Wahltarife in der gesetzlichen Krankenkasse zum Dritten

Wird das auch so ein Dauerbrenner wie die Gesundheitsreform, na ja dann geht mir wenigsten der Stoff nicht aus ;-)

Habe ja schon über die neuen Möglichkeiten geschrieben, dass die gesetzliche Krankenkasse nun Wahltarife anbieten kann. Die 3 jährige GKV Versicherungsbindung welche mit der Annahme eines solchen Tarifes verbunden ist habe ich auch schon erwähnt. Das diese Tarife wie alle Leistungen von der Politik zur Disposition gestellt werden können ist den werten Lesern auch schon bekannt.

Nun stellt auch der Gesundheitsexperte der FDP Daniel Bahr fest, dass die GKV-Wahltarife nicht dem Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichts-Gesetz unterliegen. Hat unser werter Herr Bahr vielleicht meinen Webblog Beitrag gelesen? ;-)

Nun haben wenigstens die Liberalen das Problem erkannt, dass die Wahltarife entweder auf Anordnung der Politik oder sogar einfach durch eine simple Satzungsänderung wieder abgeschafft werden können. Deshalb wurde auch ein entsprechender Antrag auf Abschaffung der Wahltarife eingebracht. Ein Grund mehr von solchen Angeboten die Finger wegzulassen.

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