kartellamtes zitiert, Grund der Überprüfung sei, dass das Vergaberecht missachtet wurde. Die Rechtsansicht der AOK ist allerdings, dass grundsätzlich kein öffentlicher Auftrag vorliegt und deshalb weder gegen das EU Recht noch gegen das Vergaberecht verstoßen werde. Dem Handelsblatt sagte der Beauftragte der AOK Herr Christopher Hermann “Deshalb können vergaberechtliche Vorgaben nicht zum Tragen kommen”. Deshalb haben anderer GKV gänzlich auf eine Ausschreibung der Aufträge verzichtet.

Mal gespannt wie das weitergeht, selbst wenn  die Vergabe als rechtswidrig eingestuft wird, bleiben die bisher ca. 7.500 geschlossenen Rabattverträge nach deutschem Recht rechtswirksam. Eine Änderung der Vergabepraxis und damit eine mögliche EU Ausschreibung kann nur für die neuen Rabattverträge gelten. Interessant werden die Auswirkungen auf die Rabattpreise sein, wenn die Aufträge EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Das andere Problem ist natürlich die Verfügbarkeit der Arzneimittel, da gab es ja in der Vergangenheit schon genügend Probleme, diese könnten sich durch die EU-weite Ausschreibung noch verstärken.

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