Die private Altersvorsorge wurde nach den bekannten Gesetzesänderungen in Form der Rürup Rente bzw. Riester Rente stark vom Staat gefördert, dafür wurde die alte Förderung der Lebensversicherung fast komplett gestrichen. Die Rürup-Rente ist insbesondere für Selbständige nicht nur wegen des nicht unerheblichen Steuervorteils interessant, auch der Insolvenzschutz ist von erheblicher Bedeutung.
Die Riester-Rente stopft für die in der deutschen Rentenversicherung freiwilligen oder versicherungspflichtigen Mitglieder im Prinzip nur das Loch, welches durch die Reformen von Herrn Riester entstanden ist. Da selbständig Tätige eher selten in die Dt. Rentenversicherung einzahlen, ist diese Förderung für diese Personengruppe nicht möglich.
Die betriebliche Altersvorsorge (kurz: bAV) erfreut sich bei den deutschen Bürgern immer größer werdenden Ansehens. Das liegt unter anderem an der Flexibilität und an den staatlichen Zuschüssen. Es gibt fünf Möglichkeiten in die bAV einzusteigen:
- Pensionsfonds
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Direktzusage
- Direktversicherung
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Arbeitnehmern wenigstens eine Möglichkeit davon zu offerieren.
Das oberste deutsche Arbeitsgericht hatte sich mit der Frage befasst, wer den Versicherer für die bAV auswählen darf. Nach dem gesprochenem Urteil war eindeutig der Arbeitgeber allein dazu berechtigt (Az.: 3 AZR 502/04 A).



Das die Arbeitgeber verpflichtet sind, ihre Leute darüber zu informieren ist leider Wunschdenken…ich habe in letzter Zeit im Bekanntenkreis rumgefragt…fast niemand wurde informiert, zumindest in den kleineren Betrieben.
Hallo Olli,
dass ist leider der Unterschied zwischen der Theorie und der Praxis.
Allerdings könnte es für den Arbeitgeber zu einer Haftung kommen, wenn ein Arbeitnehmer in Rente geht und dann gegen den Arbeitgeber klagt, weil dieser seine Fürsorgepflichten verletzt hat, wenn keinen Information über eine mögliche betriebliche Altersvorsorge an die Arbeitnehmer gegeben wurde.
Ich empfehle jeden Arbeitgeber eine Aktennotiz in der Personalakte anzulegen in der über die Möglichkeiten der BAV informiert werden damit ist der Arbeitgeber aus der Nummer draußen.
Anderseits muss der Arbeitgeber auch ein entsprechendes Angebot vorhalten. Unsinnig und auch wieder mit einer Haftung verbunden ist, wenn alle möglichen Versicherer in der Firma einen BAV platzieren. Hier könnte der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt werden.
Zu diesem Thema kann ich Ihren Arbeitgeber gerne informieren,
VG
Manfred Walter