Familienversicherung, nächste Runde

Auf Grund der vielen Nachfragen zur Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (§ 10 SGB V), welche die kostenlose Mitversicherung des Ehegatten und der Kinder in der GKV regelt, soll an dieser Stelle die Fragerunde zur Familienversicherung fortgesetzt werden. Gestartet wurde die erste Fragerunde im Oktober 2005 unter dem Titel Stand der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Dort, wie auch in den folgenden Runden, wurden in den Kommentaren mehr als hundert Fragen zum Thema gestellt und beantwortet. Ein Zeichen dafür, wie kompliziert und komplex die Materie rund um die gesetzliche und private Krankenversicherung für den Normalbürger heutzutage geworden ist. Hier also die Fortsetzung der FAQ Familienversicherung.

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Comments

  1. manfred says:

    Hallo Stephan,
    habe heute bei der gesetzlichen Krankenkasse, mit der ich zusammenarbeite, nachgefragt. Auch dort war man der Meinung, dass die Erträge aus Kapitalvermögen hälftig zum Gesamteinkommen ihrer Gattin dazugezählt werden müssen. Wie gesagt, da kann ich Ihnen nur entsprechende Alternativen empfehlen bei denen nicht soviel Kapitalertrag anfällt. Es macht, wegen der ab 2009 geldenden Abgeltungssteuer, durchaus Sinn sind in 2008 intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen.
    Dabei würde ich Ihnen gerne behilflich sein
    Grüße
    manfred

  2. Stephan says:

    Hallo Manfred,

    ich denke Sie haben Recht.
    Selbst wenn die jetzige Kasse die Anrechnung nicht macht (ich kann mir vorstellen dass die Kassen nicht einheitlich verfahren) ist spätestens mit dem Gesundheitsfonds die Gefahr sehr groß dass es doch noch kommt.

    Meine Abwehrstrategie habe ich aber schon geformt:

    1.)
    Bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds, die in einem inländischen Depot liegen, wird weder von der Depotstelle noch von der Fondsgesellschaft während der Haltedauer die Kapitalertragssteuer einbehalten. Erst bei Veräußerung der Fondsanteile wird die (gesammelte) Steuerschuld einbehalten. Es entsteht so ein Steuerstundungseffekt.

    2.)
    SWAP-ETF’s

    3.)
    Ausgeben

  3. manfred says:

    Hallo Stephan,
    in Bezug auf Ihre Abwehrstrategie ist nur die Frage, auf welche Fonds Sie setzen, da könnte ich Ihnen möglicherweise weiterhelfen.
    Grüße
    manfred

  4. Hardy says:

    Hallo Manfred,
    zunächst einmal auch von mir ein richtig dickes Lob für Ihre Internetseite.

    Auch ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit diesem Thema und bin froh diese Seite gefunden zu haben. Auch wir haben Fragen. Zunächst mal zur
    Info die Vorgeschichte.
    Vor ca. 12 Jahren bin ich (jetzt 40 Jahre) in die PKV gewechselt. Damals war weder Hochzeit noch Kinder geplant. Aber das Leben lässt sich nicht planen und so habe ich mittlerweile die Frau fürs Leben gefunden und bin Vater zweier süßen Mädchen (8 und 6 Jahre).
    Beide Mädchen sind bei mir versichert. Ich selbst habe ich einen Selbstbehalt von 2600,-€ pro Jahr. Der Beitrag für meine Töchter beträgt
    je 125,51€ one Selbstbehalt und für mich 153,99 plus 19,42 Pflegev.
    Mein Arbeitgeber zahlt je die Hälfte.
    Meine Frau (36 jahre) ist derzeit noch in der GKV. Sie wird aber diesen Monat leider arbeitslos. Voraussichtlich wird sie längere Zeit arbeitslos bleiben.
    Nun meine Fragen. Was passiert nach den 12 Monaten, die sie über das
    Arbeitsamt versichert ist? Muss/soll ich sie dann mit in die PKV nehmen oder ist die Alternative, dass ich sie freiwillig in der GKV versichere, besser? Nur, was ist dauerhaft günstiger. Wer kann die Tarife rechnen. Auch in Hinsicht auf die Zukunft (Rentenalter)? Ein Kollege hat mal etwas von einem Hausfrauentarif erwähnt.
    Besteht evtl. die Möglichkeit in die GKV zurückzuwechseln, damit wir alle in die Familienversicherung kommen? Dann hätte ich auch das Problem mit den wahrscheinlich hohen Beiträgen im Rentenalter nicht mehr. Es ist doch richtig, dass sich der Beitrag mit Eintritt ins Rentenalter verdoppelt, weil der Arbeitgeberanteil wegfällt?
    Vielleicht haben Sie ja die richtigen Antworten für uns…
    Lieben Gruß
    Hardy

  5. Margot Borsbach says:

    Hallo Manfred,

    ich bin zwar nicht privat versichert, sonst würde ich glatt zu Dir wechseln, wenn ich sehe, wie Du den Mitgliedern hilfst.
    Aber auch ich habe ein Problem: ich bin in der AOK gesetzlich versichert und mein Sohn 12 jahre ebenfalls. Mein Mann war und ist immer in einer landwirtschaftlichen Krankenkasse LVM gewesen und sein Einkommen war die ganzen Jahre so gut wie 0. Letztes Jahr nun habe ich mich von meinem Mann getrennt und habe auch keinen Kontakt mehr zu ihm. Geschieden sind wir allerdings noch nicht und ich habe auch noch keine Scheidung eingereicht. Die AOK möchte nun aber im Rahmen der Familienversicherung die Daten und Einkommen meines von mir getrennt lebenden Ehemannes haben. Ich bin dazu aber nicht mehr in der Lage, da ich, wie bereits erwähnt, keinen Kontakt mehr zu ihm habe. Die AOK droht mir jetzt damit, wenn ich die Daten nicht beibringe, dass dann mein Sohn nicht mehr krankenversichert wäre. Was kann ich nun tun? Und gibt es eine andere GK, die nicht auf diesen Angaben besteht, wenn man sich getrennt hat.

  6. manfred says:

    Hallo Margot,
    Ich glaube da muss ich noch etwas klar stellen, den „Mitgliedern“ auf das Blog helfe ich für Gotteslohn sozusagen. Bin aber sehr an neuen Kunden Interessiert, dass ist der tiefere Sinn dieses Blogs.
    Als Versicherungsmakler bin ich nicht nur im Bereich der privaten Krankenversicherung tätig, sondern in allen anderen Bereichen auch, in sofern würde ich mich freuen, wenn sie sich für mich als Versicherungsmakler entscheiden. Sie können davon ausgehen, das Sie einige 100 € jährlich an Beiträgen sparen können, wenn ich für ihre Versicherungen die Verantwortung übernehme und der Clou ist, meine Arbeit kostet Sie keinen Cent extra, ich werde von den Versicherungsgesellschaften bezahlt. Ist das nicht ein verlockendes Angebot?
    Zu Ihrem Problem in Bezug auf die Familienversicherung kann ich natürlich nicht sagen wie die AOK darauf reagiert. Ich habe mit einer GKV gesprochen mit der ich zusammenarbeite, diese teilte mir mit, dass in Ihrem Fall auch das Einkommen Ihres Gatte zählt, wenn Sie aber aus gegebenen Anlass diesen Einkommensbescheid nicht mehr erhalten im Einzelfall nach entsprechender Prüfung auch darauf verzichtet werden kann.
    Grüße
    manfred

  7. achim says:

    Hallo Manfred,

    ich habe eine Frage zur Einkommensermittlung im Rahmen der Familienversicherung, speziell bei Kapitaleinkünften: Bisher konnte man, so meine ich, Werbungskosten und Sparerfreibetrag abziehen. Kann man ab 2009 auch die einbehaltene Abgeltungssteuer (nebst Soli und KiSt) abziehen?

