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	<title>Kommentare zu: &#220;bertritt von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung durch neue Grenzwerte weiter erschwert.</title>
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	<description>Manfreds Makeleien oder die (Private) Krankenversicherung verbloggt</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 15:03:07 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/11/18/uebertritt-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-in-die-private-krankenversicherung-durch-neue-grenzwerte-weiter-erschwert/comment-page-1/#comment-52838</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Nov 2010 18:30:58 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Alex, 
da ich in der letzten Zeit krank war, komme ich erst heute dazu die Fragen zu beantworten.
Ja mit der &#220;bergangsgeb&#252;hrnisse habe sie Anspruch auf Beihilfe und k&#246;nnen diese auch bis zum Ende des Anspruches nutzen. Wichtig ist sich von vorn herein die richte PKV zu suchen, 
VG 
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Alex,<br />
da ich in der letzten Zeit krank war, komme ich erst heute dazu die Fragen zu beantworten.<br />
Ja mit der &#220;bergangsgeb&#252;hrnisse habe sie Anspruch auf Beihilfe und k&#246;nnen diese auch bis zum Ende des Anspruches nutzen. Wichtig ist sich von vorn herein die richte PKV zu suchen,<br />
VG<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Alex</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/11/18/uebertritt-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-in-die-private-krankenversicherung-durch-neue-grenzwerte-weiter-erschwert/comment-page-1/#comment-52813</link>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Nov 2010 17:32:44 +0000</pubDate>
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		<description>Moin, moin;
ich bin SAZ12 und meine Dienstzeit endet zum 31.11.2010. Abdem 01.12.2010 fange ich als Angestellter bei einem gro&#223;en Konzern an. Bei einem Jahresverdienst von 80.000 plus den &#220;bergangsgeb&#252;rnissen muss ich mich doch wohl nicht 3 Jahre gesetzlich versichern - oder? Die Personalabteilung vor Ort sagte mir auch, dass ich als AT Angestellter nicht in die GV muss. Noch lieber w&#228;hre mir allerdings erst noch die 24 Monate Beihilfe in Anspruch zu nehmen (70%, die 30% privat abzusichern und mich erst dann regul&#228;r PK versichern zu lassen - geht das?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Moin, moin;<br />
ich bin SAZ12 und meine Dienstzeit endet zum 31.11.2010. Abdem 01.12.2010 fange ich als Angestellter bei einem gro&#223;en Konzern an. Bei einem Jahresverdienst von 80.000 plus den &#220;bergangsgeb&#252;rnissen muss ich mich doch wohl nicht 3 Jahre gesetzlich versichern &#8211; oder? Die Personalabteilung vor Ort sagte mir auch, dass ich als AT Angestellter nicht in die GV muss. Noch lieber w&#228;hre mir allerdings erst noch die 24 Monate Beihilfe in Anspruch zu nehmen (70%, die 30% privat abzusichern und mich erst dann regul&#228;r PK versichern zu lassen &#8211; geht das?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/11/18/uebertritt-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-in-die-private-krankenversicherung-durch-neue-grenzwerte-weiter-erschwert/comment-page-1/#comment-52775</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Oct 2010 12:03:10 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Heiko,
das ist ein recht schwieriges Thema weil einmal die &#220;bergangsgeb&#252;hrnisse nicht sozialversicherungspflichtig sind und sie f&#252;r diese Zeit in der sie Anspruch auf &#220;bergangsgeb&#252;hrnisse haben, Beihilfeberechtigt sind. Die Konsequenz daraus ist:
