Private Altersvorsorge vs. betriebliche Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge wurde nach den bekannten Gesetzesänderungen in Form der Rürup Rente bzw. Riester Rente stark vom Staat gefördert, dafür wurde die alte Förderung der Lebensversicherung fast komplett gestrichen. Die Rürup-Rente ist insbesondere für Selbständige nicht nur wegen des nicht unerheblichen Steuervorteils interessant, auch der Insolvenzschutz ist von erheblicher Bedeutung.

Die Riester-Rente stopft für die in der deutschen Rentenversicherung freiwilligen oder versicherungspflichtigen Mitglieder im Prinzip nur das Loch, welches durch die Reformen von Herrn Riester entstanden ist. Da selbständig Tätige eher selten in die Dt. Rentenversicherung einzahlen, ist diese Förderung für diese Personengruppe nicht möglich.

Die betriebliche Altersvorsorge (kurz: bAV) erfreut sich bei den deutschen Bürgern immer größer werdenden Ansehens. Das liegt unter anderem an der Flexibilität und an den staatlichen Zuschüssen. Es gibt fünf Möglichkeiten in die bAV einzusteigen:

  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage
  • Direktversicherung

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Arbeitnehmern wenigstens eine Möglichkeit davon zu offerieren.

Das oberste deutsche Arbeitsgericht hatte sich mit der Frage befasst, wer den Versicherer für die bAV auswählen darf. Nach dem gesprochenem Urteil war eindeutig der Arbeitgeber allein dazu berechtigt (Az.: 3 AZR 502/04 A).

Comments

  1. olli says:

    Das die Arbeitgeber verpflichtet sind, ihre Leute darüber zu informieren ist leider Wunschdenken…ich habe in letzter Zeit im Bekanntenkreis rumgefragt…fast niemand wurde informiert, zumindest in den kleineren Betrieben.

  2. manfred says:

    Hallo Olli,
    dass ist leider der Unterschied zwischen der Theorie und der Praxis.
    Allerdings könnte es für den Arbeitgeber zu einer Haftung kommen, wenn ein Arbeitnehmer in Rente geht und dann gegen den Arbeitgeber klagt, weil dieser seine Fürsorgepflichten verletzt hat, wenn keinen Information über eine mögliche betriebliche Altersvorsorge an die Arbeitnehmer gegeben wurde.
    Ich empfehle jeden Arbeitgeber eine Aktennotiz in der Personalakte anzulegen in der über die Möglichkeiten der BAV informiert werden damit ist der Arbeitgeber aus der Nummer draußen.
    Anderseits muss der Arbeitgeber auch ein entsprechendes Angebot vorhalten. Unsinnig und auch wieder mit einer Haftung verbunden ist, wenn alle möglichen Versicherer in der Firma einen BAV platzieren. Hier könnte der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt werden.
    Zu diesem Thema kann ich Ihren Arbeitgeber gerne informieren,
    VG
    Manfred Walter

Trackbacks

  1. [...] Diese Frage haben wir uns von Kredit Engel auch gestellt. Dabei ist uns ein kleiner Trick eingefallen, der Ihnen zusätzliche Sicherheit verschaffen könnte. Dazu sollten Sie allerdings eine Rentenversicherung abgeschlossen haben. Bestenfalls eine so genannte Riester-Rente mit entsprechender Förderung. Das empfehlen wir Ihnen (und insbesondere jungen Menschen) aber ohnehin, allein um sich die teilweise nennenswerten Zuschüsse nicht entgehen zu lassen. [...]

  2. [...] Ebenso interessant sind die steuerlichen Aspekte einer Riester-Rente. Ab 1. Januar 2009 werden mit der Einführung der Abgeltungssteuer Kapitalerträge aus Fonds, Aktien und anderen Wertpapieren ebenso wie Zinsen und Dividenden mit pauschalen 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert. Riester-Verträge (auch die so beliebten Fondssparpläne) sind davon jedoch ausgenommen. Für sie gelten weiterhin dieselben Regelungen, die auch für die Kapitallebensversicherung gelten: Sind Sie als Sparer bei der Auszahlung ihres Riester-Vertrages mindestens 60 Jahre alt und ist ihr Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen, müssen Sie die Hälfte der erzielten Gewinne mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Selbst beim derzeitigen Spitzensteuersatz von 45 Prozent (Reichensteuer) sind das mit 22,5 Prozent weniger, als die 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, die bei der Abgeltungssteuer anfallen würden. Darüber hinaus erzielt der Sparer einen sehr langfristigen Steuerstundungseffekt, denn fällig wird die Steuer erst bei Auszahlung entweder des Einmalbetrages, der bis zu 30 Prozent der angesparten Summe betragen kann, oder eben der monatlichen Rente aus dem Riester-Vertrag. Darüber hinaus gilt für alle Riester-Sparer, egal ob zulagenberechtigt oder nicht, dass sowohl ihre Einzahlungen, als auch die staatlichen Zulagen, garantiert werden. Es besteht bei der Riester-Rente also keinerlei Verlustrisiko, wohl aber die Chance auf eine attraktive Rendite und damit eine stattliche Zusatzrente. Zwar gibt es auch Blog, die meinen, dass diese Kapitalgarantie den Inflationsausgleich nicht berücksichtigt (siehe „Stiftung Warentest und Riester-Rente: Den Bürger bitte nicht für dumm verkaufen!“, doch gehen wir von den Einzahlungen (der Eigenleistung) des Sparers aus, dann werden diese selbst ohne jegliche Verzinsung und bei der maximalen steuerlich absetzbaren Summe von 2.100 Euro pro Jahr ab 2008 mit 154 Euro pro Jahr gefördert. Der Verbraucher müsste in diesem Fall also nur 2.100 – 154 Euro = 1.946 Euro einzahlen (maximal eben besagte 2.100 Euro bzw. 4 Prozent vom Vorjahresbruttoeinkommen), und würde darauf die volle Förderung von 154 Euro bekommen. Dazu kommt noch die steuerliche Entlastung, die dafür sorgt, dass auch Sparer, die nicht zulagenberechtigt sind, von Einzahlungen in einen Riester-Vertrag profitieren. Sie sehen also, es ist durchaus ein Inflationsausgleich vorhanden, eben in Form der Zulagen und Steuervorteilen. Einen interessanten Vergleich von privater und betrieblicher Altersvorsorge finden interessierte Leser im Übrigen unter „Private Altersvorsorge vs. Betriebliche Altersvorsorge“, welcher sich damit befasst, auf welchen Wegen Arbeitnehmer und Selbständige fürs Alter vorsorgen und dabei staatliche Unterstützung und Zulagen in Anspruch nehmen können. [...]

  3. [...] Privatversicherte sind nicht immer besser versichert Veröffentlicht Juni 3, 2007 Versicherung Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist es empfehlenswert, sich genau über den Leistungskatalog der Krankenkasse zu informieren, da oftmals der Versicherungsschutz geringer als der einer gesetzlichen Krankenkasse ist bzw. wichtige Aspekte nicht enthalten sind. [...]

Speak Your Mind

*