    Viele Grüße
    Achim

  8. manfred says:

    Hallo Achim,
    ganz ehrlich, kein Ahnung, selbst die GKV mit der ich zusammenarbeite hat keinen blassen Dunst, somit hilft nur abwarten und Tee trinken.
    Grüße
    manfred

  9. Hardy says:

    Hallo Manfred,
    ich möchte nochmals auf meine Fragen vom 28.07.08 zurückkommen.
    Kannst du helfen, oder hast du vieleicht einen TIP an wen ich mich wenden kann?
    Danke
    Lieben Gruß
    Hardy

  10. manfred says:

    Hallo Hardy,
    bitte vielmals um Vergebung, Ihre Frage ist mir einfach durchgerutscht ;-) .
    Dennoch danke für das Lob, wenn auch verspätet. Herzlichen Glückwunsch meine Tochter liegt genau in der Mitte ist nun 7 Jahre alt. Habe aber auch noch 2 Jungs, 20 Jahre und 14 Jahre.
    Nun zu Ihrer Frage, die so natürlich schwer zu beantworten ist und nur meinen eigen Meinung widerspiegelt. Welche Variante langfristig günstiger ist kann ich schlecht beurteilen ich vermute aber dass die GKV hier punkten kann. Weil in der GKV die Leistungen nicht festgeschrieben sind, muss es, um die Beiträge stabil zu halten (das ist ja z.Zt. das Maß aller Dinge) Langfristig zu massiven Einschnitten in dem Leistungsbereich kommen. Wenn man dann in der GKV, die zukünftig notwendigen Eigenbeteiligungen / Leistungskürzungen berücksichtig wird die PKV wider besser da steht.
    Ich kann Ihnen ein Beratungsgespräch zum Thema PKV (und andere Bereiche wenn sie wollen) anbieten in diesem kann ich ihnen die Kosten beider Varianten berechnen und sie können dann entscheiden was für Sie am besten ist.
    Grüße
    manfred

  11. Stephan says:

    Achim, ich bin mir ziemlich sicher, dass Du auch bisher nichts (Sparerfreibetrag, Werbungskosten) abziehen darfst. Auch bei allen anderen Einkünften zählt immer der Bruttobetrag.

  12. Tobias says:

    Hallo,
    dies ist eine interessante und engagierte Diskussion!

    Ich habe auch eine Frage, die wohl einfacherer Natur sein dürfte und die ich trotzdem noch nicht eindeutig verstanden habe:
    Meine beiden Kinder, die seit Trennung bei meiner Frau leben, sollten jetzt in der Familienversicherung über meine Frau krankenversichert werden. Die GKV behauptet jedoch, dass dies erst nach der geplanten Scheidung möglich sei – Ist dies so richtig? – Ich bin davon ausgegangen, dass das “Territorialprinzip” angewendet wird und ich die Kinder daher ab sofort nicht mehr in meiner PKV aufnehmen muss.

    Danke + Gruß, Tobias

  13. manfred says:

    Hallo Tobias,

    ich denke die GKV hat Recht, im SGB V §10 Abs (3) ist folgendes zu lesen:

    Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist;

    Ich denke diese Vorschrift ist bis zur Scheidung anzuwenden.
    Grüße
    manfred

  14. Rebecca says:

    Sehr geehrter Herr Walter,
    ich habe mal eine Frage zur Familienversicherung. Mein Mann ist Student und seitdem bei mir familienversichert. Im März diesen Jahres hat er ein Pflichtpraktikum im Rahmen seines Studiums bis einschließlich 14.08. absolviert und ist jetzt Diplomand. Von meiner Krankenkasse wurde mir im März mitgeteilt, dass er weiterhin familienversichert sei. Jetzt kam die KK plötzlich auf uns zu und teilte uns mit, dass die Familienversicherung seit März nicht mehr bestünde. Mein Mann sei zwar nicht sozialvericherungspflichtig, aber erfülle trotzdem nicht mehr die Voraussetzungen für die Familienversicherung. Ersteinmal verstehe ich dies nicht und vorallem stellt sich jetzt die Frage, wie sollen wir ihn denn jetzt versichern? Und welche Konsequenzen hat es eine Familienversicherung im nachhinein zu stornieren??? Seltsame vorgehensweise einer Krankenkasse… Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar! Ich sollte noch erwähnen, dass mein Mann 700 Euro Praktikantenvergütung erhält und 250 Euro Wohngeld, da er 700 km entfernt sein Praktikum absolviert hat.
    Vielen Dank und viele Grüße
    Rebecca

  15. Josef says:

    Guten Tag Herr Walter,

    Ihr Engagement und Fachwissen ist wirklich sehr bemerkenswert und ist in der heutigen Zeit, wo jeder nur auf sich selber schaut außergewöhnlich. Vielen Dank dafür. Leider habe ich auch ein Problem mit der GKV bzw. der Familienversicherung.
    Ich selber bin EU-Rentner und meine Frau, die seit einigen Jahren nicht mehr als Arbeitnehmerin beschäftigt ist, hat eine kleine Selbständigkeit, die nur etwa 300 Euro Gewinn pro Monat abwirft. Sie ist bei mir im Rahmen der Familienversicherung in der GKV mitversichert, da die Einkommensgrenzen bisher nicht überschritten wurden. Nun hat das Finanzamt festgestellt, daß sie in den letzten Jahren über Ebay Sachen verkauft hat, die nach deren Meinung nicht mehr als Privatverkäufe zu betrachten wären, sondern zumindest z.T. gewerblicher Natur seien. Sie ist allerdings immer davon ausgegangen, daß es sich dabei um private Verkäufe, also beispielsweise irgendwelche Sachen von Freunden und Verwandten handelte, die beim FA nicht anzugeben wären. Momentan ist die ganze Angelegenheit beim FA zur Prüfung. Sollte allerdings nun herauskommen, daß diese Einkünfte zu dem Einkommen dazuzuzählen wären, liegt sie seit ein paar Jahren über der Einkommensgrenze der Familienversicherung. Was ist jetzt zu tun? Soll ich diesen Sachverhalt meiner Krankenkasse so mitteilen oder ertmal abwarten was das FA meint? Was kommt dann auf mich zu? Nachzahlung der Beiträge oder Rückzahlung der erhaltenen Leistungen? Mit welchen Beitrag und ab wann ist dann zu rechnen? Das Einkommen wird sich im Monat so um 600 Euro bewegen. Ich bin momentan wirklich etwas hilflos, wie ich weiter verfahren soll. Für Ihre Bemühungen erstmal schon im Voraus vielen Dank!
    Josef

  16. Janine says:

    Hallo Manfred,
    deine Seite ist echt super. nur habe ich zu meinem spezifischem Problem noch nirgends etwas ähnliches gefunden.

    Ich bin studentin, 20 jahre, pkv familienversichert. ich habe nun ein problem damit, dass meine kk ab dem 21. lj den beitrag auf “erwachsenen” niveau anheben will. nach ausgiebiger, aber verwirrender recherche habe ich herausgefunden, dass man bis 25 familienversichert sein kann. gilt dies nur bei gkv’s? und wenn ja, was kann ich machen, damit sich die kosten in grenzen halten, denn ich habe zu anfang des studiums ja die verzichtserklärung unterschreiben müssen. kann ich noch in der pkv bleiben? gibt es besondere studententarife, die in meinem fall billiger als die familienversicherung sind?
    vielen dank für deine aufopfernden bemühungen und mach weiter so!
    janine

  17. alex says:

    Hallo Manfred,

    ich bin begeistert über dein Engagement auf dieser webseite und werde jedem, der sich für eine PKV interessiert die Seite empfehlen!

    Ich hoffe, du kannst mir auch weiterhelfen, ich bin ziemlich frustriert und ratlos. Ich bin seit 2001 privat krankenversichert. Anfang 2006 bin ich in Elternzeit gegangen und habe dann während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet und bin damit mit meinem 50% Gehalt unter die Jahresentgeldgrenze gefallen. Ich habe damals meinem AG mitgeteilt, dass ich weiterhin in der PKV bleiben möchte, aber anscheinend wurde die Freistellung von der GKV nie beantragt. Mein AG sagt nun, ich hätte diesen Antrag bei der KV stellen müssen. Das war mir aber nicht bewusst; ich dachte, der AG gibt das weiter. Nun bin ich zum 2. mal in EZ und bin nach wie vor in der PKV, meine beiden Kinder mittlerweile auch. Durch die Beantragung des Mutterschaftsgeldes beim Bundesversicherungsamt habe ich jetzt zufällig rausgefunden, das nie ein Befreiungsantrag bei der GKV gestellt wurde… die GKV sagt nun, dass das alles rückwirkend zwischen meiner PKV und der GKV verrechnet werden muss und die in Anspruch genommenen Leistungen, die die GKV nicht trägt vom Versicherer getragen werden. Mein AG äussert sich nicht weiter dazu und sagt, ich hätte den Antrag damals bei der GKV stellen müssen. jetzt bin ich total verwirrt, vorallem weil mir keiner genau sagen kann, was jetzt passiert. Ich kann doch nicht rückwirkend die ganzen Differenzen zu den Leistungen der PKV zahlen??

