Eine private Krankenversicherung hatte in ihrem Leistungskatalog seit geraumer Zeit Tarife für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, sowie Zahn- und Kieferregulierungen, ohne Summenbegrenzung. Hinzu kam ein „frisch gebackener“ Tarif, der auf einer „Zahnstaffel“ basierte. Das heißt, dass bei gewissen Bedingungen binnen 48 Monaten die Kostenregulierung auf einen vorgeschriebenen, strukturierten Rechnungsbetrag eingeschränkt ist. Da diese Zahnstaffel in Bezug auf [...]



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