Neues zur Besteuerung von Gewinnen

Februar 5th, 2008 by Manfred | Filed under Finanzen.

Ab wann dies als legitim erklärt wurde

Die Erhebung von Steuern auf private Wertpapiere im Zeitraum zwischen 1997 und 1998 sei nicht rechtens. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2004. Eine der Begründungen sei die mangelnde Beaufsichtigung seitens der Finanzämter, was dazu führte, dass lediglich die aufrichtigen Anleger ihre Steuern entrichteten. Allerdings habe sich dieser Zustand 1998 zum Positiven verändert und die Kontrollen seien nahezu tadellos geworden.

Daher ging ein Kläger am 10.01.08 vor dem Bundesverfassungsgericht leer aus (Az.: 2 BvR 294/06). Der Klagende versteuerte im Jahr 1999 eine Rendite von umgerechnet 35800€ (70.000DM). Nun war er der Überzeugung, dass dies aufgrund der nicht ausreichenden Überwachung, nicht mit der im Recht festgelegten Gleichbehandlung vereinbar ist. Die in Karlsruhe ansässigen Bundesverfassungsrichter widersprachen in dem Verfahren dem Kläger und würdigten deutliche Verbesserungen, wie zum Beispiel die Option, Daten der Kunden abzufragen, was der Steuerhinterziehung einen weiteren Riegel vorschob.

Die sogenannte Spekulationssteuer muss dann gezahlt werden, wenn ein Besitzer von Wertpapieren, diese binnen 12 Monate nach Erwerb verkauft. Wechselt die Anlage innerhalb dieses Zeitraumes, auch „Spekulationsfrist“ genannt, den Besitzer, dann müssen die Gewinne versteuert werden.

Was ich etwas merkwürdig finde, ist die Tatsache, dass das BVG in 2008 zu einem Vorfall aus dem Jahr 1999 ein Urteil fällt, welches durch die veränderte Rechtslage für die Zukunft im Prinzip keine Auswirkung mehr hat. Denn dieses Urteil gilt nur noch für Wertpapiere welche bis zum Ende 2008 erworben werden. Damit es nicht zu einfach ist, gibt es auch eine Ausnahme, denn Zertifikate, welche ab 03.2007 erworben wurden, fallen nach einer Übergangsfrist auch schon unter die neue Regelung. Für alle anderen Wertpapiere gilt ab dem Jahr 2009 die Abgeltungssteuer, immerhin 25% + Soli und Ki St. Damit wird die risikoreichere, aber langfristig wesentlich sinnvollere Anlage in Aktien erheblich unattraktiver.

Wenn ich nun einen Bezug zu der gesamten Berichterstattung zum Thema Altersarmut und diesem Gesetz herstelle verstehe ich die Zielsetzung unserer Regierung nicht. Oder können wir das Ganze unter dem Thema weniger gelungene Gesetze abheften?

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