    Vielen Dank im voraus für deine Hilfe!
    Alex

  18. manfred says:

    Hallo Janine,
    zurzeit bin ich etwas überlastest, deshalb kann ich auch nicht immer zeitnah die Frage beantworten.
    Wenn Sie in der privaten Krankenversicherung versichert sind, dann können Sie nicht familienversichert sein, weil dies nur in der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist. In der GKV ist es richtig, dass die Familienversicherung bis zum 25 Lebensjahr möglich ist.
    Das finde ich seltsam nach einem mir vorliegenden Informationsblatt des PKV Verbandes ist die studentische private Krankenversicherung bis zum 34. Lebensjahr möglich, wenn die Voraussetzungen für diese Tarif gegeben sind.
    Danke für das Lob, soweit es in meiner Macht steht werde ich auch weiter helfen.
    Ich kann Ihnen anbieten mal mit der PKV zu sprechen um genau zu erfahren welches Problem besteht.
    Möglicherweise ist dann auch ein Wechsel in eine andere PKV angebracht.
    Grüße
    Manfred

  19. manfred says:

    Hallo Alex,
    zurzeit bin ich etwas überlastest, deshalb kann ich auch nicht immer zeitnah die Frage beantworten.
    Danke für das Lob, soweit dazu in der Lage bin, werde ich auch weiter helfen.
    Ihr Arbeitgeber hat im Grund recht ist nur etwas zu kurz gesprungen. Der Arbeitgeber muss ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei der GKV anmelden, darauf hin bekommen sie i.d.R. von der AOK ein nettes Schreiben in dem Sie aufgefordert werden den Mitgliedsantrag ausgefüllt und unterschrieb zurückzusenden. Sie haben dann nach SGB V § 8 (2) 3 Monate Zeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
    Eine Verrechnung zwischen PKV und GKV und dass es eine Verrechnung gäbe welche die PKV dann noch zahlen muss ist bullshit (Entschuldigung). Weil die PKV wesentlich höhere Honorare zahlt als die GKV würden sie auf den Differenzkosten sitzenbleiben.
    Nach den MB /KK § 13 (3) ist es in der PKV so, dass Sie nach eingetretener Versicherungspflicht die innerhalb von 2 Monaten der PKV melden müssen um rückwirken zum Beginn der Versicherungspflicht den Vertrag zu kündigen. Das ist natürlich schon lange vorbei.
    Fakt ist, dass der Arbeitgeber die Meldung vergessen hat. Es gibt das auch schon Urteile, die Frage ist ob sie bereit sind gegen den Arbeitgeber wenn diese Nachforderungen an Sie stellt zu klagen.
    Eine andere Frage die zu klären ist hat der Arbeitgeber eine Steuerberater der z.B die Gehaltsbuchhaltung oder ähnliches macht, dann könne sie den Arbeitgeber als Verbündeten gewinnen und den schwarzen Peter diese zuschustern.
    Grüße
    Manfred

  20. Sarah says:

    Lieber Manfred,

    nach unendlichem Suchen im Internet bin ich auf Ihre Seite gestoßen und glücklich, dass hier anscheinend wirklich weitergeholfen wird. Ich bin zur Zeit ratlos und möchte gern meinen Fall schildern in der Hoffnung auf Hilfe.

    Ich bin 22 Jahre alt und studiere. Über meine Mutter (Beamtin) bin ich privat familienversichert mit Beihilfe. Seit Beginn des Jahres arbeite ich zusätzlich und habe dazu ein Gewerbe angemeldet auf Rat meines Arbeitgebers, bei dem ich freiberuflich arbeite. Im Zuge dessen habe ich ich häufig mit meiner PKV telefoniert, weil ich nicht wusste, wie viel ich verdienen darf. Nach langem Hin und Her verwiesen sie mich an die GKV, die mir mitteilte, dass ich als Student soviel verdienen darf wie ich möchte, solange ich unter 20 Stunden in der Woche arbeite, um meinen Studentenstatus zu behalten. Die Krankenversicherung könnte dann so bestehen.
    Nun habe ich aber heute einen Artikel gelesen (und es wird hier ja auch häufig bestätigt), dass man als Familienversicherter nicht über ein monatliches Einkommen von 350 Euro kommen darf. Ich habe jedoch seit Beginn des Jahres regelmäßig mehr verdient.
    Meine Frage: Wie muss ich jetzt verfahren? Kommen horrende Nachzahlungen auf mich zu? (Im Juli hatte ich einen Krankenhausaufenthalt, natürlich zu PKV-Konditionen). Muss ich rückwirkend diese Kosten selbst tragen oder wie verfährt man in so einer Situation?

    Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können!
    Vielen Dank im Voraus
    Sarah

  21. emma says:

    hi manfred,
    ich hoffe du kannst auch mit- wie so vielen anderen helfen.
    ich bin seit nov. 27 jahre alt und muss somit bei der postbeamtenkrankenkasse in den B S 2 status wechseln und damit 150 euro im monat zahlen. ist das richtig? ich arbeite nebenher auf gewerbeschein als messehostesse um mein studium zu finanzieren und bin daher selbständig- darf ich tatsächlich nur 400 euro im monat bzw. 20 stunden die woche arbeiten? ich habe nämlich im november auf gewerbeschein 2000 euro verdient- muss ich nachzahlen- oder zählt der verdienst des ganzen jahres? wieviel darf ich im jahr verdienen?
    liebe grüße emma

  22. manfred says:

    Hi Emma,
    da kann ich ausnahmsweise nicht so richtig helfen, weil ich mich mit der Postbeamtenkrankenkasse überhaupt nicht auskenne. Wenn das analog wie in der gesetzlichen Krankenkasse ist, dann wären die möglichen Einkünfte 355 € im Monat um die Familienversicherung nicht zu verlieren. I.d.R. darf man aber bis 2 Monate im Jahr über diese Grenze verdienen. Wobei dies, soweit ich weiß, von GKV zu GKV unterschiedlich geregelt sein kann. Wen Sie aber in einem Monat 2000 € verdient haben dürfte der Anspruch auf Familienversicherung perdü sein.
    Grüße
    Manfred

  23. Melanie says:

    Hallo Manfred!
    Wie viele andere wahrscheinlich auch, bin ich über Google hier gelandet und hätte auch eine Frage zur gesetzlichen Familienversicherung, zunächst aber kurz mein Fall:
    Ich bin zur Zeit 24 Jahre alt und war als Student immatrikuliert bis 30.09.2008. Von Februar 2004 bis Mai 2008 war ich durch meinen Studentenjob selbst bei der IKK-Südwest-Direkt versichert, also in der studentischen Krankenversicherung zum bundesweit einheitlichen Beitragssatz. Im Juni 2008 habe ich eine Teilzeitstelle als Aushilfe angenommen in der ich ganz normal entsprechend meines Einkommens weiterhin bei der IKK versichert war. Diese Stelle habe ich aus verschiedenen Gründen zum 31.10.2008 gekündigt. Damit endete natürlich auch mein Versicherungsstatus, mein Arbeitgeber hat mich abgemeldet und da ich auch kein Student mehr bin, kann ich mich auch nicht mehr in der studentischen Krankenkasse versichern. Ich habe die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst zum 3.11.2008 beantragt, bin aber aufgrund der Noten im 1.Staatsexamen leider nicht zugelassen worden, der nächstmögliche Einstellungstermin ist der 2.2.2009, fü diesen Termin stehe ich bereits auch auf der Warteliste. Mein Vater hat nun bei seiner Krankenkasse (Knappschaft) den Antrag gestellt mich gem. § 10

  24. Melanie says:

    II Nr. 3 SGB V bis 31.01.2009 in die Familienversicherung aufzunehmen. Telefonisch hat die Krankenkasse meinem Vater heute mitgeteilt, dies wäre nicht möglich, dabei beruft sich die Krankenkasse anscheinend darauf, dass ich vier Monate gearbeitet habe und aus diesem Grund eine Familienversicherung für den Übergangszeitraum von November 2008 bis Februar 2008 nicht mehr in Frage kommt.
    Ich habe nichts gefunden was diese Begründung rechtfertigen könnte, aber vielleicht habe ich etwas übersehen?
    Ich werde erst im Februar 25 Jahre alt, damit falle ich doch noch unter § 10 II Nr. 3 SGB V.
    Übrigens ist auch der Antrag auf Zahlung von Kindergeld auch für diesen Übergangszeitraum für länstens vier Monate, also bis Januar 2009, positiv beschieden worden, Kindergeld erhalte ich somit noch bis Januar 2009.

