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	<title>Kommentare zu: In eigener Sache</title>
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	<description>Manfreds Makeleien oder die (Private) Krankenversicherung verbloggt</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 15:03:07 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: Michael</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/01/24/in-eigener-sache-2/comment-page-2/#comment-53544</link>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 06:59:19 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Manfred 
Vielen Dank erstmal das ich /wir die M&#246;glichkeit habe eine f&#252;r mich wichtige Frage in diesen Blog stellen zu k&#246;nnen.
Ich werde im Jahr 2013 eine Abfindung von meinem Arbeitgeber erhalten. Im diesem Jahr 2013 werde ich auch keine weiteren regelm&#228;&#223;igen Einnahmen (ausser 400€-Job) erzielen . Arbeitslos werde ich mich auch nicht melden da ich ein sog. Dispositionsjahr in Anspruch nehmen werde. 
Nun zu meiner eigentlichen Frage. Kann ich mich bei meiner Frau nun Familienversichern. Und wenn ja ab welchem Datum (dann sofort zum 01.01.2013)?. Eigentlich m&#252;sste das doch gehen da JaEG nur auf mtl. Basis gilt !! Aktuell bin ich Privat versichert. 
Vielen Dank schonmal im voraus und sch&#246;ne Gr&#252;&#223;e
Michael</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred<br />
Vielen Dank erstmal das ich /wir die M&#246;glichkeit habe eine f&#252;r mich wichtige Frage in diesen Blog stellen zu k&#246;nnen.<br />
Ich werde im Jahr 2013 eine Abfindung von meinem Arbeitgeber erhalten. Im diesem Jahr 2013 werde ich auch keine weiteren regelm&#228;&#223;igen Einnahmen (ausser 400€-Job) erzielen . Arbeitslos werde ich mich auch nicht melden da ich ein sog. Dispositionsjahr in Anspruch nehmen werde.<br />
Nun zu meiner eigentlichen Frage. Kann ich mich bei meiner Frau nun Familienversichern. Und wenn ja ab welchem Datum (dann sofort zum 01.01.2013)?. Eigentlich m&#252;sste das doch gehen da JaEG nur auf mtl. Basis gilt !! Aktuell bin ich Privat versichert.<br />
Vielen Dank schonmal im voraus und sch&#246;ne Gr&#252;&#223;e<br />
Michael</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Coco</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/01/24/in-eigener-sache-2/comment-page-2/#comment-53535</link>
		<dc:creator>Coco</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 21:29:15 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Manfred!
Jetzt also im Blog :) Habs doch geschafft… Klar, dass du nicht so viele Mails beantworten kannst, hatte mich schon gewundert. Deine Kids wollen doch auch ihren Papa!!! Dickes Lob f&#252;r diese Seite!!! Leider ist meine Frage sehr lang…

Ich bin Hausfrau und Mutter von 3 Kindern (2,4,5 Jahre) und &#252;ber meinen Mann 70% beihilfeberechtigt, 30% PKV. Ich gebe Musikunterricht in Vereinen und lasse das steuerlich (Steuererkl&#228;rung &#252;ber meinen Mann) &#252;ber die &#220;bungsleiterpauschale / den Ehrenamtsfreibetrag laufen, da ich nur wenig pro Stunde bekomme.

Jetzt habe ich die M&#246;glichkeit privat einige Sch&#252;ler zu bekommen. Dem Hinweis von befreundeten Musiklehrern, ich solle mehr verlangen, will ich nun nachkommen. Bin ja nicht mehr an Vereinsbedingungen gebunden. Die Qualit&#228;t passt und die Sch&#252;ler zahlen es bestimmt. Ich muss nur, um das Angebot annehmen zu k&#246;nnen, wissen wie viele Sch&#252;ler ich annehmen kann. Daher folgende Fragen:

1. Bis zu welchem Einkommen bleibe ich beihilfeberechtigt? 400€ oder wie bei der GKV, da endet ja die Familienversicherung schon  bei 365€ monatl.?
2. Wie hoch kann das Einkommen max. sein damit ich Steuerabzug und Sozialversicherungspflicht vermeide?
3. Ich hab Riesterrente laufen. Gibt es noch etwas womit man die Rente aufbessern kann, was zuf&#228;llig f&#252;r geringf&#252;gig Selbstst&#228;ndige besonders g&#252;nstig ist?
4. Kann es sich lohnen, wenn ich regelm&#228;&#223;ig &#252;ber 325€ monatl. komme, die KSK in Anspruch zu nehmen? Kann man das auch nur f&#252;r wenige Jahre, um die Rentenjahre aufzubessern? Kann man da auch selektiv nur die Rentenversicherung zahlen, die Krankenversicherung aber &#252;ber die Beihilfe und PKV weiterlaufen lassen?
5. Wem muss ich die geplanten Einnahmen melden? Ich dachte, dass es dem Finanzamt gen&#252;gt, wenn ich die Einnahmen aus geringf&#252;gig selbstst&#228;ndiger T&#228;tigkeit einfach bei meinem Mann in der Steuererkl&#228;rung angebe. Ist das richtig?
6. Ab welchem Einkommen muss ich Vorsteuer zahlen?

