Gesetzliche Krankenversicherung: Wie der Laden umgekrempelt wird …

Auch wenn die Gesundheitsreform 2007 (01.04.07) eingeführt wurde, so wird diese bis zum Jahr 2011 zahlreiche Modifikationen vorsehen, dabei soll vor allem 2008 viel daran gefeilt werden.

Mit Jahresbeginn 08 wird die Belastungsgrenze bei der Zuzahlung für Krebserkrankte im Brust,- Darm- und Gebärmutterhals- Bereich angehoben. Wer beweisen kann, dass er sich vor Ausbruch (Diagnostizierung) der Krankheit bei einem Arzt über präventive Untersuchungen informiert hat, die der Doktor auch selbst durchführen kann und darf, bei dem liegt die Grenze bei der Hälfte, als wenn er sich nicht untersuchen hätte lassen. Betroffen sind jene Versicherten, die nach dem 1.April 07 das Anspruchsalter für die Krebsfrüherkennungsuntersuchung erlangt haben. Frauen sind mit 20 Jahren in dieser Altersklasse, Männer sind mit 45 Jahren alt genug. Regelungen für die rechtzeitige Erkennung einer Krebserkrankung (auch als „Check-Ups“ bezeichnet) sind noch beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Bearbeitung.

Ein weiterer Inhalt der Reform ist die Entlohnung des Arztes mittels eines Punkteschema, auch Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) genannt, die mit Jahresbeginn 08 eingeführt wird. Außerdem forderte man für die GKV-WSG grundlegende Veränderungen der EBM.

Nimmt jemand seine Gesundheit selbst in die Hand, so soll dieser gefördert werden. Dazu sind z.Zt satte 0,55 € pro Versicherten / Jahr vorgesehen, werden diese Mittel nicht verbraucht muss das Geld auf einen neu zu gründenden Gemeinschaftsfonds übertragen werden und steht dann im Folgejahr zur Verfügung. Schön wie die Politik das Geld anderer Leute ausgibt, immer mehr Bürokratie schafft Beschäftigung.
 
Des Weiteren glich man viele Berechnungsfaktoren innerhalb der Sozialversicherung an. Auch geplant ist ab den 01.07.2008 ein Dachverband, der diese 7 Bundesverbände der Kassen ersetzen soll. Er kümmert sich auf bundesweiter Ebene um die Interessen der Krankenkassen und sorgt für eine bessere Marktwirtschaft.

Der Gemeinsame Bundesausschuss wird strammer gemanagt und die Arbeit des Ausschusses soll eine höhere Qualität erreichen. Dies geschieht zum Beispiel mit öffentlichen Versammlungen. Wenn man bei so einer Sitzung einen Entschluss fassen muss, so muss dies zukünftig innerhalb eines begrenzten Zeitraumes geschehen.

Des Weiteren wird per Rechtsverordnung ein einheitlicher Beitragssatz eingeführt. Dieser ist schon in vielen anderen gesetzlichen Versicherungen vorhanden.

Comments

  1. Paul says:

    Guten Tag Manfred !

    Auf der Suche nach Antworten zum meinem Problem im Inet bin ich auf Ihren Blog gestolpert und hoffe Sie können mir weiterhelfen da Sie für mich ein Mann vom Fach sind.

    Ich war zwar schon mehrmals bei der AOK, trotzdem habe ich keine konkrete und für mich klare Antworten bekommen.
    Es geht um Pflichtversicherung. Ich versuche meine Story möglichst verständlich zu fassen.

    Am 30.07.2007 bin ich 23 geworden und daher nicht mehr familienversichert.

    01.08.2004 habe ich Ausbildung zum Raumasstatter angefangen, welche ich wegen Bundeswehr ( Dienstzeit 1.01.2005 bis 30.09.2005 ) abgebrochen und danach nicht weitergemacht habe.
    2006 bis 2007 war ich im Berufsgrundjahr Metalltechnik.
    Ab 28.08.2007 habe ich einen 400€ Job angefangen, welches bis 31.11.2007 ging.
    Danach auf der langen Suche nach einer Arbeitsstelle die ich auch gefunden und am 14.03.2008 begonnen habe (befristet auf 6 monate).
    Ich bin seit 10.03.08 Mitglied bei der AOK Niedersachsen.

    Nun zu meinem Problem:

    Ich hatte circa. vor einem Monat ein Anruf von AOK. Die erzählten mir dass ich wohl Restbeiträge von 01. August 2007 bis 09. März 2008 angesammelt habe.
    Bin zur AOK hingegangen um zu fragen warum das so ist, wo ich keine klare Antwort bekommen konnte, weil die AOK Mitarbeiterin selber nicht wirklich Ahnung hatte und mehrmals Vorgesetzten anrief. Dann habe ich noch gefragt wieviel ich zu erstatten habe, die Kollegin von AOK sagte mir, dass die es noch nicht wissen da es irgendwie ausgerechnet werden muss.
    Sie gab mir ein Schreiben mit *Anzeige zur Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V* welches ich bis heute nicht unterschrieben oder abgegeben habe.
    Dazu muss ich Kontoauszüge vom 01.08.2007 bis 09.03.08 zur AOK mitbringen und Nachweis was ich so in der 400€ Beschäftigung bekommen habe.

    Meine Fragen:

    1.) Ist das wirklich so, dass ich die Beiträge nachzahlen muss und die Bundeswehrdienstzeit nicht zählt ?
    2.) Ab 30.07.2007 bis 25.02.08 habe ich nichts bei der AOK unterschrieben bin aber trotzdem bei AOK pflichtversichert gewesen?