  25. Alexander says:

    Hallo Manfred,

    auch uns beschäftigt ein Problem mit der GKV.
    Ich bin verheiratet (Frau ohne Einkommen), hab zwei Kinder und bin freiwillig in der GKV versichert.
    Bei der letzten Einkommensbefragung vor 14 Tagen, die ich wie immer korrekt angegeben habe, tauchte in der Bescheinigung von 2007 unserer zwei Kinder erhöhte Kapitalerträge auf als sonst, weil es eine einmalige Sonderausschüttung eines Immobilienfonds gab.
    Dadurch waren unsere Kinder über den Bemessungsgrundwert (alles für 2007), der sie beitragsfrei in der Familienversicherung hält. Darauf wurde mit Datum der Feststellung (14.11.08) die Versicherung der beiden Kinder gekündigt.
    In diesem laufenden Jahr aber betragen die Einkünfte einen wesentlich kleineren Wert, so dass sie beitragsfrei familienversichert sein müssten.

    1. Darf die Krankenkasse die Familienversicherung unserer Kinder aufkündigen, obwohl im laufenden Jahr die Einkommensgrenze unterschritten wird? (Entsprechende Bescheinigungen über Kapitaleinkünfte wurden eingereicht)

    2. Darf die GKV Beiträge aus 2007 für unsere Kinder nacherheben, die wir angeblich hätten zahlen müssen?

    3. Lt. Aussage einer Mitarbeiterin würde sie “kulanter” Weise nur die 14 Tage zwischen Feststellung und eingereichter Bescheinigung 2008 als freiwillig versichert berechnen. Wäre diese Lösung wirklich kulant und unser “blaues Auge”?

    vielen Dank für Ihre Antwort,
    Alexander

  26. manfred says:

    Hallo Melanie,
    ja Google ist schon eine witzige Sache, vor 10 Jahren habe ich noch nicht mal gewusst was das ist, heute Verdiehen ich meinen Lebensunterhalt damit. Wobei ich mich heute immer noch nicht mit dem Internet auskenne. Dass die PKV Financial so gut zu finden ist hat mein Kollege und Freund Gerald Steffens geschafft. Wir sind wie es scheint ein recht gutes Team, ich bin für den Inhalt verantwortlich und Gerald für alles Technische und die Suchmaschinenoptimierung.
    Nun zu Ihrer Frage, ich gehe davon aus, dass die Knappschaft auch dem SGB V unterworfen ist.
    Die Familienversicherung ist im SGB V § 10 zu finden, dort kann man lesen:
    2.
    bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
    3.
    bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus
    Da Sie berufstätig waren und nicht mehr in der Ausbildung sind, gehe ich davon aus, dass für Sie die Nr. 2 greift, hier ist das 23. Lebensjahr maßgebend. Ich vermute dass dies auch der Grund ist weshalb die Knappschaft die Familienversicherung verweigert hat.
    Da für alle der GKV zuzuordnenden Personen seit 04.2007 die GKV Versicherungspflicht greift wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben als in dieser Zeit freiwillig in der GKV versichert zu bleiben.
    Wenn ich mich nicht sehr täusche, werden Sie bei Übernahme in den juristischen Vorbereitungsdienst in ein Beamtenverhältnis übernommen. Hier kann ich Ihnen gerne in Bezug auf die Krankenversicherung und auch auf das Thema Dienstunfähigkeit weiterhelfen.
    Würde mich freuen, wenn ich Sie als Mandantin gewinnen kann.

    Grüße
    Manfred

  27. Peter Schneider says:

    Hallo Manfred,
    vielelicht kannst du auch mir helfen. Ich und meine Frau waren bis jetzt als Gesellschafter einer Gmbh freiwillig in der GKV versichert. Durch Umstrukturierungen und im Moment schlecht laufende Geschäfte ist meine Frau ab 1.1. sozialversicherungspflichtig beschäftigt und ich vorläufig als “Geschäftsführer ohne Gehalt”. Wie sieht das dann mit den Versicherungbeiträgen aus? Zahle ich den Mindestbetrag als freiwillig versicherter Selbständiger (Mindestbemessungsgrundlage 1890) oder zahle ich den Mindestbetrag als sonstiger freiwillig Versicherter (Bem.grundlage 840) oder besteht die Möglichkeit bei meiner Frau familienversichert zu sein (Einkommen unter 350).
    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Peter

  28. manfred says:

    Hallo Peter,
    auch Ihnen kann geholfen werden.
    Solange Ihr Einkommen unter der Bemessungsgrenze von z. Zt. 355 € liegt, haben Sie Anspruch auf die Familienversicherung. Sie müssen anhand der Bilanzen natürlich nachweisen, dass Ihre Einkünfte, auch sonstige Ausschüttungen, unter der Bemessungsgrundlage liegt. Wenn sie wollen kann ich ihnen gerne weiterhelfen,
    Grüße
    Manfred

  29. Peter Schneider says:

    Hallo Manfred,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Familienversicherung wäre natürlich die günstigste Version.

    Nach dem SGB5 sehe ich da aber Probleme:

    § 10 Familienversicherung
    (1) 1Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

    1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
    2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
    3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
    4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
    5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.

    Punkt 1 + 5 ist ja kein Problem, aber zu
    Punkt 2: ich bin freiwillig versichert
    Punkt 3: als GmbH-Geschäftsführer bin ich von der Versicherungspflicht befreit.
    Punkt 4: dachte ich immer, dass ich als Gesellschafter einer GmbH immer als hauptberuflich selbständig gelte (egal ob mit Gehalt oder ohne)

    Sehe ich das falsch oder wie sehen sie das?
    Vielen Dank!
    Peter Schneider

  30. manfred says:

    Hallo Peter,

    als GmbH Geschäftsführer sind sie nicht von der Versicherungspflicht befreit, dies ist nur auf Antrag möglich, wenn ein Angestellter aus genau definierten Gründen versicherungspflichtig wird.
    Nun ich bin natürlich von einer gewissen Kreativität ausgegangen, wenn Sie eh schon für lau arbeiten, denke ich, dass der Arbeitsvertrag mit der GmbH auf einen nebenberuflichen Arbeitvertrag umgewandelt wird. Damit haben sie offenen Punkte erfüllt:
    Punkt 2 wenn sie die freiwillige GKV mangels Einkommen kündigen
    Punkt 3 Mit nebenberuflichem Anstellungsvertrag sollte mit ein bisschen good will auch als erfüllt gelten, hier ist vielleicht der Rat des Steuerberaters interessant, der die genaue Ausgestaltung des nebenberuflichen Arbeitsvertrages übernimmt um das Ziel zu erreichen.
    Punkt 4 Ich denke das kommt wie gesagt auf den Arbeitsvertrag an, ich hatte deswegen bei einer GKV angerufen, dort wurde mir das zumindest so gesagt.
    Grüße
    Manfred

  31. Christian says:

    Hallo Manfred,

    ich habe da mal eine spezielle Frage und konnte Sie bisher auch noch nicht hier finden.

    Folgende Situation:
    Ich habe ein uneheliches Kind welches im Jahr 2001 geboren wurde. Meine Tochter habe ich nur das erste halbe Jahr gesehen und danach nur noch über Jugendamt komuniziert. Ansonsten bin ich ein typisch zahlender Vater…. und privat versichert
    Die Mutter ist anscheinend jetzt arbeitslos und über Ihren Ehemann familienversichert.

    Am 24.12.2008 habe ich vom Jugendamt ein Schreiben bekommen im den es hieß das mein leibliches Kind seit April 2008 nicht mehr Krankenversichert ist. Also über acht Monate. Nun soll ich das Kind bei mir mit versichern! Das ganze ist anscheinend erst jetzt aufgefallen, da das Kind Ende 2008 im Krankenhaus war und die Mutter eine Rechnung bekam. Das bedeutet Sie hatte sich vorher nicht darum gekümmert, obwohl Sie schon mal Arbeitslos war und Ende 2007 ich schon mal einen Brief vom Jugendamt bekam und meine Tochter privat versicherte.
    Das grenzt schon an Verletzung der Sorgfaltspflicht.
    Das ganze wäre alles auch gar kein Problem jedoch verlangt mein PKV ein Untersuchung des Kindes, da die Übergangsfrist überzogen wurde (3 Monate). Meine PKV versichert meine Tochter nicht rückwirkend.
    Bei der GKV bekam ich verschiedene Aussagen:
    - ich könnte das Kind garnicht freiwillig versichern da die Übergangsfrist von 3 Monaten überzogen sei.
    - ich könnte Sie freiwillig versichern, da keine Versicherung vorhanden ist jedoch muss ich den gesamten Beitrag von 9 Monaten á 131,- € nachzahlen.

