Nun ist die EU-Vermittlerrichtlinie nach langem Warten im Mai 2007 endlich zu deutschem Recht geworden. Jetzt erwarten Juristen, dass Klagen gegen Versicherungsvermittler zunehmen. Durch die Einführung von Beratungsprotokollen wird die Beweisführung einer Fehlberatung im Streitfall sehr erleichtert.
Ich persönlich gehe davon aus, dass dieses neue Geschäftsfeld für Juristen ein sehr lukrativer Markt werden wird. Beratungsfehler sind besonders für Versicherungsmakler schnell ein Thema. Welcher Versicherungsmakler kann schon an alle möglichen Risiken denken?
Doch das muss er aber, hier zwei Beispiele:
1. Die sehr beliebte Unfallversicherung – nach der gängigen Rechtsprechung ist ein Zeckenbiss kein Unfall, weil die durch eine Zecke verursachte Verletzung der Haut nur als geringfügig angesehen wird, die Folgeerkrankung z.B. die Borreliose aber nicht versichert ist. Es gibt aber Anbieter welche dies in den Versicherungsbedingungen mit eingeschlossen haben.
2. Die Haftpflichtversicherung – wer von den werten Lesern hat schon mal etwas von Kitesurfen gehört? Dabei wird das Surfbrett von einem Lenkdrachen fortbewegt. Dies ist ein sehr beliebter Urlaubssport, leider sehen dies manche Haftpflichtversicherer nicht so gerne (nein, diesen Versicherern ist das eigentlich gleich). Denn nicht in jeder Haftpflichtpolice ist Kitesurfen auch versichert. Wird nun während der Ausübung dieses Sportes ein Schaden verursacht dann zahlt die private Haftpflichtversicherung nur, wenn Kitesurfen ausdrücklich als versichert aufgeführt ist. In manchen Haftpflichtpolicen ist Kitesurfen sogar explizit ausgeschlossen.
Die Dokumentation der Beratung beweist nun sehr leicht, ob der Versicherungsmakler diese Punkte angesprochen hat, falls der Versicherer die Leistung verweigert. Für einen Ausschließlichkeitsvertreter ist das alles kein Problem, da in einem solchen Falle der Kunde der Gelackmeierte ist, denn wenn seine Gesellschaft dies nicht anbietet, muss der Ausschließlichkeitsvertreter auch nicht darauf eingehen
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