Vielen, vielen Dank schonmal vorab!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred!<br />
Jetzt also im Blog <img src='http://www.pkv-financial.de/wblog/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' />  Habs doch geschafft… Klar, dass du nicht so viele Mails beantworten kannst, hatte mich schon gewundert. Deine Kids wollen doch auch ihren Papa!!! Dickes Lob f&#252;r diese Seite!!! Leider ist meine Frage sehr lang…</p>
<p>Ich bin Hausfrau und Mutter von 3 Kindern (2,4,5 Jahre) und &#252;ber meinen Mann 70% beihilfeberechtigt, 30% PKV. Ich gebe Musikunterricht in Vereinen und lasse das steuerlich (Steuererkl&#228;rung &#252;ber meinen Mann) &#252;ber die &#220;bungsleiterpauschale / den Ehrenamtsfreibetrag laufen, da ich nur wenig pro Stunde bekomme.</p>
<p>Jetzt habe ich die M&#246;glichkeit privat einige Sch&#252;ler zu bekommen. Dem Hinweis von befreundeten Musiklehrern, ich solle mehr verlangen, will ich nun nachkommen. Bin ja nicht mehr an Vereinsbedingungen gebunden. Die Qualit&#228;t passt und die Sch&#252;ler zahlen es bestimmt. Ich muss nur, um das Angebot annehmen zu k&#246;nnen, wissen wie viele Sch&#252;ler ich annehmen kann. Daher folgende Fragen:</p>
<p>1. Bis zu welchem Einkommen bleibe ich beihilfeberechtigt? 400€ oder wie bei der GKV, da endet ja die Familienversicherung schon  bei 365€ monatl.?<br />
2. Wie hoch kann das Einkommen max. sein damit ich Steuerabzug und Sozialversicherungspflicht vermeide?<br />
3. Ich hab Riesterrente laufen. Gibt es noch etwas womit man die Rente aufbessern kann, was zuf&#228;llig f&#252;r geringf&#252;gig Selbstst&#228;ndige besonders g&#252;nstig ist?<br />
4. Kann es sich lohnen, wenn ich regelm&#228;&#223;ig &#252;ber 325€ monatl. komme, die KSK in Anspruch zu nehmen? Kann man das auch nur f&#252;r wenige Jahre, um die Rentenjahre aufzubessern? Kann man da auch selektiv nur die Rentenversicherung zahlen, die Krankenversicherung aber &#252;ber die Beihilfe und PKV weiterlaufen lassen?<br />
5. Wem muss ich die geplanten Einnahmen melden? Ich dachte, dass es dem Finanzamt gen&#252;gt, wenn ich die Einnahmen aus geringf&#252;gig selbstst&#228;ndiger T&#228;tigkeit einfach bei meinem Mann in der Steuererkl&#228;rung angebe. Ist das richtig?<br />
6. Ab welchem Einkommen muss ich Vorsteuer zahlen?</p>
<p>Vielen, vielen Dank schonmal vorab!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: angela</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/01/24/in-eigener-sache-2/comment-page-2/#comment-53528</link>
		<dc:creator>angela</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 11:43:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/01/24/in-eigener-sache-2/#comment-53528</guid>
		<description>wir haben immer in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt und die gesetzliche Pflichtversicherung in Anspruch genommen.Als Rentner mu&#223; mein Mann jetzt als freiwilliges Mitglied weiterzahlen.Wir verstehen das System nicht.Immer eingezahlt und nun als freiwilliges Mitglied,sind die Beitr&#228;ge viel h&#246;her ,auch wenn es von der Krankenkasse einen Zuschu&#223; erh&#228;lt,ist der Beitrage im Gegensatz zur gesetzlichen ,viel h&#246;her.Wer kann mir das System ausf&#252;hrlich erkl&#228;ren ????</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>wir haben immer in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt und die gesetzliche Pflichtversicherung in Anspruch genommen.Als Rentner mu&#223; mein Mann jetzt als freiwilliges Mitglied weiterzahlen.Wir verstehen das System nicht.Immer eingezahlt und nun als freiwilliges Mitglied,sind die Beitr&#228;ge viel h&#246;her ,auch wenn es von der Krankenkasse einen Zuschu&#223; erh&#228;lt,ist der Beitrage im Gegensatz zur gesetzlichen ,viel h&#246;her.Wer kann mir das System ausf&#252;hrlich erkl&#228;ren ????</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: angela</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/01/24/in-eigener-sache-2/comment-page-2/#comment-53527</link>
		<dc:creator>angela</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 10:41:42 +0000</pubDate>
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		<description>hallo,
wieviel Jahre Pflichtbeitr&#228;ge mu&#223; man bezahlen,um als Rentner  in  die gesetzliche Pflichtversicherung zu bleiben.