    Jetzt meine Fragen:
    1.) Muss ich nun Rückwirkend meine Tochter bei der GKV freiwillig versichern, oder muss das die Mutter? Sie hat es schließlich auch versäumt.
    Da mir das ganze erst am 24.12.2008 mitgeteilt wurde war es mir vorher natürlich nicht bekannt.

    2.) Muss ich nun für die entstandenen Kosten aufkommen oder die Mutter die es versäumt hat?

    3.) welche Aussage der Versicherung (deutsche BKK) stimmt nun?

    4.) Muss ich wirklich die Beiträge nachzahlen oder für die Kosten aufkommen, auch wenn ich meine Tochter in die PKV nehme?

    Kann mir als leiblicher Vater wirklich alles zur Last gelegt werden?
    Manchmal zweifelt man schon an den ganzen Gesetzen.

    Für eine Antwort bereits im voraus vielen Dank.
    Christian

  32. manfred says:

    Hallo Christian,
    das ist wirklich hefig, wenn sich die Mutter und auch der neue Ehemann nicht um die Krankenversicherung kümmern.
    Nun zu Ihren Fragen, soweit ich diese beantworten kann:
    Zu Frage Nr. 1
    Ich kann nicht sagen wer für die gesetzliche Krankenversicherungspflichtig zuständig ist, dass wäre ein Frage für einen Fachanwalt in Familienrecht. Unabhängig davon wann sie das erfahren haben besteht die Versicherungspflicht in der GKV. So wie ich Ihrer Zeilen lese war das Kind bis April 08 in der GKV versichert. Eigentlich war auch von der GKV nicht ganz korrekt, weil diese, die Versicherung für die Tochter sofort in eine freiwillige Mitgliedschaft hätte umwandeln müssen. Es steht dazu folgendes im SGB V § 5 (1) Versicherungspflichtig sind…
    13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
    a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder….

    Wie die Ausführungsbestimmungen nun sind kann ich nicht genau sagen. Fakt ist, dass die GKV eigentlich den Beitrag nachträglich verlangen muss und nicht wie geschildert ein „freundschaftliches“ Angebot macht.
    Zu Frage Nr. 2
    Wer die Kosten tragen muss ist auch eine Frage für einen Fachanwalt in Familienrecht
    Zu Frage Nr. 3
    Ist beantwortet
    Zu Frage Nr. 4
    Muss ich ebenfalls auf einen kompetenten Anwalt verweisen

    Grüße
    manfred

  33. Marko says:

    Hallo Manfred,

    zunächst ein großes Lob für Ihre Seite, die so viele kompetente Räte bietet.

    Ich bin seit einigen Monaten über meine Frau familienkrankenversichert. Sie ist in GKV und bekommt Stipendium, die nicht steuerpflichtig ist. Ich bin selber Student in meinem ersten Semester und bin gerade 30 geworden. Früher habe ich in meinem Heimat studiert und zwar 14 Semester, aber auch zivildienst geleistet. Seit 1.1.2009. arbeite ich als Studentische Hilfskraft 80 Stunden im Monat und verdiene Bruto über 1000 Euro monatlich. Jetzt fällt meiner Verständnis nach die Familienversicherung für mich weg und ich hätte ein par Fragen dazu:

    1. Reicht es, dass meine Einkommen meiner Krankenkasse von meinem Arbeitgeber gemeldet wurden, oder soll ich es zusätzlich selber tun und was für eine Frist habe ich dazu?

    2. Kann ich mich weiter als Student versichern, bzw. welcher Tarif würde für mich gelten?

    3. Könnte danach meine Frau über mich familienversichert werden?

    Vielen Dank im Voraus (und Entschuldigung für mein schlechtes Deutsch :) )

  34. manfred says:

    Hallo Marko,
    danke für das Lob. Wenn Sie als Studentische Hilfskraft angestellt sind besteht ein ganz normales sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
    1. Sie müssen sich bei einer GKV anmelden und dies dem Arbeitgeber mitteilen wo sie versichert werden wollen. Ich kann Ihnen gerne eine GKV empfehlen. Die Anmeldung muss eigentlich unverzüglich erfolgen, besondere fristen kenne ich nicht.
    2. Als Student wären sie grundsätzlich in der studentischen GKV versicherungspflichtig, dies wurde aber durch die Familienversicherung aufgefangen. Nun hat das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis Vorrang.
    3. Ja, wenn Ihre Gattin kein eigenes Einkommen hat und alle weiteren Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind.
    Für ihr Deutsch brauchen sie sich nicht zu entschuldigen, sie müssten mal meine Artikel ohne Rechtschreibprogramm lesen:-). Was bin ich froh, dass ich einen kompetenten Lektor für meine Blogbeiträge habe…

    Grüße
    Manfred

  35. Reinhold says:

    Hallo Manfred,

    für jemanden wie mich, der sich gedanklich damit beschäftigt von der GKF (freiwillig versichert) in die PKV zu wechseln, bietet Deine Seite hochinteressante und wertvolle Informationen.

    Ich habe allerdings ein Problem mit dem Wechsel und das sind die Kinder, die derzeit familienversichert bei meiner Frau sind. Meine Frau ist halbtags tätig und verdient brutto unter 20.000 €.

    Da mein Brutto-Gewinn von rund 50.000 € im Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet müßten die Kinder zukünftig entweder bei der gesetzlichen oder privaten KV eigenständig versichert werden. In diesem Fall würde jedoch mein finanzieller Vorteil von der GKV in die PKV zu wechseln aufgesogen werden, bzw. ich müsste sogar mehr als heute für die KV der Gesamtfamilie zahlen.

    Mein Berater rät mir, dennoch zu wechseln, da die GKV meiner Frau meinen Wechsel nicht mitbekäme und nicht kontrollieren würde und somit alles mit der Familienversicherung meiner Frau beim alten bliebe. Stimmt das mit Deinen Erfahrungen überein? Oder ist es realistischer davon auszugehen, dass ich die Kinder versichern muss?

    Danke für Deine Antwort und herzliche Grüße

    Reinhold

  36. Astrid says:

    Hallo Manfred,

    auch zunächst ein Lob von mir – endlich mal eine Seite, die wirklich hilfreich ist.

    Nun zu meiner Problematik:
    Ich bin seit gut 2 Jahren in der PKV und werde dieses Jahr heiraten. Das Problem daran, mein Verlobter kommt aus Asien und ich müsste ihn natürlich nach der Eheschliessung auch krankenversichern. Da er zunächst nicht arbeiten gehen kann (weil er gem. neuem Zuwanderungsgesetz diesen Sprach- und Integrationskurs machen muss – aber das ist ein anderes Thema) wird eine GKV nicht möglich sein.
    Was haben wir denn hier grundsätzlich für Möglichkeiten? Muss ich ihn dann separat in der PKV versichern und wie wird das dann berechnet?
    Da man dazu keinerlei Informationen im Internet findet, die zu diesem, vielleicht etwas speziellen Fall Auskunft geben, bist du meine letzte Hoffnung.
    Für Ratschläge bin ich mehr als dankbar.

    Viele Grüsse
    Astrid

  37. manfred says:

    Hallo Astrid,
    danke für das Lob, diese Frage ist eigentlich ganz einfach zu beantworten.
    Wenn Ihr Verlobter nach Deutschland kommt, kann (muss) er sich in der GKV nach SGB V §5 (1) anmelden
    13.
    Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
    a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
    b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.

    Ich kann Ihnen gerne eine entsprechende GKV empfehlen, der Beitrag wir bei ca. 150 € liegen. Wenn Sie dann verheiratet sind wird Ihr Einkommen für die Berechnung des Beitrages zu Grunde gelegt, das bedeutet dann einen Beitrag von ca. 320 €. Wenn Sie Ihren gatten dann in der PKV versichern würden muss man einen Vergleich berechnen um den Beitrag feststellen zu können. In diesem Falle hätten sie den Vorteil, dass der Beitrag zur PKV Ihres Gatten in Bezug auf den Arbeitgeberzuschuss angerechnet würde.
    Was nun zu tun ist, kann Ich Ihnen im Rahmen eines Beratungsgespräches als Mandanten gerne weiterhelfen.
    Grüße
    Manfred

  38. Alfred says:

    Hallo Manfred,

    erstmal finde ich es toll, dass es diese Seite gibt und ein kompetenter Berater sein Wissen mit anderen teilt.

