Nachlese zur Gesundheitsreform (GKV-WSG) – Teil 2

Der Basistarif aus der Sicht von Prof. Sodan ist „eine entscheidende Abkehr von den bisherigen Versicherungsprinzipien der PKV”, denn der Basistarif zeichnet sich gerade durch den „Verzicht auf eine Versicherung des individuellen Krankheitsrisikos jedes Versicherten” aus. Gerade das ist der klassische Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse, die Beiträge werden Risikounabhängig kalkuliert. Bedürftige zahlen weniger als „normale“ Versicherte, die müssen die Kosten für die bedürftigen mit tragen.

Der nun ganz neue Aspekt ist, dass sowohl in der privaten Krankenversicherung als in der gesetzlichen Krankenkasse die Leistungen (zumindest Notfallbehandlungen) weiter gewährt werden müssen, auch wenn der Versicherte die Beiträge nicht mehr zahlt. Auch Prof. Sodan ist der Meinung, dass diese Regelung eine „erhebliche Missbrauchsgefahr” darstellt.

Unsere Gesundheitsministerin Frau Schmidt ficht das nicht an, ganz im Gegenteil, mit der Forderung, dass die mit der Einführung der Versicherungspflicht zum 01.04.2007 fälligen Beiträge säumiger Zahler von der Allgemeinheit der GKV versicherten übernommen werden sollen, setzt sie noch einen drauf. Ich finde, dass schon einen sehr dreisten Griff in die Tasche der Beitragszahlenden GKV-Versicherten. Nun das sind wir ja inzwischen von Frau Schmidt gewohnt, oder?

Wenn ich mir so die Zielsetzung des Basistarifes ansehe, komme ich nicht umhin an den Teil eins zu erinnern, Abschaffung der privaten Krankenversicherung, nur das soll keiner merken. Dagegen ist auch Prof. Sodan, er meint: „Zur sozialstaatlichen Verantwortung gehört deshalb unmittelbar auch der staatliche Respekt vor der individuellen Risikoabsicherung”. Mit diesem System werde die Eigenverantwortung ausgehöhlt, welche einen wesentlichen Wert unseres Gesellschaftssystems darstelle. Außerdem sei nicht einzusehen, warum soziale Zielsetzungen ausschließlich von den Unternehmen und nicht vom Staat finanziert werden, welcher diese Regelungen überhaupt erst geschaffen hat.

Auch hier sieht Prof. Sodan einen Verstoß gegen Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz (GG) garantierte Berufsfreiheit, aus Artikel 20 Absatz 3 GG könne das Rückwirkungs-Verbot abgeleitet werden und zu guter letzt verstoße diese Regelung nach Artikel 2 Absatz 1 GG gegen gewährleisteten Rechte der Altbestandskunden, denn diese hätten die privaten Krankenversicherung unter anderen Voraussetzungen abgeschlossen.

Eine Alternative welche verfassungskonform sei, wäre ein Basistarif ohne Kontrahierungs-Zwang, in dem die Mittel zur Finanzierung von Versicherten, welche aus sozialen Erwägungen entgegen privatwirtschaftlichen Prinzipien Leistungen erhalten sollen, durch den Staat erfolgt. Aber damit wäre das Ziel unserer Gesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt, Abschaffung der privaten Krankenversicherung, nicht realisierbar.

Der letzte Punkt, die Versicherung der Kinder:
Immerhin will der Staat 14 Milliarden Euro für die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse locker machen. Prof. Sodan kommt zu dem Schluss, das es keinen ersichtlichen Grund gibt, dass die Finanzierung von Kindern deren Eltern in der gesetzlichen Krankkasse versichert sind, besser zu stellen, als privat versicherte Eltern. Verfassungsrechtlich sein hier der Gleichheitsgrundsatz nach § 3 Absatz 1 GG verletzt, Prof. Sodan meinte dazu: „Die verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Förderung der Familie umfasst alle Kinder, unabhängig davon, ob diese in der GKV oder PKV versichert sind”.

Ich denke, wenn man sich diese vernichtende Kritik zur Gemüte führt muss man zu dem gleichen Urteil wie in der Pflegeversicherung kommen: “Setzen – 6″ – mehr ist dazu nicht zu sagen. Es ist nur zu hoffen, dass die Damen und Herren der Union das Spiel von Frau Schmidt durchschauen und diesem Einhalt gebieten, bevor es zu spät ist bzw. die Wähler über die Arbeit der Regierung abstimmen können.

Wer sich mehr mit diesem Thema beschäftigen möchte, sei das Buch wärmstens empfohlen:
Autor: Sodan, Helge
Private Krankenversicherung und Gesundheitsreform 2007.
Verfassungs- und europarechtliche Probleme des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
2. überarb. Auflage 121 Seiten, ISB 978-3-428-12653-8, 38 Euro
2007 Verlag Duncker & Humblot

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