MFG
Angela</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hallo,<br />
wieviel Jahre Pflichtbeitr&#228;ge mu&#223; man bezahlen,um als Rentner  in  die gesetzliche Pflichtversicherung zu bleiben.</p>
<p>MFG<br />
Angela</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/01/24/in-eigener-sache-2/comment-page-2/#comment-53501</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 19:04:00 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo René,
sie haben eine Befreiung nach SGB5 § 8 Nr1 beantragt und bewilligt bekommen darin ist zu lesen:
§ 8 Befreiung von der Versicherungspflicht
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird 
2) ... Die Befreiung kann nicht widerrufen werden
von daher muss ich Ihnen leider sagen, dass sie keine M&#246;glichkeit mehr haben in die gesetzliche Krankenkasse zur&#252;ckzukommen. Allerdings ist es so, dass es keine offizielle Liste gibt nur alle Befreiungen dokumentiert sind. Von daher k&#246;nnte man ja auf den Gedanken kommen einfach bei einer anderen GKV sich anzumelden, da diese ja nichts von der Befreiung wei&#223;. Davon ist abzuraten, da dies den Tatbestand des Sozialversicherungsbetruges darstellt.
Viele Gr&#252;&#223;e
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo René,<br />
sie haben eine Befreiung nach SGB5 § 8 Nr1 beantragt und bewilligt bekommen darin ist zu lesen:<br />
§ 8 Befreiung von der Versicherungspflicht<br />
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird<br />
2) &#8230; Die Befreiung kann nicht widerrufen werden<br />
von daher muss ich Ihnen leider sagen, dass sie keine M&#246;glichkeit mehr haben in die gesetzliche Krankenkasse zur&#252;ckzukommen. Allerdings ist es so, dass es keine offizielle Liste gibt nur alle Befreiungen dokumentiert sind. Von daher k&#246;nnte man ja auf den Gedanken kommen einfach bei einer anderen GKV sich anzumelden, da diese ja nichts von der Befreiung wei&#223;. Davon ist abzuraten, da dies den Tatbestand des Sozialversicherungsbetruges darstellt.<br />
Viele Gr&#252;&#223;e<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: René</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/01/24/in-eigener-sache-2/comment-page-2/#comment-53494</link>
		<dc:creator>René</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 21:51:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/01/24/in-eigener-sache-2/#comment-53494</guid>
		<description>Hallo Manfred,

danke f&#252;r das tolle Forum hier. Meine Frage schl&#228;gt in eine &#228;hnliche Kerbe, vielleicht hat ein Anwesender einen Tipp f&#252;r mich.

Ich bin Angestellter (35J), seit 2002 in der PKV und wurde durch Wegfall von Zuschl&#228;gen 2009 wieder Versicherungspflichtig. Um in der PKV zu bleiben, habe ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Aus verschiedenen Gr&#252;nden w&#228;re ich aber in der GKV besser aufgehoben und will nun zur&#252;ck. Gibt es eine M&#246;glichkeit (abgesehen von Arbeitslosigkeit!)?
Nach ersten Recherchen ist der Weg zur&#252;ck nicht unproblematisch.
Da ich aber relativ jung und gesund bin, w&#228;re ich der GKV sicher ein willkommener Kunde.

Ich danke f&#252;r jeden Tip, Erfahrungsbericht etc.

