Neues von den Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkasse

Alte Liebe rostet nicht sagt man im Volksmund. Nach dem von der SPD stark geleugneten und doch vollzogenen Linksruck arbeitet nun die CDU/CSU-Bundestagsfraktion an einer Klarstellung, welche Wahltarife von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) angeboten werden dürfen. Kommt nun zu allem Überdruss für die SPD in dieser Frage nun eine Zusammenarbeit mit der FDP zustande? Denn die FDP hat bereits einen Änderungsantrag vorgelegt.

Nach dem Willen der FDP soll über eine Änderung im Sozialgesetzbuch V eine eindeutig Regelung geschaffen werden. Es soll der alte Zustand, welcher mit der Gesundheitsreform vom Jahre 2004 geschaffen wurde, wieder hergestellt werden.
Damals wurde der GKV die Möglichkeit geboten in Kooperation mit privaten Krankenversicherungen (PKV) Zusatztarife anzubieten.

Formal wurde der Antrag der FDP von der Union zwar abgelehnt, dennoch sei Klärungsbedarf gegeben. Vielleicht hat dieser Sinneswandel auch etwas mit der Verfassungsbeschwerde des PKV-Verbandes gegen die aktuelle Gesundheitsreform zu tun.

Dazu meinte Daniel Bahr der FDP-Gesundheitsexperte in einer Rede zum Thema: „Die aktuelle Gesundheitsreform bewirkt eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Versicherten.” Die Grenzen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung würden durch die Koalition verwischt.

Dazu habe ich ja auch schon ein paar Zeilen geschrieben welche ein verwischen der Grenzen zwischen PKV und GKV nicht unbedingt erkennen lassen, zumindest dann wenn man den ganzen Sachverhalt nicht nur oberflächlich anschaut. Vielleicht sollte man mal Herrn Bahr meinen Webblog zur Lektüre empfehlen ;-)

Und wer ist schuld an dem Dilemma? Jetzt hätte ich fast geschrieben „wie immer“ aber nein so bös will ich nicht sein, ich denke unsere Gesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt (SPD) will auch nur das Beste, die Frage ist nur, was Sie für das Beste hält.

Nichts desto weniger wurde das Bundesversicherungsamt vom Bundesgesundheitsministerium explizit darauf hingewiesen, dass mit der Gesundheitsreform die GKV auch Wahltarife anbieten (z.B. Chefarztbehandlung, Ein- und Zweibettzimmer sowie Leistungen bei einer Auslandsreise) könne.

Ein kleiner Haken an dieser Interpretation des Gesetzes könnte aus Brüssel kommen, da die Wahltarife über das Leistungsspektrum des SGB V hinausgehen, könnte die EU aus wettbewerbsrechtlicher Sicht den Status der Körperschaft der öffentlichen Rechtes in Frage stellen.

Dies könnte das ganze Gefüge der GKV in Deutschland zur Disposition stellen. Wegen dieser Gemengelage will die Union klarstellen welche Leistungen die GKV erbringen darf. Dazu meinte Hans Georg Faust, Gesundheitsexperte der CDU: „insbesondere Chefarztbehandlung sowie Ein- und Zweibettzimmer keine Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung darstellen, die über Kostenerstattung refinanzierbar sind”. Dem ist nichts hinzuzufügen

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