Während der von der Regierung festgelegte Basistarif seitens des Verbandes der PKV stark kritisiert und rechtlich in Frage gestellt wurde, entwickelt sich auch die vom Staat reglementierte Preisminderung der Pflegeversicherung zum Zankapfel zwischen den Regierenden und den Versicherungen.
Die von der Bundesgesundheitsministerin (Ulla Schmidt) angestrebten, voraussichtlich ab 2009 wirksamen staatlich geregelten Minderungen der Prämien sind nach Meinung der Versicherer rechtlich unzulässig.
Anlässlich einer Beitragsminderung in der gesetzlichen Pflege, welche mit Jahresbeginn 2008 inkrafttretend die Beiträge auf 3,9 Prozent reduziert, trieb Schmidt die gesetzlichen Interventionen in der privaten Pflege im Rahmen des Pflege- Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) voran.
Der PKV-Verbandschef Volker Leienbach hat zu dem ganzen Zauber folgende Meinung: „Eine Beitragslimitierung und -reduktion für die private Pflegeversicherung – analog zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung – ist nicht akzeptabel. Dies würde einen weiteren system- und rechtswidrigen Subventionsbedarf zu Lasten der Bestandsversicherten auslösen und wäre ebenso ein unzulässiger Eingriff in bestehende Verträge wie er mit den Regelungen zum Basistarif erfolgt. Gerade auch aus diesem Grund werden private Krankenversicherungen Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz einlegen. Entsprechend wäre dann auch gegen das PfWG vorzugehen.“



Letzte Kommentare