1.	Die Sozialversicherungsfreiheit wird nicht dadurch m&#246;glich, dass sie die &#220;bergangsgeb&#252;hrnisse zu dem Jahresarbeitsentgelt zusammenz&#228;hlen.
2.	in der Zeit in der sie &#220;bergangsgeb&#252;hrnisse bekommen, haben sie wie schon erw&#228;hnt Beihilfeanspruch. Manche Arbeitgeber nutzen diese Tatsache und melden den Arbeitnehmer erst nach Ende des Anspruchs auf &#220;bergangsgeb&#252;hrnisse in der gesetzlichen Krankenkasse an. In der Zwischenzeit reicht f&#252;r den Arbeitnehmer ein Restkostentarif. Wie das aber letztendlich von einem sozialversicherungsrechtlichen Pr&#252;fer beurteilt wird, mag ich nicht beurteilen.
So wie ich das aus ihren Zeilen herauslese, hat ihr Arbeitgeber sie ab Beginn der Besch&#228;ftigung in der gesetzlichen Krankenkasse als versicherungspflichtig gemeldet. Damit bleiben Sie weiter versicherungspflichtig, da Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen unter der JAEG liegt. Das sie seit dieser Zeit gesetzlich krankenversichert sind, f&#228;llt in Bezug auf die &#220;bergangsgeb&#252;hrnisse der Anspruch auf Beihilfe weg. Wenn &#252;berhaupt, h&#228;tte man nur die M&#246;glichkeit gehabt zu Beginn des Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnisses einzugreifen. Wenn der Arbeitgeber aber ein sozialversicherungspflichtiges Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis meldet, dann sind sie definitiv GKV pflichtig.
VG
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Heiko,<br />
das ist ein recht schwieriges Thema weil einmal die &#220;bergangsgeb&#252;hrnisse nicht sozialversicherungspflichtig sind und sie f&#252;r diese Zeit in der sie Anspruch auf &#220;bergangsgeb&#252;hrnisse haben, Beihilfeberechtigt sind. Die Konsequenz daraus ist:<br />
1.	Die Sozialversicherungsfreiheit wird nicht dadurch m&#246;glich, dass sie die &#220;bergangsgeb&#252;hrnisse zu dem Jahresarbeitsentgelt zusammenz&#228;hlen.<br />
2.	in der Zeit in der sie &#220;bergangsgeb&#252;hrnisse bekommen, haben sie wie schon erw&#228;hnt Beihilfeanspruch. Manche Arbeitgeber nutzen diese Tatsache und melden den Arbeitnehmer erst nach Ende des Anspruchs auf &#220;bergangsgeb&#252;hrnisse in der gesetzlichen Krankenkasse an. In der Zwischenzeit reicht f&#252;r den Arbeitnehmer ein Restkostentarif. Wie das aber letztendlich von einem sozialversicherungsrechtlichen Pr&#252;fer beurteilt wird, mag ich nicht beurteilen.<br />
So wie ich das aus ihren Zeilen herauslese, hat ihr Arbeitgeber sie ab Beginn der Besch&#228;ftigung in der gesetzlichen Krankenkasse als versicherungspflichtig gemeldet. Damit bleiben Sie weiter versicherungspflichtig, da Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen unter der JAEG liegt. Das sie seit dieser Zeit gesetzlich krankenversichert sind, f&#228;llt in Bezug auf die &#220;bergangsgeb&#252;hrnisse der Anspruch auf Beihilfe weg. Wenn &#252;berhaupt, h&#228;tte man nur die M&#246;glichkeit gehabt zu Beginn des Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnisses einzugreifen. Wenn der Arbeitgeber aber ein sozialversicherungspflichtiges Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis meldet, dann sind sie definitiv GKV pflichtig.<br />
VG<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Heiko</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/11/18/uebertritt-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-in-die-private-krankenversicherung-durch-neue-grenzwerte-weiter-erschwert/comment-page-1/#comment-52773</link>
		<dc:creator>Heiko</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Oct 2010 18:22:11 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Manfred,

