Unklare Vertragsbestimmungen könnten der Allianz-Versicherung zum Verhängnis werden

Wie ich es schon in einem anderen Text berichtet habe, müssen Personen mit einer Lebensversicherung vom Versicherer an den stillen Reserven beteiligt werden. Dies wurde als Teil der VVG-Reform, welche nun zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, festgelegt. Als stille Reserven, auch Bewertungsreserven genannt, werden spekulierte Gewinne bezeichnet, die noch nicht realisiert wurden, aber trotzdem in absehbarer Zukunft erwirtschaftet werden. Stille Reserven entstehen wenn die Versicherung eine Immobilie ich den Deckungsstock kauft und diese mit der Zeit in der Bilanz abgeschrieben wird. Irgendwann steht die Immobilie dann mit einem Euro in der Bilanz, der Verkehrswert ist aber erheblich höher.

Es können aber auch stille Lasten entstehen, so z.B in 2001-2003, als die Versicherer am höchsten Punkt der Aktienblase sich voll mit Aktien eingedeckt hatten und diese dann abstürzten. Damit waren die Aktien zum Kaufpreis im Deckungsstock, der tatsächliche Wert lag dann aber erheblich darunter. Dies haben die Versicherten über Jahre mit sehr mauen Renditen ihrer Kapitallebensversicherung bezahlen müssen. (nur soviel zu der in der Fachpresse immer wiederholten These, dass das Kapitalmarktrisiko in einer konventionellen Kapitallebensversicherung nicht vom Kunden getragen werde).

Die Allianz Lebensversicherungs AG hat knapp 30.000 Kunden den Anteil an den stillen Reserven bisher verwehrt. Bei dieser Personengruppe endete das Versicherungsverhältnis mit 01. Januar 2008. „Scheidet ein Versicherungsnehmer vertragsgemäß am 1. Januar 2008 aus, so erhält er seinen vollen Anteil an den Bewertungsreserven”, erläuterte die BaFin und wurde in diesem Zusammenhang vom Wirtschaftsmagazin Capital zitiert. Die Höhe dieser Reserven belaufen sich auf knapp 13 Milliarden €. Davon müsste die Allianz 50% auf die Versicherten verteilen. Dies wäre für den normal Versicherten eine Einmalzahlung von 2000€. Diejenigen, deren Versicherungsvertrag mit Jahresbeginn 2008 abläuft, bekämen dann, nach Aussage der Capital den Anteil der Reserven am 01.01.08. Die Allianz ist jedoch anderer Meinung und lenkt ein, dass bei den meisten Versicherten der Vertrag mit dem Jahr 2007 endet, unpräziser Vertragsklauseln zum Trotz. In unklaren Situationen würde der 31.12.07 (Uhrzeit 0:00 Uhr) als Endzeitpunkt festgelegt werden.

Dass aber ein Versicherungsvertrag um Mitternacht zustande kommt, ist eher selten und in der Praxis nicht üblich. Bei Befragungen kam heraus, dass Verträge des Öfteren in der Mittagszeit abgeschlossen werden, bzw. der Beginn und das Ende eines Vertrages auf 12:00 Uhr Mittag fallen. Der genaue Zeitpunkt wird nach Aussage eines Versicherten durch eine „versicherungsjuristische Klausel“ festgelegt, die es aber im Versicherungsvertrag nicht zu geben scheint.
Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) konnte keine endgültige Lösung für das Problem finden.

Unabhängig vom Ende des Disputs zweifelte die Allianz auch an der Höhe der zu zahlenden Summe von 2000€ (siehe oben), da die stillen Reserven Ende 2007 nicht auf 30.000€ sondern auf 26.000€ geschätzt wurden. Ich gehe mal davon aus, dass die Allianz letztendlich die Kunden nicht im Regen stehen lässt, dies würde nicht zu dem Ruf der Allianz passen.

Comments

  1. irjafa says:

    Hallo Manfred,

    vielleicht weißt Du es. Einige Versicherer haben den Bestand schon auf das neue “VGV” umgestellt. Man kann also schon jetzt bereits bestehende Sachverträge nach drei Jahren kündigen, obwohl sie für die Zeit von fünf Jahren abgeschlossen wurden. Hat die Allianz auch schon (den Bestand) umgestellt?

  2. manfred says:

    Hallo irjafa,
    da bin ich wirklich überfragt, ich befürchte aber, dass Gesellschaften wie die Allianz auf die Vertragslaufzeit bestehen. Wenn Sie mich als Versicherungsmakler beauftragen, kann ich das gern für sie klären und Ihnen auch geeignete günstigere Sachverträge besorgen.
    Grüße
    Manfred

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