Dazu veröffentlicht Herr Prof. Helge Sodan nun ein Buch. Herr Prof. Sodan war Präsident des Verfassungs-Gerichtshofs des Landes Berlin und ist heute an der Freien Universität Berlin tätig. Als ehemaliger Präsident eines Verfassungs-Gerichtshofs kann man schon davon ausgehen, dass die in diesem Buch niedergeschriebene Rechtsauffassung entsprechend fundiert ist. Was ich persönlich sehr gut finde, ist die Tatsache, dass Herr Prof. Sodan meine schon früher geäußerte Vermutung über den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens wie folgt bestätigt: „Angesichts des zeitlichen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens drängt sich die Frage auf, wie viele Abgeordnete eigentlich wussten, worüber sie abstimmten”.
In Bezug auf die verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit des ( jetzt muss ich dieses Wortungetüm doch noch mal ausschreiben
) Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV-WSG genannt, untersucht Prof. Sodan besonders drei Bereiche, welche die private Krankenversicherung besonders treffen und die zum 01.01.2009 in Kraft treten sollen:
1.Die Teilportabilität der Alterungs-Rückstellungen
2.den Basistarif
3.die Finanzierung der Krankheitskosten ausschließlich der gesetzlich versicherten Kinder aus Steuermitteln.
Zu der Teilportabilität werden folgende Punkte diskutiert: Wie kann ein privates Krankenversicherungsunternehmen die kollektiv kalkulierten Alterungsrückstellungen individualisieren, um eine Übertragung erst möglich zu machen. Dies sei versicherungsmathematisch kaum lösbar, da neben dem kalkulierbaren Alterungsrisiko auch das unkalkulierbare Risiko der Entwicklung der Krankheitskosten in diese Berechnung einfließen muss. Außerdem fehle es an der für diese Berechnung notwendigen Datenbasis, dieser Sachverhalt kann zu einer Entwischung von guten und schlechten Risiken führen.
Wenn nun die guten Risiken (gesunde Kunden) den Versicherer verlassen, werden die vorhandenen Alterungsrückstellungen umso mehr gebraucht, um diesen Tarif zu stabilisieren, dieser Effekt ist aber nicht mehr möglich, wenn diese Alterungsrückstellungen übertragen sind. Durch diesen Effekt können gute Versicherer mit guten Tarifwerken erheblich in Schieflage geraten. Als einziger Ausweg bleibt dann der Basistarif, möglicherweise ist das „des Pudels Kern“ – der tiefere Sinn, den unsere Gesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt (SPD) mit dieser Gesundheitsreform bezweckt. Wenn damit alle privat Krankenversicherten in den Basistarif gezwungen werden, hat Frau Schmidt ihr erklärtes Ziel die Vernichtung der privaten Krankenversicherung erreicht.
Dann ist es nur noch ein kleiner Schritt aus dem einheitlichen „privaten“ Basistarif eine GKV zu machen und mit dem Geldsegen der in der privaten Krankenversicherung vorhandenen Rückstellungen die gesetzlichen Krankenkassen noch ein paar Jahre zu entlasten. Damit wird aber dieses Problem mal wieder verschoben, diesmal auf unsere Kinder (soweit vorhanden), diese müssen dann die Suppe auslöffeln, wenn Frau Schmidt die Rückstellungen der privaten Krankenversicherung verbrät.
Auch Prof. Sodan deutet eine solche Entwicklung an, er sieht: „die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der Unternehmen in Frage gestellt” vor allem sei „weder eine realistische Risikoprognose noch eine sachgerechte und stabile Prämienberechnung möglich”. Auch diese Aussage bestärkt mich in dem Gedanken, dass unsere Gesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt (SPD) ihr persönliches Ziel, die Abschaffung der privaten Krankenversicherung weiter beharrlich verfolgt, nur, dass die sog. Gesundheitsexperten von CDU und CSU das nicht mitbekommen, vielleicht kann einer der werten Lesern diesen Artikel an die verantwortlichen Damen und Herren der CDU und CSU weiterleiten, vielleicht hilft´s bevor es zu spät ist
Nun zur juristischen Bewertung, Prof. Sodan legt dar, dass diese Regelungen gegen folgende Artikel des Grundgesetzes verstoßen:
Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz (GG) garantierte Berufsfreiheit
Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG bestehende Eigentumsfreiheit der Versicherer
aus Artikel 20 Absatz 3 GG könne das Rückwirkungs-Verbot abgeleitet werden und zu guter letzt verstoße diese Regelung nach
Artikel 2 Absatz 1 GG gegen gewährleisteten Rechte der Altbestandskunden.
Prof. Sodan benennt nicht nur die Fehlerhaftigkeit der jetzigen Regelungen, sondern macht auch Vorschläge für eine bessere Umsetzung:
- Durch eine freiwillige Einführung der Portabilität
- Durch eine andersartige Ausgestaltung des Basistarifs, in welchem die Beiträge nicht gedeckelt würden und damit keine Anreize zur Flucht aus dem Normaltarif gegeben seinen.
Vermutlich ist es aber genau das was Gesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt (SPD) nicht möchte, dies wäre ja nicht im Sinne Ihres Zieles. Fortsetzung folgt.