bin am 01.05.2009 aus der Bundeswehr ausgeschieden (SAZ8). Habe dann ab 01.06.2009 die neue Arbeit aufgenommen. Bekomme vom neue AG ca 40000Euro brutto + die &#220;bergangsgeb&#252;hrnisse von der BW somit w&#252;rde ich &#252;ber die Beitragsbemessunggrenze von 2010 kommen, somit w&#228;re ein Wechsel in die PKV m&#246;glich oder?

Danke f&#252;r Deine Bem&#252;hungen

Gru&#223; Heiko</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>bin am 01.05.2009 aus der Bundeswehr ausgeschieden (SAZ8). Habe dann ab 01.06.2009 die neue Arbeit aufgenommen. Bekomme vom neue AG ca 40000Euro brutto + die &#220;bergangsgeb&#252;hrnisse von der BW somit w&#252;rde ich &#252;ber die Beitragsbemessunggrenze von 2010 kommen, somit w&#228;re ein Wechsel in die PKV m&#246;glich oder?</p>
<p>Danke f&#252;r Deine Bem&#252;hungen</p>
<p>Gru&#223; Heiko</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Alex</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/11/18/uebertritt-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-in-die-private-krankenversicherung-durch-neue-grenzwerte-weiter-erschwert/comment-page-1/#comment-51787</link>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Aug 2009 11:44:13 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Manfred, 

ich h&#228;tte auch noch eine Frage zu PKV beziehungsweise um die Restostenabsicherung von 30 / 20 % f&#252;r meine Frau und Kind.

Ich bin Soldat und somit ist meine Frau beihilfeberechtigt. Nun meine Frage, ist das ab dem 1.1.09 eine Pflichtversicherung oder nicht? Denn saoweit ich §193 VVG richtig &#252;bersetze seh ich da keine Pflicht f&#252;r Beihilfeempf&#228;nger. 

K&#246;nnten Sie mir darauf eine Antwort geben bzw irgendwas verlinken auf was ich Bezug nehmen kann.

Danke im voraus

Gru&#223; Alex</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred, </p>
<p>ich h&#228;tte auch noch eine Frage zu PKV beziehungsweise um die Restostenabsicherung von 30 / 20 % f&#252;r meine Frau und Kind.</p>
<p>Ich bin Soldat und somit ist meine Frau beihilfeberechtigt. Nun meine Frage, ist das ab dem 1.1.09 eine Pflichtversicherung oder nicht? Denn saoweit ich §193 VVG richtig &#252;bersetze seh ich da keine Pflicht f&#252;r Beihilfeempf&#228;nger. </p>
<p>K&#246;nnten Sie mir darauf eine Antwort geben bzw irgendwas verlinken auf was ich Bezug nehmen kann.</p>
<p>Danke im voraus</p>
<p>Gru&#223; Alex</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/11/18/uebertritt-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-in-die-private-krankenversicherung-durch-neue-grenzwerte-weiter-erschwert/comment-page-1/#comment-51721</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Jul 2009 09:53:47 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Claude,
leider nein, der Bestandschutz gilt nur f&#252;r Arbeitnehmer welche schon vor dem Stichtag in 02.07 in der PKV versichert waren, aber zu diesem Zeitpunkt die 3 Jahre noch nicht erf&#252;llt hatten. Ohne diese Besitzstandsregelung w&#228;ren ja alle angestellten PKV Versicherten die noch keine 3 Jahre &#252;ber der JAEG waren pl&#246;tzlich pflichtig gewesen und h&#228;tten zur&#252;ck in die GKV gemusst. Dies w&#228;re denke ich nicht durchsetzbar gewesen. Die entsprechende Vorschrift  finden sie im SGB 5 § 6 (9).
Teilen sie mir einfach zu gegebenen Zeit Ihre Telefonnummer per Mail mit, ich werde mich dann mit Ihnen in Verbindung setzten, bis dahin,
Viele Gr&#252;&#223;e
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Claude,<br />
leider nein, der Bestandschutz gilt nur f&#252;r Arbeitnehmer welche schon vor dem Stichtag in 02.07 in der PKV versichert waren, aber zu diesem Zeitpunkt die 3 Jahre noch nicht erf&#252;llt hatten. Ohne diese Besitzstandsregelung w&#228;ren ja alle angestellten PKV Versicherten die noch keine 3 Jahre &#252;ber der JAEG waren pl&#246;tzlich pflichtig gewesen und h&#228;tten zur&#252;ck in die GKV gemusst. Dies w&#228;re denke ich nicht durchsetzbar gewesen. Die entsprechende Vorschrift  finden sie im SGB 5 § 6 (9).<br />
Teilen sie mir einfach zu gegebenen Zeit Ihre Telefonnummer per Mail mit, ich werde mich dann mit Ihnen in Verbindung setzten, bis dahin,<br />
Viele Gr&#252;&#223;e<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Claude</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/11/18/uebertritt-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-in-die-private-krankenversicherung-durch-neue-grenzwerte-weiter-erschwert/comment-page-1/#comment-51719</link>
		<dc:creator>Claude</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Jul 2009 19:49:05 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Manfred,

