Blindenhund und private Krankenversicherung

Wie sieht dieser Sachverhalt, ob ein Blindenhund erstattungsfähig ist, nun in der privaten Krankenversicherung aus? Das ist leicht mit einem Blick in die Vertragsbedingungen festzustellen. Ist der Blindenhund als Vertragsleistung explizit aufgeführt, dann wird dieser auch erstattet. Falls nicht ist das für die private Krankenversicherung auch kein Problem, denn in diesem Falle wird der Blindenhund eben nicht bezahlt.

Dies bringt mich wieder zum Anfang, dem Beratungsgespräch zur Privaten Krankenversicherung. Auch solche Punkte sind in einem Beratungsgespräch zu besprechen und auch im Beratungsprotokoll zu dokumentieren.

Falls der Versicherungsmakler die Dokumentation, wie nach meiner Erfahrung oft üblich, etwas locker nimmt ist der Haftungsfall eigentlich schon vorprogrammiert. Denn im Schadenfall, wenn die gewählte private Krankenversicherung die Leistung ablehnt weil nicht versichert, ist der Versicherungsmakler in der Haftung. Ein Ausschließlichkeitsvertreter hat hier natürlich kein Problem, da dieser keine Wahlmöglichkeiten anbieten kann.

Ich höre fast in jedem Beratungsgespräch, wenn ich auf solche Punkte zu sprechen komme, dass doch heute nicht entschieden werden kann welche Leistung später benötigt werden. Meine Antwort darauf ist, dass die Entscheidung welche Leistungen versichert sein sollen mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung getroffen werden muss. Wenn eine bestimmte Leistung erst einmal benötigt wird, ist es für diese Entscheidung zu spät.

Genau das ist doch was eine Versicherung leistet, Schäden zu versichern welche alle treffen können, wo aber nur wenige tatsächlich betroffen sind. Wer die wenigen Betroffenen sind kann niemand vorhersagen. In der privaten Krankenversicherung habe ich eben die Wahlfreiheit, die es in der gesetzlichen Krankenkasse, abgesehen von den Wahltarifen über die ich ja auch schon geschrieben habe, nicht gibt.

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