Gru&#223; René</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>danke f&#252;r das tolle Forum hier. Meine Frage schl&#228;gt in eine &#228;hnliche Kerbe, vielleicht hat ein Anwesender einen Tipp f&#252;r mich.</p>
<p>Ich bin Angestellter (35J), seit 2002 in der PKV und wurde durch Wegfall von Zuschl&#228;gen 2009 wieder Versicherungspflichtig. Um in der PKV zu bleiben, habe ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen.<br />
Aus verschiedenen Gr&#252;nden w&#228;re ich aber in der GKV besser aufgehoben und will nun zur&#252;ck. Gibt es eine M&#246;glichkeit (abgesehen von Arbeitslosigkeit!)?<br />
Nach ersten Recherchen ist der Weg zur&#252;ck nicht unproblematisch.<br />
Da ich aber relativ jung und gesund bin, w&#228;re ich der GKV sicher ein willkommener Kunde.</p>
<p>Ich danke f&#252;r jeden Tip, Erfahrungsbericht etc.</p>
<p>Gru&#223; René</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/01/24/in-eigener-sache-2/comment-page-2/#comment-53434</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 30 Oct 2011 18:00:29 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Judith,
diese Frage ist nicht ganz so einfach, einerseits bietet die gesetzliche Krankenkasse die freiwillige Mitgliedschaft erst nach mindestens zw&#246;lf Monaten Pflichtversicherung an, dies sind nicht erf&#252;llt.
Andererseits gibt es in SGB V §5 Versicherungspflicht

 (13.) Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren

Dies trifft ja bei ihrer Tochter zu, ich w&#252;rde einfach mal mit der gesetzlichen Krankenkasse sprechen und schauen was sich machen l&#228;sst. Notfalls w&#252;rde ich empfehlen einen Fachanwalt f&#252;r Sozialversicherungsrecht konsultieren
VG
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Judith,<br />
diese Frage ist nicht ganz so einfach, einerseits bietet die gesetzliche Krankenkasse die freiwillige Mitgliedschaft erst nach mindestens zw&#246;lf Monaten Pflichtversicherung an, dies sind nicht erf&#252;llt.<br />
Andererseits gibt es in SGB V §5 Versicherungspflicht</p>
<p> (13.) Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und<br />
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren</p>
<p>Dies trifft ja bei ihrer Tochter zu, ich w&#252;rde einfach mal mit der gesetzlichen Krankenkasse sprechen und schauen was sich machen l&#228;sst. Notfalls w&#252;rde ich empfehlen einen Fachanwalt f&#252;r Sozialversicherungsrecht konsultieren<br />
VG<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Judith</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/01/24/in-eigener-sache-2/comment-page-2/#comment-53429</link>
		<dc:creator>Judith</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 30 Oct 2011 16:28:35 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Manfred,
gerne stelle ich meine Anfrage hier nochmals &#246;ffentlich:
Meine 23 Jahre alte Tochter war jahrelang privat versichert und musste im Juli 11 wegen einer Ausbilung in die gesetzliche KV. Die Ausbildung wurde jedoch nach 4 Monaten in beiderseitigem Einvernehmen aufgel&#246;st und bis zum Studiumsbeginn im n&#228;chsten Sommersemester versucht sie jetzt eine gerinf&#252;gige Besch&#228;ftigung zu bekommen. Welche Mglichkeiten hat sie, um g&#252;nstigst freiwillig in der gesetzlichen KV zu bleiben und wie hoch w&#228;re der Mindesbeitrag? Vielen Dank f&#252;r Ihre Antwort hier im Forum.
VG Judith</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,<br />
gerne stelle ich meine Anfrage hier nochmals &#246;ffentlich:<br />
Meine 23 Jahre alte Tochter war jahrelang privat versichert und musste im Juli 11 wegen einer Ausbilung in die gesetzliche KV. Die Ausbildung wurde jedoch nach 4 Monaten in beiderseitigem Einvernehmen aufgel&#246;st und bis zum Studiumsbeginn im n&#228;chsten Sommersemester versucht sie jetzt eine gerinf&#252;gige Besch&#228;ftigung zu bekommen. Welche Mglichkeiten hat sie, um g&#252;nstigst freiwillig in der gesetzlichen KV zu bleiben und wie hoch w&#228;re der Mindesbeitrag? Vielen Dank f&#252;r Ihre Antwort hier im Forum.<br />
VG Judith</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/01/24/in-eigener-sache-2/comment-page-2/#comment-53398</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 10:55:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/01/24/in-eigener-sache-2/#comment-53398</guid>
		<description>Hallo Natascha,
aus beruflichen Gr&#252;nden kann ich bisher nicht dazu die Fragen zu beantworten, daf&#252;r bitte ich um Verst&#228;ndnis.
Das ist verzwickte, weil sie nur Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verf&#252;gung stehen. Wenn Sie aber dem Arbeitsmarkt zur Verf&#252;gung stehen, k&#246;nnen sie nicht krank sein. Grunds&#228;tzlich erstattet das Krankentagegeld die Leistung so lange, bis sie wieder arbeitsf&#228;hig oder berufsunf&#228;hig sind. Fr&#252;her war es so, dass w&#228;hrend des Bezuges von Arbeitslosengeld grunds&#228;tzlich kein Leistungsanspruch von Krankentagegeld bestand. Die private Krankenversicherung hat das damit begr&#252;ndet, dass bei Arbeitslosigkeit kein Versicherungsf&#228;higkeiten der besteht.. Diese Vorgehensweise wurde vom BGH mit Urteil vom 27.2.2008 gekippt. Meiner Ansicht nach, muss auch bei Arbeitslosigkeit das Krankentagegeld gezahlt werden, wobei dies nat&#252;rlich keine verbindliche Aussage sein kann. Eine verbindliche Aussage k&#246;nnen Sie von einem entsprechenden Anwalt kostenpflichtig einholen.
VG
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Natascha,<br />
aus beruflichen Gr&#252;nden kann ich bisher nicht dazu die Fragen zu beantworten, daf&#252;r bitte ich um Verst&#228;ndnis.<br />
Das ist verzwickte, weil sie nur Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verf&#252;gung stehen. Wenn Sie aber dem Arbeitsmarkt zur Verf&#252;gung stehen, k&#246;nnen sie nicht krank sein. Grunds&#228;tzlich erstattet das Krankentagegeld die Leistung so lange, bis sie wieder arbeitsf&#228;hig oder berufsunf&#228;hig sind. Fr&#252;her war es so, dass w&#228;hrend des Bezuges von Arbeitslosengeld grunds&#228;tzlich kein Leistungsanspruch von Krankentagegeld bestand. Die private Krankenversicherung hat das damit begr&#252;ndet, dass bei Arbeitslosigkeit kein Versicherungsf&#228;higkeiten der besteht.. Diese Vorgehensweise wurde vom BGH mit Urteil vom 27.2.2008 gekippt. Meiner Ansicht nach, muss auch bei Arbeitslosigkeit das Krankentagegeld gezahlt werden, wobei dies nat&#252;rlich keine verbindliche Aussage sein kann. Eine verbindliche Aussage k&#246;nnen Sie von einem entsprechenden Anwalt kostenpflichtig einholen.<br />
VG<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Natascha</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/01/24/in-eigener-sache-2/comment-page-2/#comment-53379</link>
		<dc:creator>Natascha</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 12:41:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/01/24/in-eigener-sache-2/#comment-53379</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Walter,