Danke f&#252;r Ihre Erl&#228;uterung. Nur noch einmal zur Sicherheit: ich habe keinen Bestandsschutz (Stichtagsregelung), weil ich 2007 zwar PKV-versichert, nicht aber Angestellter war, richtig?

Auf Ihr Angebot komme ich gerne zur&#252;ck, wenn ich den Arbeitsvertrag vorliegen habe, da ich mich mit den GKV &#252;berhaupt nicht auskenne.

Viele Gr&#252;&#223;e

Claude</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>Danke f&#252;r Ihre Erl&#228;uterung. Nur noch einmal zur Sicherheit: ich habe keinen Bestandsschutz (Stichtagsregelung), weil ich 2007 zwar PKV-versichert, nicht aber Angestellter war, richtig?</p>
<p>Auf Ihr Angebot komme ich gerne zur&#252;ck, wenn ich den Arbeitsvertrag vorliegen habe, da ich mich mit den GKV &#252;berhaupt nicht auskenne.</p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e</p>
<p>Claude</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/11/18/uebertritt-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-in-die-private-krankenversicherung-durch-neue-grenzwerte-weiter-erschwert/comment-page-1/#comment-51716</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Jul 2009 11:40:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/11/18/uebertritt-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-in-die-private-krankenversicherung-durch-neue-grenzwerte-weiter-erschwert/#comment-51716</guid>
		<description>Hallo Claude,
mit der Gesundheitsreform wurde die 3 Jahresregelung eingef&#252;hrt, das bedeutet, jeder Arbeitnehmer muss f&#252;r 3 Jahre die JAEG &#252;berschreiten um in die PKV wechseln zu k&#246;nnen.
Damit werden sie entweder bis zum 01.01.2012 oder 01.01.2013 in der GKV versicherungspflichtig, je nach dem ob sie in diesem Jahr die JAEG noch &#252;berschreiten. Alles andere, was sonst zu lesen ist, ist schlicht veraltet. Da ist Ulla Schmidt erbarmungslos, sie ist ja PKV versichert.
Auch in Bezug auf die besondere JAEG muss ich sie entt&#228;uschen, diese gilt nur, wer als Angestellter schon am 31.12.2002 in der PKV versichert war.
Die Frage, was nun tz tun ist kann ich gerne in einem Beratungsgespr&#228;ch kl&#228;ren, ich kann Ihnen auch f&#252;r die 3 Jahre eine GKV empfehlen.
Gr&#252;&#223;e
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Claude,<br />
mit der Gesundheitsreform wurde die 3 Jahresregelung eingef&#252;hrt, das bedeutet, jeder Arbeitnehmer muss f&#252;r 3 Jahre die JAEG &#252;berschreiten um in die PKV wechseln zu k&#246;nnen.<br />
Damit werden sie entweder bis zum 01.01.2012 oder 01.01.2013 in der GKV versicherungspflichtig, je nach dem ob sie in diesem Jahr die JAEG noch &#252;berschreiten. Alles andere, was sonst zu lesen ist, ist schlicht veraltet. Da ist Ulla Schmidt erbarmungslos, sie ist ja PKV versichert.<br />
Auch in Bezug auf die besondere JAEG muss ich sie entt&#228;uschen, diese gilt nur, wer als Angestellter schon am 31.12.2002 in der PKV versichert war.<br />
Die Frage, was nun tz tun ist kann ich gerne in einem Beratungsgespr&#228;ch kl&#228;ren, ich kann Ihnen auch f&#252;r die 3 Jahre eine GKV empfehlen.<br />
Gr&#252;&#223;e<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Claude</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/11/18/uebertritt-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-in-die-private-krankenversicherung-durch-neue-grenzwerte-weiter-erschwert/comment-page-1/#comment-51713</link>
		<dc:creator>Claude</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jul 2009 23:17:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/11/18/uebertritt-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-in-die-private-krankenversicherung-durch-neue-grenzwerte-weiter-erschwert/#comment-51713</guid>
		<description>Ich habe dies hier noch gefunden:

