Große Koalition beschließt neue Form der Eigenheimzulage im Rahmen der Riester Rente

Januar 18th, 2008 by Manfred | Filed under Finanzen, Vorsorge.

Die rot/schwarze Regierung kam bei den Plänen zur staatlichen Förderung von Immobilien als private Altersvorsorge im Rahmen der Riester Rente miteinander überein. Wann dieses Programm starten wird, wurde nicht erwähnt. Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Versicherten zu entlasten:

1. Der Versicherte kann 75% seines angesparten Kapitals für den Kauf einer Wohnung entnehmen. Bisher musste der Versicherungsnehmer das Kapital rückerstatten, bis er von der Versicherung seine Pension ausbezahlt bekam. Dies fällt mit der Neuregelung weg.

2. Der Versicherte kann für den Kauf einer Immobilie steuerlich oder mit finanziellen Zuschüssen unterstützt werden. Diese Variante wäre eine Alternative zu der klassischen Altersvorsorge.

Allerdings hatte sich Michael Meister mit einem Argument für dieses Konzept selbst etwas bloßgestellt: „Die Einigung ist aber auch ein dringend notwendiges Signal für die Bauwirtschaft, die gerade im Wohnungsbau erhebliche Einbrüche zu verzeichnen hat.“

Neben einem gewissen finanziellen entgegenkommen des, wie es aus dem Zitat herauszulesen ist, schwächelnden Immobilienvertriebes, stellte diese Neuregelung einen Ausgleich für die Eigenheimzulage dar, welche kurz vor Beginn 2006 in die Tonne getreten wurde. Die Bausparkassen hatten als Anbieter ein großes Stück vom Kuchen inne. Aber auch der anfangs eher skeptische Branchenverband GDV präsentierte einen individuellen Entwurf.

Ein großes Problem welches durch die neue Wohn-Förderung entstehen würde ist offensichtlich auch gelöst. Die Riester-Rente wird grundsätzlich nachgelagert besteuert, dies ist aber bei Riester geförderten Immobilien nicht ohne weiteres möglich.

Der Riester Sparer soll im Vorfeld seinen Nutzen von seiner Immobilie haben und den Gewinn im Nachhinein durch Steuerbelastungen „rückerstatten“. Dies kann entweder auf einem längeren Zeitraum von 25 Jahren hinweg geschehen oder man kann das Geld sofort zurückzahlen, wobei dabei dann nur 75% des geförderten Kapitals angerechnet werden.

Zusätzliche Bedingungen für die Bezuschussung sind, dass die Wohnung wenigstens 20 Jahre im Besitz des Bausparers bleibt oder das Geld abermals angelegt wird.

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