    Mein Problem liegt hier in der massiven Erhöhung der Versicherungsbeiträge in der freiwilligen Krankenversicherung meiner Frau.
    Zu den Einzelheiten:
    Ich selbst bin Beamter in der Bundespolizei und geniesse Heilfürsorge. Daher waren meine Frau (übrigens: geringfügig Beschäftigt für 325€ im Monat) und meine beiden Kinder in der KKH freiwillig versichert. Der Vertrag wurde nach Vorlage meiner Gehaltsbescheinigung vom Dezember immer für ein weiteres Jahr verlängert.
    Die Höhe der monatlichen Versicherungsbeiträge richteten sich also nach meinem Gehalt und beliefen sich bis zum Jahre 2008 auf 151€, inkl. Pflegeversicherung. Versichert waren meine Frau und unsere beiden Kinder (momentan 18 und 13 Jahre, beide Schulplichtig und ohne Einkommen).
    Bisher wurden für die beiden Kinder von der Bemessungsgrundlage ein sogenannter Kinderfreibetrag abgezogen. Was nach der neuen Gesetzgebung angeblich nicht mehr der Fall sein soll. Der Betrag beläuft sich seit Januar diesen Jahres auf 262€.
    Da mir der neue Versicherungsbeitrag Knall auf Fall aufgebrummt wurde, also ohne Erklärung der Gründe für eine solche Erhöhung der Beiträge, habe ich erst einmal Widerspruch eingelegt. Natürlich abgelehnt. Unter Erklärung von immensen Paragraphen- wirrwarr, wobei diese immer noch einer weiteren Erklärung bedürfen.
    Meine Frage, haben die tatsächlich recht?????????????

    Wenn Du interesse hast, könnte ich Dir das Antwortschreiben des Widerspruchs als Emailanhang schicken.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alfred!

    Übrigens: Wo finde ich die Antwort?

  39. manfred says:

    Hallo Alfred,
    Danke für das Lob, das werde ich auch in Zukunft nach Kräften tun. Die detailierten Änderungen kenne ich natürlich auch nicht, deshalb habe ich bei einer gesetzlichen Krankenkasse angerufen welche mir bei solchen „Spezialfragen“ hilft. Mir wurde bestätigt, dass es zu diesen Änderungen gekommen und das deshalb der Beitrag teilweise um 100% höher liegt. Das hätte seine Richtigkeit.
    Mein Vorschlag wäre eine Berechnung ob es Sinn macht in einen Beihilfetarif zu wechseln. Ihre Gattin sollte Anspruch auf 70% und die Kinder jeweils auf 80% Beihilfe haben.
    Außerdem wäre auch zu klären, wo sie ihre Anwartschaft versichert haben, wenn Sie in Pension gehen fällt der Heilfürsorgeanspruch weg.
    Für eine Beratung in Sachen Krankenversicherung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
    Grüße
    manfred

  40. Claudia says:

    Hallo Manfred,

    ich hoffe, du kannst mir bei meinem Problem kurz helfen. Folgendes:

    Ich bin 23 jahre alt und studiere noch bis Ende 2010. In den vergangenen 2,5 Jahren habe ich neben dem Studium als Werkstudent gearbeitet und monatlich mehr als 400 € verdient. Deshalb bin ich seither eigenständig gesetzlich krankenversichert. Da ich demnächst ein Auslandsstudium antreten will, endet mein Arbeitsvertrag und ich möchte wieder in die Familienversicherung zurückkehren. Ist das ohne Weiteres möglich? Wie muss man vorgehen? Welche Fristen gilt es einzuhalten?

    Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank für deine Hilfe!

    Grüße,
    Claudia

  41. Steffen says:

    Hallo Manfred,

    durch Zufall bin ich auf diese tolle Seite gestoßen und hoffe auf Klärung meines Problems:

    Ich bin Student und war bis zur Obergrenze von 27(?) Jahren über meine Mutter privat familienversichert, also auf damaligen Antrag auch von der Versicherungspflicht befreit. Danach musste ich mich dann selbst privat krankenversichern (zu günstigen Promotionsstudentenkonditionen, ~140€/Monat) -> Ist-Zustand.
    Im moment absolviere ich ein Promotionsstudium, habe also das “eigentliche” Studium hinter mir, bin aber trotzdem als (Promotions-)Student eingeschrieben und habe den Studentenstatus damit weiter inne. Nun habe ich letztes Jahr geheiratet, meine Frau ist berufstätig und in der GKV.
    Besteht die Chance, dass ich in die GKV zurückkehre und über meine Frau familienversichert bin (nicht unerhebliche Ersparnis)?
    Zwei Probleme sehe ich dabei:
    1) Mein Stipendium in Höhe von weit mehr als 400€, welches aber von steuer- und sozialabgaben befreit ist. Gilt das als Einkommen?
    2) Meine Befreiung von der Versicherungspflicht zu Beginn meines Studiums. Hierbei stellt sich die Frage, ob das jetztige Promotionsstudium noch zur “normalen” Studienzeit zählt, denn ich habe ja bereits einen berufsqualifizierten Abschluss, d.h. man könnte das ausbildende Studium als beendet sehen.

    Wie sehen Sie die Chancen?

    Besten Dank im Vorraus!

    Steffen

  42. manfred says:

    Hallo Claudia,

    zur Familienversicherung gilt die Vorschrift im SGB V §10, dort ist zu lesen:
    2) Kinder sind versichert
    1. bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
    2. bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
    3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden

    Da Sie sich in Berufsausbildung befinden sollte meines Erachtens der Satz 3 gelten, somit würde ich Ihnen raten einfach bei der GKV der Eltern nach zu fragen ob dies zutrifft und dort den Antrag auf Familienversicherung stellen. Die Frage ist, ob Sie über die Familienversicherung im Ausland ausrechenden Versicherungsschutz haben. Im Ausland gilt oft, nur Bares ist wahres sozusagen. Da kommen sie möglicherweise mit der Versichertenkarte einer Deutschen GKV nicht sehr weit. Ich würde Ihnen empfehlen eine Auslandskrankenversicherung für diese Zeit abzuschließen.

    Ich wünsche Ihnen noch eine wunderschöne Zeit im Ausland

    Viele Grüße
    Manfred

  43. manfred says:

    Hallo Steffen,

    danke für das Lob, einfach weiterempfehlen, eine Familienversicherung gibt es in der PKV nicht, Sie waren vermutlich privat in einem Studententarif oder möglicherweise über die Beihilfe versichert wenn Ihre Frau Mutter Beamtin ist. Wie dem auch sei, die Klärung diese Frage spielet für die Antwort keine Rolle. Möchte dies nur auf das Blog klarstellen, damit keine Missverständnisse bei anderen Lesern entstehen.
    Das Thema ist, dass Sie von der Versicherungspflicht befreit sind, diese Befreiung als Student gilt solange bis sie durch einen anderen Status z.B. als Angestellter in die Versicherungspflicht fallen. Die Familienversicherung ist im SGB V § 10 geregelt, dort findet man den Grund weshalb Sie keinen Anspruch auf die Familienversicherung haben:
    § 10 Familienversicherung
    (1) Versichert sind der Ehegatte, ….
    1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
    3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind…

    Das bedeutete, erste wenn sie als regulärer Angestellter in die Versicherungspflicht fallen würde grundsätzlich der Anspruch auf Familienversicherung bestehen.

    Viele Grüße
    Manfred

  44. Steffen says:

    Hallo Manfred,

    vielen Dank für Deine Auskunft! Das mit der Familienversicherung in der PKV war natürlich Quatsch. Trotzdem hast Du die Situation goldrichtig erfasst und verstanden was ich eigentlich meinte.
    Dann wirds wohl nix mit Ersparnis…

    Viele Grüße nach Franken,

    Steffen

  45. manfred says:

    Hallo Steffen,
    ist kein Thema, ich wollte das nur richtig stellen. bei dem Thema PKV sind viele Märchen im Umlauf. Ich bin sozusagen angetreten dies richtig zu stellen. deshalb ist es auf das Blog wichtig, dass der Leser, immerhin habe ich es inzwischen auf ca 700 Leser pro Tag geschafft, gleich informiert ist wie es richtig ist. Mir geht es nicht darum jemanden bloss zustellen oder so. In bezug auf Ihre Anfage kann ich Ihr Resümee nur bestätigen.
    Grüße
    Manfred

  46. Niklas says:

    Hallo Manfred,

    auf der Suche nach einer Antwort auf ein, wie uns und offensichtlich auch unser GKV scheint, recht komplexes bzw. seltenes Problem bin ich auf deine Seite gestoßen und habe versucht in dieser Fragerunde Antworten zu finden.

    Offensichtlich hast Du auf fast alles eine Antwort, aber mir fehlen Überblick und Sachverstand um diese zu einer für uns gültigen Lösung zusammen zubringen.