&quot;Die Bestandsschutzklausel kommt nur f&#252;r die am 02.02.2007 privat krankenversicherten Arbeitnehmer, nicht dagegen f&#252;r am Stichtag privat krankenversicherte Selbstst&#228;ndige, Studenten und andere Personen in Betracht.&quot;

Das h&#246;rt sich nicht gut f&#252;r mich an... :-&#124;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe dies hier noch gefunden:</p>
<p>&#8220;Die Bestandsschutzklausel kommt nur f&#252;r die am 02.02.2007 privat krankenversicherten Arbeitnehmer, nicht dagegen f&#252;r am Stichtag privat krankenversicherte Selbstst&#228;ndige, Studenten und andere Personen in Betracht.&#8221;</p>
<p>Das h&#246;rt sich nicht gut f&#252;r mich an&#8230; <img src='http://www.pkv-financial.de/wblog/wp-includes/images/smilies/icon_neutral.gif' alt=':-|' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Claude</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/11/18/uebertritt-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-in-die-private-krankenversicherung-durch-neue-grenzwerte-weiter-erschwert/comment-page-1/#comment-51711</link>
		<dc:creator>Claude</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jul 2009 18:48:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/11/18/uebertritt-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-in-die-private-krankenversicherung-durch-neue-grenzwerte-weiter-erschwert/#comment-51711</guid>
		<description>Hallo Manfred,

ich habe eine einfache Frage, die ich trotz langer Recherche nicht eindeutig beantworten kann. Auch meine PKV war sich unsicher (!). &#220;ber Hilfe freue ich mich.

Erst die Kurzversion, dann die Langversion: ich bin als Student/Doktorand PKV-vollversichert und wechsele nun in ein Arbeitnehmerverh&#228;ltnis mit Jahresbrutto &#252;ber JAEG. Ich will bei der PKV bleiben. Bislang dachte ich, das ging, jetzt bin ich verunsichert. Wie ist das?

Langversion: Ich war fr&#252;her immer &#252;ber meine Eltern Beihilfe+PKV-versichert, bei Studienbeginn entsprechend mit Befreiung der GKV, seit meinem 28. Geburtstag in 2006 PKV-vollversichert im Studententarif (Promotion). Seit 04/2009 exmatrikuliert, Promotion erlangt in 07/2009 (man muss nicht bis zum Ende imatrikuliert sein). F&#252;r meine PKV gelte ich seit 04/2009 als arbeitslos/-suchend. Ich fange vermutlich 09/2009 mit dem Job &#252;ber JAEG an. 