k&#246;nnen Sie mir bitte weiter helfen?

Ich bin privat versichert. Seit dem 16.8.2011 bin ich arbeitsunf&#228;hig und werde es auch noch einige Wochen sein.
Leider bin ich am 18.8.2011 zum 30.9.2011 gek&#252;ndigt worden. Ab dem 27.9.2011 werde ich Krankentagegeld in H&#246;he von 140 Euro t&#228;glich erhalten. Allerdings bin ich auch ab dem 1.10. arbeitslos und beziehe ca. 1200 Euro ALG1. Ab dem 15.10. ist mein ALG1 aufgebraucht und ich werde ALG2 beziehen.
Derzeit verdiene ich 3800 Euro netto. Nun meine Fragen: 
In welcher H&#246;he und bis wann erstattet mir die Versicherung Krankentagegeld ab dem 27.9.? 
Habe ich Anspruch und in welcher H&#246;he auf Krankentagegeld, obwohl ich eigentlich ALG2 ab dem 15.10. beziehen w&#252;rde?
Herzlichen Dank f&#252;r Ihre M&#252;he.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Walter,</p>
<p>k&#246;nnen Sie mir bitte weiter helfen?</p>
<p>Ich bin privat versichert. Seit dem 16.8.2011 bin ich arbeitsunf&#228;hig und werde es auch noch einige Wochen sein.<br />
Leider bin ich am 18.8.2011 zum 30.9.2011 gek&#252;ndigt worden. Ab dem 27.9.2011 werde ich Krankentagegeld in H&#246;he von 140 Euro t&#228;glich erhalten. Allerdings bin ich auch ab dem 1.10. arbeitslos und beziehe ca. 1200 Euro ALG1. Ab dem 15.10. ist mein ALG1 aufgebraucht und ich werde ALG2 beziehen.<br />
Derzeit verdiene ich 3800 Euro netto. Nun meine Fragen:<br />
In welcher H&#246;he und bis wann erstattet mir die Versicherung Krankentagegeld ab dem 27.9.?<br />
Habe ich Anspruch und in welcher H&#246;he auf Krankentagegeld, obwohl ich eigentlich ALG2 ab dem 15.10. beziehen w&#252;rde?<br />
Herzlichen Dank f&#252;r Ihre M&#252;he.</p>
]]></content:encoded>
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