    So, ich denke ich habe alle infos angegeben und hoffe wirklich, dass Sie mir konkrete Antwort geben koennen ob positiv oder negativ.
    Wenn etwas nicht verständlich ist oder ich etwas vergessen habe anzugeben bitte fragen Sie mich, ich ergänze mich dann.

    Danke im voraus und schönes Wochenende Manfred !

  2. manfred says:

    Hallo Paul,

    Die Bundeswehrzeit spielt für Ihre Situation keine Rolle. Das Problem ist, die Einführung der Pflichtversicherung zum 01.04.2007 für alle welche der GKV zuzuordnen sind.
    Ich gehe auch davon aus, dass während des Berufsgrundjahres eine Pflichtversicherung bestand. Die AOK möchte, auf Grund der Versicherungspflicht nun die Beiträge nach diesem Berufsgrundjahr und dem Beginn der regulären Arbeit ab dem 14.03.2008. Das idiotische an der Sache ist, dass der Arbeitgeber bei dem Sie auf 400 € Basis beschäftigt waren die pauschalen Beiträge an die GKV (das läuft über die Knappschaft) abführen musste und Sie nun nochmals Beiträge an die GKV zahlen dürfen.
    In dem beschrieben SGV B § 5 (1) 13 ist folgendes zu lesen:

    (1) Versicherungspflichtig sind
    13.
    Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
    a)
    zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder…
    Damit sind Sie pflichtversichert und müssen auch die Beiträge dafür zahlen.
    Mit der Einführung der harz gesetzte wurden Menschen die sich aus welchen Gründen auch immer keine Krankenversicherung leisten konnten und deshalb über die Sozialhilfe abgesichert waren zu Nichtversicherten. Damit hat der Staat mal wieder ein sozialpolitisches Problem auf andere Schultern abgewälzt. Nun dürfen die Suppe die betroffenen und die GKV Mitglieder auslöffeln.

    Aber das ist den politisch Verantwortlichen wurscht. Wer leitet noch mal das Ministerium für Gesundheit?
    Mehr brauche ich dazu wohl nicht zu sagen….

    Grüße
    manfred

  3. Paul says:

    Hallo Manfred !

    Danke für die schnelle und klare Antwort.

    Ich dachte mir schon dass ich die Beiträge erstatten muss, nur habe ich auf BW Dienstzeit gehofft. Naja da ist wohl nichts zu machen ausser zu zahlen. Da ich ab 10 März dieses Jahres Mitglied der AOK bin, wird es wohl schwer da raus zu kommen ohne das ich 18 Monate rumhabe.

    Toll wie die Politik sich entwickelt und bereits Junge Leute solche Lasten tragen lässt, dabei sind wir die *ZUKUNFT* JaJa sage ich nur.

    Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg !

  4. CROM says:

    Frage:

    Ich war seit ende 2005 bis ende 2006 Arbeitslos hab dann ne stelle in Kanada bekommen dort jedoch nur 1 monat gearbeit und wurde gekündigt ende februar 2007… dannach war ich bei verwanten in denn Usa Reisen kamm im August zurück nach Deutschland. Hier war ich dann bis diese woche arbeitslos und würde wohl ab april eine stelle bekommen.

    Hier mein Problem die AOK meinte zu mir ich müsste von heute bis April alle beiträge nachzahlen mit einen minimalen Satz von 130 euro pro monat. Das wären über 1300 euro die ich dann für leistungen zahlen müsste die ich ja nie bekommen hab und dann nochmal alles selber zahlen wie medikamente wofür soll ich da überhaupt was zahlen… ich möchte das ehrlich gesagt nicht, da ich vor kurzem all meine altersvorsorge Versicherungen aufgekündigt hab bin zwar noch keine 30 jedoch hab ich immer vor augen wie dieses Land meinen Vater mit seiner Firma ruiniert hat, mich haben die ja auch nachdem ich Arbeitslos geworden bin richt fertiggemacht obwohl ich davor 9 jahre ohne unterbrechung gerbeitet hab… im moment fühl ich mich irgendwie Dumm das ich so viel in meine ausbildung investiert hab und mich so sehr eingesetzt hab arbeit zu haben.

    Bin das nur ich hier oder fühlt sich sonst jemmand vom Staat verarscht? So wie meine Rentenvorsorge ich ich mit 19 Abgeschlossen hab ab dem jahr 2009 wird es aufeinmal eh besteuert per gesetz aber müde sind die politiker vorher nicht geworden hinzuweisen die rente reicht nicht aus man bruacht was privates…

    Wäre für Tips wegen der krankenversicherung dankbar.

  5. manfred says:

    Hallo Crom,

    wenn Sie bis August 2007 in USA waren, sollte für diese Zeit normalerweise keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Ich würde vorschlagen, dass Sie der AOK diese Nachweiß liefern. Für die zeit ab August 2007 bis heute sind Sie in der GKV versicherungspflichtig und müssen auch die Beiträge zahlen, da geht kein Weg dran vorbei. Die Frage ist, ob Sie seitens der Bundesanstalt für Arbeit irgendwelche Leistungen in dieser Zeit erhalten haben, bzw. wovon sie in dieser Zeit Ihren Lebensunterhalt bestritten haben. Dies hat ebenfalls Auswirkungen auf die Beitragszahlung in der GKV.

    Was Ihre Kritik an der neune Besteuerung betrifft bin ich grundsätzlich Ihrer Meinung, man kann nicht einerseits sagen die Rente reicht nicht und andererseits bei den Menschen welche sich ein paar Groschen auf die Seite legen steuerlich abkassieren.
    Andererseits gibt es nun sehr interessante neue Möglichkeiten der steuerbegünstigten Altersvorsorge darüber könne wir gerne sprechen
    Grüße
    manfred

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