Einige Internetquellen legen nahe, dass ich in der PKV bleiben kann, ich wei&#223; aber nicht ob die zu alt (=vor der 2007er Reform) geschrieben wurden. Viele Quellen schreiben nicht &#252;ber Studenten oder nehmen an, dass man beim Berufsstart in die GKV wechseln *will*.

Bei berufsstart.de hei&#223;t es: &quot;[...] Anders sieht es beim Angestellten-Status aus. Hier bestimmt Ihr Starteinkommen &#252;ber das Wahlrecht [zwischen GKV und PKV].&quot;

Bei monetos.de hei&#223;t es zu studentisch Befreiten: &quot;Erst wenn der &#220;bergang ins Berufsleben erfolgt, kann – unter Umst&#228;nden – ein Wechsel zur&#252;ck in die gesetzliche Krankenversicherung vorgenommen werden.&quot; - das h&#246;rt sich an, als ob ich in der PKV bleiben kann...

Wie ist es nun genau?

Interessant w&#228;re auch, ob f&#252;r mich die allgemeine JAEG oder die bestimmte (44.100) gilt, da ich 2002 in der PKV war. Ich vermute aber, es gilt die JAEG, da ich nicht als &quot;Arbeitnehmer&quot; in der PKV war.

Danke und Gr&#252;&#223;e

Claude</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>ich habe eine einfache Frage, die ich trotz langer Recherche nicht eindeutig beantworten kann. Auch meine PKV war sich unsicher (!). &#220;ber Hilfe freue ich mich.</p>
<p>Erst die Kurzversion, dann die Langversion: ich bin als Student/Doktorand PKV-vollversichert und wechsele nun in ein Arbeitnehmerverh&#228;ltnis mit Jahresbrutto &#252;ber JAEG. Ich will bei der PKV bleiben. Bislang dachte ich, das ging, jetzt bin ich verunsichert. Wie ist das?</p>
<p>Langversion: Ich war fr&#252;her immer &#252;ber meine Eltern Beihilfe+PKV-versichert, bei Studienbeginn entsprechend mit Befreiung der GKV, seit meinem 28. Geburtstag in 2006 PKV-vollversichert im Studententarif (Promotion). Seit 04/2009 exmatrikuliert, Promotion erlangt in 07/2009 (man muss nicht bis zum Ende imatrikuliert sein). F&#252;r meine PKV gelte ich seit 04/2009 als arbeitslos/-suchend. Ich fange vermutlich 09/2009 mit dem Job &#252;ber JAEG an. </p>
<p>Einige Internetquellen legen nahe, dass ich in der PKV bleiben kann, ich wei&#223; aber nicht ob die zu alt (=vor der 2007er Reform) geschrieben wurden. Viele Quellen schreiben nicht &#252;ber Studenten oder nehmen an, dass man beim Berufsstart in die GKV wechseln *will*.</p>
<p>Bei berufsstart.de hei&#223;t es: &#8220;[...] Anders sieht es beim Angestellten-Status aus. Hier bestimmt Ihr Starteinkommen &#252;ber das Wahlrecht [zwischen GKV und PKV].&#8221;</p>
<p>Bei monetos.de hei&#223;t es zu studentisch Befreiten: &#8220;Erst wenn der &#220;bergang ins Berufsleben erfolgt, kann – unter Umst&#228;nden – ein Wechsel zur&#252;ck in die gesetzliche Krankenversicherung vorgenommen werden.&#8221; &#8211; das h&#246;rt sich an, als ob ich in der PKV bleiben kann&#8230;</p>
<p>Wie ist es nun genau?</p>
<p>Interessant w&#228;re auch, ob f&#252;r mich die allgemeine JAEG oder die bestimmte (44.100) gilt, da ich 2002 in der PKV war. Ich vermute aber, es gilt die JAEG, da ich nicht als &#8220;Arbeitnehmer&#8221; in der PKV war.</p>
<p>Danke und Gr&#252;&#223;e</p>
<p>Claude</p>
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