Der Gesundheitsreform sei Dank, nun können die gesetzlichen Krankenkassen auf gesetzlicher Basis Leistungen wie die privaten Krankenversicherungen anbieten. Damit wird der GKV Patient zum Privatpatienten. Vorreiter sind einmal die AOK sowie die Techniker Krankenkasse. Von diesen Kassen werden nun Wahltarife mit Kostenerstattung angeboten.
Mit z.B. dem Tarif TK Privat Praxis kann sich der Patient vom Arzt als Privatpatient behandeln lassen. Der Zusatzbeitrag beträgt zwischen 18€ – 100€ im Monat mehr, sonst läuft alles wie bei der privaten Krankenversicherung. Der Patient erhält vom Arzt die Rechnung, die TK erstattet 90 % des Rechnungsbetrages wieder. Die 10% prozentuale Selbstbeteiligung ist auf 400 € jährlich begrenzt. Allerdings ist es so wie bei allen Wahltarifen, dass es hier eine 3 jährige Bindefrist gibt. Das bedeutet der GKV Kunde der sich für einen solchen Wahltarif entschieden hat muss 3 Jahre bei dieser GKV bleiben. Grundlage für diese neue Wahlfreiheit ist der neu geschaffen §53 SGB V, darin wird der GKV die Möglichkeit eröffnet Wahltarife anzubieten.
Der Aufschrei der privaten Krankenversicherer war groß, diese halten die zusätzlichen Angebote für einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Nun werden die Gerichte klären müssen ob diese Angebote rechtens sind oder nicht. Als erste PKV klagt die Continentale Krankenversicherung in Verbindung mit dem PKV-Verband vor dem Sozialgericht Köln. Ich denke das wird letztendlich vor dem Verfassungsgericht entschieden.
Bei diesem ganzen Tohuwabohu gehen die eigentlichen Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung unter. Im Wesentlichen haben wir zwei Unterschiede welche auch zusammen betrachtet werden müssen. In der gesetzlichen Krankenkasse haben wir das Umlageverfahren, in der privaten Krankenversicherung das Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet, dass die GKV keinerlei Rücklagen für das demografische Problem vorhält. In der PKV sind inzwischen ca. 100 Mill. € Rückstellungen vorhanden. Dazu muss man natürlich bedenken, dass sie PKV ca. 8% der Bevölkerung versichert. Wenn ich nun für 8% ca. 100 Mill. € benötige, dann benötigen wir für die restlichen 92% in der GKV versicherten die unvorstellbare Summe von ca. 1.150.000.000.000 € und was ist in der GKV vorhanden weniger als nichts, denn die GKV verfügt immer noch über ca. 4. Mill. € Schulden. Da ist doch die Frage berechtigt wie soll das derzeitige Versorgungsniveau gehalten, geschweige denn die Wahltarife langfristig bezahlt werden.
Die Lösung ist ganz simpel, denn nun komme ich zu dem 2. bedeutenden Unterschied zwischen der GKV und der PKV. In der PKV haben wir ein privatwirtschaftliches Vertragsverhältnis, dass unter normalen Umständen nicht vom Versicherer gekündigt werden kann. In der GKV sind die Leistungen von den Vorgaben des Gesetzgebers abhängig. Das bedeutet auch die heute so schön beworbenen Wahltarife können morgen obsolet sein, wenn der Gesetzgeber dies für sinnvoll erachtet.
In der GKV besteht keine Rechtssicherheit über die gewünschten Leistungen. Nun dürfen Sie 3-mal raten was, mit den Leistungen (insbesondere auch mit den heutige Wahltarifen und auch dem aktuellen Versorgungsniveau in der GKV) angesichts des im Rahmen der demographischen Entwicklung fehlenden Geldes passiert.



Sehr geehrter Herr Walter,
eine interessanter Beitrag. Hinzuzufügen bleibt das auch die Beliebtheit der Wahltarife bei den Krankenkassen hinter den Erwartungen zurückbleiben. Und die Krankenkassen die Möglichkeit haben individuell oder Kollektiv die Wahltarife zu beenden. Nicht wie bei der PKV wo es keine ordentliches Kündigungsrecht durch den Versicherer gibt. Auch da hinkt die GKV der PKV ca. um 35 Jahre hinterher. Ist so aber politisch gewollt. Einen kleinen Schreibfehler gibt es noch die Rücklagen der PKV sind 100 Milliarden (Mrd.) alleine die großen Versicherungen wie DKV, DEBEKA, Allianz habe 10 -15 Mrd. Euro pro Gesellschaft an Rücklagen.
Schöne Grüße aus Berlin
Ulrich Lindemann
Lieber Herr Walter!
Die FDP war seinerzeit mit daran beteiligt die Kostenerstattung in der GKV einzuführen. Letztlich war das aber ein Witz, denn welcher Arzt behandelt schon zum 1,0 fachen Satz der GOÄ? Es ist nur folgerichtig, wenn die TK übliche Sätze erstattet, m.E. gab es solche Tarife auch in grauer Vorzeit bei der TK. Weder Andrea Nahles noch ich könnten sich PKV-versichern, es ist daher gut wenn innovative Kassen solche Angebote schaffen. Historisch sind die VDAK-Kassen ja auch nur Beliehene, die Techniker war ja auch mal VVaG.
Der Körperschaftsstatus basiert hier auf dem Nazi-Konzept der Gleichschaltung, es ist sinnvoll wenn hier die Ersatzkrankenkassen wieder ein wenig mehr Distanz zum Staat bekommen. Durch die Gesundheitsreformen wurden die Institutionen der GKV ja leider immer mehr zu Befehlsempfängern der Politik, das Gesundheitssystem wird immer mehr verstaatlicht.
Hallo Ralph,
ein paar Details möchte ich zu Ihrer Anmerkung noch einfügen.
Zur Kostenerstattung ist es klar, dass kein Arzt einen Privatpatienten zum 1 fachen Satz der GOÄ behandelt, deshalb gibt es in der privaten Krankenversicherung auch entsprechende Zusatztarife welche die Differenz sogar bis zum 3,5 fachen Satz der GOÄ leisten. Das Problem in diesem Bereich sind die so genannten IGEL Leistungen für dies die GKV keine Erstattung anbietet. Diese werden in den genannten Zusatztarifen der privaten Krankenversicherung i.d.R. sehr spärlich behandelt.
Generell sind die neuen Zusatztarife welche die GKV, als Vorreiter die Techniker, anbieten leider nicht demographiefest finanziert. Außerdem unterliegen diese Angebote, wie schon geschrieben, nicht Versicherungsvertragsrecht. Deshalb können diese einfach per Satzungsänderung wieder abgeschafft werden. Da frage ich mich schon, was bringt ein solcher Tarif langfristig.
Grundsätzlich finde ich jeden cm Abstand der Krankenkassen von der Politik gut und wünschenswert.
Die zurzeit in der Politik gehandelten Vorschläge (insbesondere die Bürgerversicherung) zum Umbau des Gesundheitssystems erinnern mich sehr an Gleichmacherei
Grüße
manfred