    Hier das Problem, so chronologisch wie Möglich:

    Ich bin in der GKV, meine Frau war bis zu unserer Hochzeit im August 2008 über Ihre Mutter in der PKV als Studentin mitversichert.
    Nach der Hochzeit (zeitgleich Studium abgeschlossen) ist sie als Familienmitversicherte in meine Krankenkasse gewechselt, unter Vorbehalt das sie nicht mehr als 350,-€ im Monat verdient.
    Dann haben sich (man muss wohl sagen leider) verschiedene Jobangebote (Honorarkraft, Werksvertrag) aufgetan, wodurch sie auf etwa 800€ im Monat kam und Pflichtbewusst den neuen Stand an die GKV übermittelt hat, da diese zu Beginn der Familienversicherung für diesen Fall auf eine dann in Kraft treten müssende freiwillige Versicherung verwiesen hatte.

    Daraufhin kamen, trotz häufiger Nachfrage, keine weiteren Informationen/Forderungen von GKV. Nach vielen Telefonaten ohne Ergebnis, teilte man Ihr Anfang Mai!!! mit, dass eine freiwillige Versicherung gar nicht möglich ist und sie in die private Versicherung, wegen mangelnder Vorversicherungszeiten, zurück wechseln müsste.

    Meine Frau, die inzwischen Hochschwanger, der Krankenversicherung lediglich mitteilen wollte, dass Sie ab Mai wieder in die Familienversicherung wechseln möchte, fiel aus allen Wolken.

    Die verschiedenen Mitarbeiter welche diese Fall betreuten sind offensichtlich hin und her gerissen zwischen Sympatie mit einer verzweifelten Schwangeren, Pflichtbewusstsein und absolutem Unvermögen.

    Derzeit stehen wir vor folgenden sich z.T. gegenseitig ausschließenden Meinungen und Maßnahmen:

    1. Die freiwillige Versicherung ab August (September wäre wohl eher richtig gewesen) wurde ihr nicht genemigt, sondern eine Rechnung für die rückwirkende Pflichtversicherung mit Beiträgen in höhe der freiwilligen Versicherung zugeschickt.

    2. Telefonisch wurde Ihr zugesagt, dass die Familienversicherung ab 1. Mai wieder in Kraft tritt, da ab Mitte April Mutterschutz und kein vorhandenes Einkommen (Rechnung aus Punkt 1 geht auch nur bis Ende April).

    3. Ihr wurde eine neue Versicherten Karte für eine Pflichtversicherung zugeschickt, beim Versuch dies zu klären kam

    4. raus, dass Ihr weder Familien- noch freiwillige Versicherung zugestanden hätten, da die nötige Vorversicherungszeit von 12 Monaten nicht eingehalten wurde und

    5. sie deshalb auch jetzt nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden kann.

    Am 3. Juni ist jetzt Stichtag und meine Frau fühlt sich verständlicherweise unwohl, mit ungeklärten Versicherungsverhältnissen in den Kreissaal zu kommen.

    Kannst Du mir sagen wie die rechtliche Lage wirklich aussieht?

    a) Stimmt es, dass sie eigentlich von Anfang an gar kein Anspruch hatte in die Familienversicherung aufgenommen zu werden (Obwohl kein eigenes Einkommen und verheiratet) da keine ausreichenden Vorversicherungszeiten einghalten wurden?

    b) hat sie jetzt (wieder? überhaupt?) Anspruch auf Familienversicherung (Verdienst ist jetzt gleich null)

    c) Ist es möglich, dass sie trotz nicht vorhandenem Einkommens in der Elternzeit Beiträge für einen wie auch immer genannten Versicherungsstatus wird zahlen müssen?

    In Anbetracht des direkt vor der Tür stehenden Geburtstermins wäre es schön wenn Du ein bisschen Licht in die Angelegenheit bringen könntest. Meine Frau soll sich freuen und nicht niedergeschlagen vor einem riesen Haufen Korespondenz grübeln.

    Vielen Dank

    Niklas

  47. manfred says:

    Hallo Niklas,
    danke für das Kompliment, werde versuchen was ich kann.
    Um das nochmals richtig zusammenzustellen:
    1. Ihre Gattin war während des Studiums von der Versicherungspflicht befreit und im PKV Studententarif.
    2. Mit Beendigung des Studiums wurde die PKV aufgelöst und Ihre Gattin war in der Familienversicherung in Ihrer GKV.
    Mein Problem ist der Vorbehalt damit kann ich nicht so recht was anfangen sowas gibt es eigentlich in der GKV nicht.
    Die zu klärende Frage ist:
    1. Bestand de facto die Familienversicherung
    2. Seit wann stieg das Einkommen über die Grenze von 355 €, hier gilt das Nettoeinkommen nach der GuV.
    Wenn Sie nun feststellen, dass schon zu Beginn der Familienversicherung kein Anspruch auf diese bestanden hätte, dann haben wir ein Problem, dass dringend gelöst werden muss, dabei kann ich Ihnen helfen. In diesem Falle stellt sich die Fragen, wie die Einkommenssituation heute aussieht, ob heute nicht doch Anspruch auf die Familienversicherung besteht.
    Wenn zumindest in den ersten Monaten Anspruch auf die Familienversicherung bestanden hat, dann besteht der Anspruch auf die freiwillige Versicherung nach SGB V § 5 Nr.1 (13).
    Nun zu den Punkten:
    Nr.1: das ist mir seitens der GKV zu wischi waschi, entweder es besteht Anspruch auf die Familienversicherung oder nicht sie sollten Widerspruch einlegen
    Nr.2. sehe ich als richtig an
    Nr.3 ist zu klären, ob diese als Familienversicherung ausgestellt wurde, falls nicht ist das falsch.
    Nr. 4 ist Schwachsinn, sie sollte die GKV wechseln, da kann ich Ihnen weiterhelfen. Familienversicherung ist nie an eine Vorversicherungszeit gekoppelt.
    Nr. 5 bull shitt

    Habe jetzt keine Lust mehr diese blöden Aussagen der GKV zu kommentieren, rufen sie mich einfach an, oder teilen sie mir Ihre Telefonnummer mit, dann können wir das kurzfristig klären
    Beste Wünsche für die Entbindung,

    Grüße
    manfred

  48. Katherin says:

    Hallo Manfred,

    mein Mann wurde arbeitslos und ist nun seit gut einem Jahr ohne Versicherung. Ich selbst bin privat Versichert, da ich als Student auf die Versicherungspflicht im Laufe des ganzen Studiums verzichtet habe. Daher ging das an mir bisher vorbei, ich habe es eher per Zufall erfahren.
    Nachdem ich mich nun beruhigt habe, würde ich gerne wissen was ich tun kann. Wie kann er sich wieder versichern? Und ist es evtl. doch möglich eine gemeinsame Familienversicherung zu haben? Evtl. wäre das ja günstiger als die private jetzt und seine dann gemeinsam …

    Mit freundlichem Gruß
    Kathrin

  49. manfred says:

    Hallo Kathrin,
    die Frage ist nicht so einfach zu beantworten, es kommt darauf an wo Ihr Gatte versichert war.
    War Er gesetzlich versichert, dann besteht sein 04.2007 die GKV Versicherungspflicht. Das würde bedeuten, Sie müssen für das komplette Jahr die Beiträge nachzahlen.
    War er zuvor PKV versichert besteht ab 01.2009 Versicherungspflicht es müssen in diesem Falle die Beiträge ab Anfang diesen Jahres nachgezahlt werden. Nicht versichert zu sein, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. In Bezug auf die fehlende Pflegeversicherung kann mit einem Bußgeld bis zu 2500 € geahndet werden siehe SGB 11 §121 (3).

    Dies sollten wir dringend telefonisch besprechen
    Grüße
    manfred

  50. Tanja says:

    Hallo Manfred,

    ich habe ein ähnliches Problem wie Rebecca vom 11. September 2008. Da ich keine Antwort gefunden habe, möchte ich hier das Problem neu aufgreifen.

    Ich bin noch 24 Jahre alt und habe im Rahmen meines Studiums ein Diplom von Februar bis Juli bei einem Unternehmen geschrieben. Bis zu dem Zeitpunkt war ich familienversichert bei der TK. Nun habe ich eine Rechnung bekommen, dass ich für den Zeitraum studentisch versichert worden bin.
    Bei meiner Nachfrage, warum ich denn jetzt nicht mehr familienversichert sei, sagte man mir, dass ich über die Grenze von 360 Euro/monatl. gekommen sei (inkl. Abzug der Werbungskostenpauschale von 920 Euro). Das kommt mir ziemlich suspekt vor, weil ich laut meiner Personalverantwortlichen nicht versicherungspflichtig bin. Sie hat mir auch diesen Link geschickt: http://www.bkk-zf-partner.de/betriebsservice_beurteilung_diplomanden.htm
    Außerdem bin ich in meiner Kohorte auch die Einzige, die was zahlen muss. Bin ich wirklich verpflichtet denen die Rechnung zu zahlen???

