Allianz verliert Vertreter triumphiert (Teil 4)

Im Show Down vor dem OLG in München beim Streit zwischen der Allianz und seinen Vermittlern wegen der einseitigen Provisionskürzung eines KFZ Tarifes.

Gestern erhielt die Allianz, wie schon im November 2007 angekündigt vom 7. Zivilsenat des OLG München eine berechtigte Abfuhr. Die Provisionskürzung bleibt rechtswidrig und ist deshalb unwirksam, dies hatte auch schon das Landgericht München I so gesehen und die Provisionskürzung des seit 2005 angebotenen KFZ Kompakttarif für nichtig erklärt.

Allianz bleibt trotzig
Das OLG hat eine Revision der Allianz gegen dieses Urteil nicht zugelassen, ein Unternehmenssprecher teilte auf Anfrage mit, es werde nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung erwogen, ob eine Nichtzulassungs-Beschwerde eingereicht werde.

Die Richter des OLG maßen dem Fall keine grundsätzliche Bedeutung zu und lehnten deshalb die Revision ab. Die Allianz sieht in dem Verfahren einen Präzedenzfall. In der Süddeutschen Zeitung von gestern war in einer Stellungnahme von Allianz-Anwälten folgendes zu lesen: „Der vorliegende Rechtsstreit berührt eine der grundlegenden Kernfragen des Betriebs von Versicherungsgeschäft in der Bundesrepublik Deutschland”. Die beiden klagenden Allianz-Vertreter sagten der Süddeutsche Zeitung wenn es: „beim Kompakttarif funktioniert, wird es früher oder später auch in anderen Versicherungssparten so gemacht”.

Davon ist in dem immer härter werdenden Konkurrenzkampf in der Ausschließlichkeit auszugehen. Ich vermute, dass ist auch der tiefere Sinn hinter den Aktionen der Allianz, mal gespannt ob es einen Teil 5 geben wird. Ich bleibe weiterhin bei meiner Meinung, dass es für Sie als Kunden viel vernünftiger ist sich einem Versicherungsmakler anzuvertrauen.

Comments

  1. Crazy says:

    ach…einem Makler anvertrauen – was hat das mit dem Urteil zu tun? Bekommt der Makler keine Provision? Ach ich vergaß: Es heißt Courtage und ist i.d.R. weit mehr, als ein Auschließlichkeitsvermittler bekommt…

  2. manfred says:

    Hallo Crazy,
    wem sollte man dann Vertrauen????? einem Ausschließlichkeitsvertreter etwa?
    Ich möchte mit dieser provozierenden Äußerung keinen Collegen abqualifizieren. Fakt ist es doch dass ein Versicherungsmakler auf Mängel in dem Angebot aufmerksam machen muss ein Ausschließlichkeitsvertreter eben nicht, das hat es mit dem Urteil zu tun. Als Beispiel sei in der privaten Krankenversicherung das Thema Hilfsmittel genannt. Wenn ich eine Gesellschaft mit einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog empfehle ohne den Mandanten darüber informiert zu haben, dann habe ich ein Haftungsproblem, wenn ein solches Hilfsmittel benötigt wird. Ein Ausschließlichkeitsvertreter hat damit eben kein Problem, dass hat nichts mit der Beratungsqualität zu tun, da dieser nur die Produkte der eigenen Gesellschaft verkaufen kann. Wenn diese keinen geöffneten Hilfsmittelkatalog anbietet, dann ist das halt so.
    Courtage bekomme ich als Versicherungsmakler natürlich, genauso wie der Ausschließlichkeitsvertreter seine Provision. Dass die Courtage höher ist, hat einen einfachen Grund. Ich als Versicherungsmakler muss für meine Ausbildung, Büro, Auto usw. selbst aufkommen, der Ausschließlichkeitsvertreter bekommt i.d.R Zuschüsse, Garantieprovisionen, kostenlose Ausbildung usw. Genau deshalb ist meine Courtage höher, weil ich das alles neutral und deshalb selbst bezahlen muss. Im Übrigen ist der Kostensatz, wie sie vermutlich wissen, in den Policen für Ausschließlichkeitsvertreter und Versicherungsmakler der Gleiche. Das bedeutet ein Kunde zahlt die gleiche Prämie, egal ob die Police bei einem Ausschließlichkeitsvertreter oder Versicherungsmakler gekauft wird.
    Die bessere Auswahl gibt es natürlich beim Versicherungsmakler, oder?

    Grüße
    manfred

  3. Crazy says:

    Danke für diese Antwort.
    Ganz so ist es aber nicht. Auch der Ausschließlichkeitsvermittler hat seine Vermögensschaden-HV als Pflichtversicherung – auch ich habe 1 Mio Deckung. Auch mein Auto und mein Büro zahle ich selber. Meine ursprüngliche Ausbildung bestand in einem “Auf-den-Tisch-Knallen” der gesammelten Versicheurngsbedingungen frei nach dem Motto !m,ach mal”. Das war vor 20 Jahren. Und glauben Sie nicht, dass ich dem Kunden alles verkaufe, was meine Allianz so anbietet – da gibts auch Produkte, die niemand braucht – wie überall. Natürlich kann ich nicht so spitzfindig sein, verschiedene Hilfsmittelkataloge zu vergleichen, jedoch kann ich den Kunden auch nicht von einer PKV zur nächsten umdecken (das ist kein Angriff – gibt aber genug Makler, die sowas machen!), um dann wiederum die Abschlussprovision zu generieren.
    Es sind nicht alle Makler schlecht, sicher nicht! Aber es gibt unter ihnen mindestens genauso viele schwarze Schafe, wie unter Einfirmenvertretern.

    Vertrauen? Nach Ihrer Definition kann man nur dem Honorarberater vertrauen – aber das stimmt so auch nicht. Man muss den richtigen MENSCHEN finden – dann spielt es keine Rolle, ob er Makler/Auschließlichkeitsvermittler/Honorarberater ist.

    Das kann wohl so auch niemand abstreiten.

    Gruß Crazy

Trackbacks

  1. [...] Vorgestern hat das OLG München entschieden, dass die Allianz nicht dazu berechtigt ist, die Provisionskürzungen durchzuführen. Gleichzeitig wurde festgesetzt, dass keine Revision eingelegt werden kann. Damit dürfte die Allianz nun endgültig den Kürzeren gezogen haben. Somit ist der Versicherungskonzern dazu verpflichtet, seinen Vertriebspartner die bisher abgeschlossenen Policen nachträglich zu vergüten bzw. entsprechende Nachzahlungen zu leisten. Angaben eines Unternehmenssprecher zu folge wird sich die Höhe der Nachzahlungen auf einen Betrag im unteren zweistelligen Millionenbereich belaufen. [...]

  2. [...] Oft gehen Perlen im Meer der Informationen unter. Die Diskussion um Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Honorarberater, welche sich im Anschluß an diesen Weblog Beitrag entwickelt hat, möchte ich hier fortsetzen, weil hier die Problematik der Versicherungsberatung sehr schön beleuchtet wird. [...]

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