Die Lebensversicherungen in der Bundesrepublik Deutschland und die Versicherten fechten ihre Streitigkeiten zunehmend über den Rechtsweg aus. Nach damaligen Spekulationen ging man (vor 2008) davon aus, dass sich dies mit der 2008 eingeführten VVG-Reform zuspitzen werde. Der in Köln ansässige Fachanwalt Hubert van Bühren schildert die Situation folgendermaßen: „Wir haben schon jetzt einen deutlichen Zuwachs von Fällen in der Personenversicherung, dabei geht es um Lebensversicherungen, die Altersvorsorge und die Krankenversicherung“ … „Es gibt zum Teil böse Streitigkeiten mit Versicherern, weil die erwartete Leistung der Gesellschaft in der Privatrente nicht erbracht wird.“
„Neue Gesetze müssen zunächst einmal ausgefüllt werden“, verdeutlicht van Bühren im Bezug auf die zunehmenden Streitigkeiten, „Fast alle BGH-Entscheidungen sind verbraucherfreundlich.“ Die VVG-Reform macht es den Versicherern zur Obliegenheit, ihre Geschäfte transparenter zu gestalten. Die Höhe der Überschussbeteiligung soll noch mehr vom Gewinn abhängen, zudem soll ein sicherer Rückkaufswert angeboten werden. Dieser garantierte Wert legt fest, was der Kunde bei vorzeitiger Kündigung bekommt.
Die Versicherungsbranchen differenzieren die Anlagemöglichkeiten zwischen dem sicheren Rentenanteil und einem Überfluss an Einnahmen, welcher (teilweise) in die zuvor genannte Überschussbeteiligung fließt. Von dieser Aufteilung weis der Kunde in vielen Fällen nichts und reagiert demnach verärgert, da während dem Kundengespräch meist von dem garantierten Rentenanteil plus der Überschussbeteiligung, im Bezug auf die Versicherungssumme, die Rede ist.
Dies ist einer der Gründe, warum während der Börsenkrise (=Kapitalmarktkrise?) zwischen 2000 und 2003 in vielen Renten die ausgezahlten Beträge auf ein Minimum gestrichen wurden. Besonders dramatisch war es in Rentenformen, in denen die Beiträge mittels einer Einmalzahlung entrichtet wurden. Wer sich im Jahr 2000 eine solche Rente zulegte, (ist) war vor regelmäßigen Kürzungen (z.B. 20%) nicht gefeit. Und dies weckte den Unmut in der Versicherten, wie van Bühren es in verschiedenen Zitaten erläuterte. Allerdings müsse der Anwalt (sofern dieser eingeschaltet wird) erst einmal verschiedene Daten und Bilanzen der Versicherer und deren Geschäfte zusammenrechnen, was ziemlich komplex und nicht gerade einfach ist. „Nicht alle Fachanwälte können die Berechnungen überprüfen.“, erläuterte van Bühren. Es gehört zwar zum den Qualifikationen eines ausgelernten Anwaltes dazu, so etwas zu berechnen, aber wer dies nicht regelmäßig in kurzen Zeitabständen tut, der verlernt es ziemlich schnell.
Die deutsche Lebensversicherung war über mehrere Jahrzehnte hinweg eine staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeit und geringe monatliche Einzahlungen genügten größtenteils, um effektiv zu sparen. Außerdem mussten diejenigen, welche die zwölf Jahre Laufzeit einhielten, sich also das Geld nicht zuvor auszahlen ließen, keine Steuern für ihr Erspartes entrichten. Knapp die Hälfte der Anleger harrte die zwölf Jahre aus und wurde somit steuerlich entlastet. Ein großer Teil der Einnahmen stammte aus den Versicherungspolicen, welche den Versicherungsgesellschaften viel Gewinn einbrachten. Dies hat den Effekt, dass viele Bürger in verschiedene Rentenversicherungen gleichzeitig mit Kleinbeträgen einzahlen.
Neben den bisherigen Änderungen wird den Versicherten mit Jahresbeginn 2008 das Recht auf einen Anteil (min. 50%) an den sogenannten stillen Reserven zugesprochen. Die stillen Reserven sind lediglich kalkulierte Gewinne, die noch nicht verwirklicht wurden.
Von Seiten der Gesellschaften kam sowohl Lob, als auch Kritik: So wurde zum Beispiel ein verbessertes Zusammenspiel zwischen den Versicherern und den Kunden als positiv erachtet und man hatte ein großes Engagement zugesagt, um dies zu realisieren. Negativ hingegen erachtete man, dass verschiedene Konzepte (z.B.: Rückkaufswert) nicht nur dem Versicherten, sondern auch der Gesellschaft schaden werde.