    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!!!
    Viele Grüße
    Tanja

  51. manfred says:

    Hallo Tanja,
    ich kann mir gut vorstellen, dass das ziemlich verwirrend ist, dennoch ist der Wegfall der Familienversicherung rechtens.
    Sie müssen das vollkommen trennen. Auf der einen Seite ist die Frage zu klären, ob das Beschäftigungsverhältnis mit der Firma, bei der sie die Diplomarbeit schreiben, ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet. Dies ist, wie auch richtig festgestellt, zu verneinen. Sie sind definitiv wegen des Arbeitsverhältnis nicht GKV versicherungspflichtig.
    Auf der anderen Seite ist die Familienversicherung, hier gelten ganz andere Regelungen.
    Diese finden Sie im SGB V §10 Familienversicherung
    (1) Versichert sind der … und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern…
    5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet….

    Dieses ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße sind für 2009 360 €. Da Ihr Einkommen über dieser Grenze lag ,besteht ab diesem Zeitpunkt kein Anspruch mehr auf die Familienversicherung. Im Ergebnis fallen sie wegen der Versicherungspflicht in die studentische PKV.
    Ich hoffe diese Erläuterungen helfen Ihnen dieses, für Sie leider unschöne Ergebnis, zu verstehen. Ich möchte nicht soweit gehen und von akzeptieren zu sprechen,
    Grüße
    manfred

  52. Ute says:

    Hallo Manfred,

    Ich bin schon immer in der PKV und gerade Studentin im Ergänzungsstudium. Somit bin ich bevor ich dieses Ergänzungsstudium aufgegriffen habe, schon mal exmatrikuliert worden. Zu Beginn meines Ergänzungsstudiums habe ich nochmal das Blatt mit der Befreiungserklärung von der GKV aus dem Jahr 2000 (Beginn Erststudium) abgegeben.
    Letzten Monat habe ich geheiratet, mein man ist in der GKV. Ebenfalls letzten Monat, aber davon unabhängig hat mir meine PKV eine Beitragserhöhung um ca. 75 Euro ab Januar 2010 angekündigt (ich weiß nicht, ob das so ist, weil ich 2010 30 werde).
    Gilt die Befreiung von der GKV nun trotz Ergänzungsstudium, Heirat und Beitragserhöhung noch bis zum Ende des Ergänzungsstudiums?
    Danke im Voraus!
    Grüße
    Ute

  53. Rafael says:

    Hallo,

    ich bin Medizinstudent und hauptberuflich selbstständig. Ich überlege ggf. mein Gewerbe abzumelden. Dann würde ich, aufgrund meines Studentenstatus, wieder in der GKV versicherungspflichtig werden. Gibt es irgendeinen Weg in der PKV zu bleiben?

    Grüße
    Rafael

  54. manfred says:

    Hallo Ute,
    ja, die Befreiung kann nicht widerrufen werden, diese gilt bei eine andere Art der GKV Versicherungspflicht vorliegt. Sie haben auch keinen Anspruch auf die Familienversicherung in der GKV Ihres Gatten
    Grüße
    Manfred

  55. manfred says:

    Hallo Rafael,
    da bin ich mir nicht sicher, möglicherweise können Sie sich während des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ob das möglich ist, kann ich auf Grund der vorhandenen Informationen nicht sagen.
    Grüße
    Manfred

  56. Ana says:

    Hallo,
    mein Mann und ich sind geschieden. Ich bin gesetzlich krankenversichert und er privat. Unsere Tochter (20) ist bei ihm mit versichert. Nun will sie studieren und muss eine Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen. Kann sie jetzt über mich mit versichert werden in der Familienversicherung? Oder muss sie in der privaten Versicherung meines Mannes bleiben? er verdient mehr als ich. Sie kann doch auch eine Krankenversicherung als Studentin abschließen, oder? Was ist am günstigsten für sie?

    Um eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.

    Gruß
    Ana

  57. manfred says:

    Hallo Ana,
    ich vermute, dass Ihre Tochter Anspruch auf die Familienversicherung hat. Dies sollte Sie abschließend mit Ihrer GKV klären.
    Mit der Immatrikulation beginnt auf jeden Fall die Versicherungspflicht in der GKV. Von dieser könnte sich Ihre Tochter innerhalb von 3 Monate befreien lassen. In diesem Fall käme sie nicht mehr in die GKV, es sei denn ein anderer Grund für die GKV Pflicht läge vor.
    Diese Befreiung sollte, wie jede andere Befreiung von der Versicherungspflicht gut überlegt sein.

    Grüße
    manfred

  58. Chris says:

    Hallo ich habe eine frage ich bin 23 jahre alt und sozusagen arbeitslos… das ist ja noch nicht alles ich bin auch arbeits arbeitslos so will ich das mal nenn… d.h. weder Hatz 4 noch die agentur für arbeit will was mit mir zu tun haben weil ich für harz 4 noch zu jung bin (grenze 25 jahre) und meine anspruch beim arbeitsamt erloschen ist… nun war ich bis ich 23 wurde bei meinen eltern mitversichert aber die haben an meinem geb. geschrieben ich bin nu 23 und bin da nimmer versichert. ich solle mich freiwillig bei den versichern was bei meinem einkommen(300€) mit 138 € zuschlägt… jeder der rechnen kann merkt grade das nicht viel übrig bleibt… nu mal die frage ich bin in einem gesetzes loch keiner ist zuständig und ich/meine eltern müssen aufkommen… gibt es irgend wo ein gegen schlupfloch um wieder in die fammielien versicherung zu kommen ?

  59. manfred says:

    Hallo Chris,
    das ist ein Problem, mit dem sich viele Eltern herumschlagen müssen. Uns kann das möglicherweise auch so gehen. Mein Sohn ist nächste Woche mit der Ausbildung fertig. Ob er eine Stelle bekommt ist noch offen. Das einzige was möglich ist, wenn Sie sich in einer Schule / Ausbildung anmelden. Dann ist die Familienversicherung länger möglich. Im SGB V steht dazu:…bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes leisten;
    VG
    Manfred

  60. dennis says:

    Hallo,

    ich bin 21 Jahre alt und Student! Nebenbei noch selbstständig! Bin noch bis Ende dieses Jahres (2011) familienversichert und werde zum 01.01.2012 in die PKV wechseln.

    Nun mein Problem: Ich werde im Jahr 2011 2000EUR über die Familienversicherungsgrenze verdienen. Nun werde ich ab 2012 aber noch in die PKV gelangen und wenn ich einmal die Versicherungspflicht gekündigt habe, habe ich die Pflicht, bis zum Ende des Studiums darin zu bleiben.

    Werde ich rückwirkend als Student versichert? Habe ich dann automatisch die Versicherungspflicht der GKV gewählt und darf nicht in die PKV?

    Danke für deine Hilfe!

  61. manfred says:

    Hallo Dennis,
    diese Frage sollte eigentlich der Vermittler vor Abschluss der privaten Krankenversicherung geklärt haben.
    Grundsätzlich ist es so, dass Sie als Student nach SGB 5 § 5 (9) in der GKV versicherungspflichtig sind. Von dieser Versicherungspflicht können Sie sich mit allen Konsequenzen befreien lassen, dies habe ich gerade in einem aktuellen Artikel erläutert
    http://www.pkv-financial.de/wblog/2011/12/30/befreiung-von-der-versicherungspflicht-student-pkv/
    die Befreiung kann aber nur innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Versicherungspflicht ausgesprochen werden.
    Der andere Weg wäre ein sozialversicherungsrechtliches Gutachten, in dem festgestellt wird, ob sie hauptberuflich Student (GKV pflichtig) oder hauptberuflich selbstständig (freiwillig des GKV Mitglied) sind. Wären Sie freiwilliges Mitglied könnten Sie sich privat versichern ohne sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Wobei diese Möglichkeit ihr theoretisch ist weil ich davon ausgehe dass sie sozialversicherungsrechtlichen als Student geführt werden.
    Insofern ist die Frage, ob sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV gehen wollen, oder ob sie für ihre Zeit als Student doch lieber in der studentischen krank gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben wollen. Diese Frage ist natürlich im Rahmen dieses Forums nicht zu beantworten dazu ist ein persönliches Gespräch notwendig. Dieses biete ich Ihnen natürlich gerne an.
    Viele Grüße
    Manfred

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