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	<title>Kommentare zu: Private Krankenversicherung und die Befreiung von der Versicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit</title>
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	<description>Manfreds Makeleien oder die (Private) Krankenversicherung verbloggt</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 15:03:07 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: Christoph Langen</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/comment-page-3/#comment-53540</link>
		<dc:creator>Christoph Langen</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 12:31:41 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Manfred,

meine unverheiratete Partnerin (Beamtin A7) ist in der PKV und ich (Angestellter unter 40 T€ brutto p.a.) in der GKV. Unsere beiden Kinder (6 Jahre bzw. 3 Monate) sind bisher bei mir in der GVK mitversichert. 
Ich habe nun in einem Beitrag der aktuellen Zeitschrift „Wirtschaftswoche“ gelesen, dass bei verheirateten Eltern die Kinder ebenfalls privat versichert werden m&#252;ssen. Ist das so richtig bzw. ist das immer so oder gibt es Ausnahmen?
Das w&#252;rde doch f&#252;r uns bedeuten, dass durch eine m&#246;gliche Heirat erhebliche finanzielle Mehrbelastungen f&#252;r die Privatversicherung der Kinder auf uns zukommen w&#252;rden (auch wenn ein Teil durch die Beihilfe gedeckelt werden k&#246;nnte), oder?
Weiterhin wird in dem Artikel noch auf eine interessante Ausstiegsm&#246;glichkeit aus der PKV hin zur GKV verwiesen. Kurzfassung: Wenn der PKV-Versicherte aus der Elternzeit in eine Teilzeitarbeit wechselt, besteht die M&#246;glichkeit der R&#252;ckkehr in die GKV. Dies nun wiederum w&#228;re f&#252;r uns von Relevanz, da meine Partnerin sich noch in Elternzeit (12 Monate) befindet und im Anschluss nehme ich noch die V&#228;termonate 13+14. Wir planen nach der Elternzeit meiner Partnerin, dass sie von Vollzeit auf Teilzeit (35 oder 32,5 h) geht.
Vielleicht hat der Artikel mich ja v&#246;llig umsonst in Aufruhr versetzt oder was k&#246;nnen Sie uns in unserer Situation empfehlen? W&#228;re eine Heirat z.B. ein finanzielles Eigentor?

Vorab vielen Dank f&#252;r Ihre Bem&#252;hungen und mit freundlichem Gru&#223;
Christoph</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>meine unverheiratete Partnerin (Beamtin A7) ist in der PKV und ich (Angestellter unter 40 T€ brutto p.a.) in der GKV. Unsere beiden Kinder (6 Jahre bzw. 3 Monate) sind bisher bei mir in der GVK mitversichert.<br />
Ich habe nun in einem Beitrag der aktuellen Zeitschrift „Wirtschaftswoche“ gelesen, dass bei verheirateten Eltern die Kinder ebenfalls privat versichert werden m&#252;ssen. Ist das so richtig bzw. ist das immer so oder gibt es Ausnahmen?<br />
Das w&#252;rde doch f&#252;r uns bedeuten, dass durch eine m&#246;gliche Heirat erhebliche finanzielle Mehrbelastungen f&#252;r die Privatversicherung der Kinder auf uns zukommen w&#252;rden (auch wenn ein Teil durch die Beihilfe gedeckelt werden k&#246;nnte), oder?<br />
Weiterhin wird in dem Artikel noch auf eine interessante Ausstiegsm&#246;glichkeit aus der PKV hin zur GKV verwiesen. Kurzfassung: Wenn der PKV-Versicherte aus der Elternzeit in eine Teilzeitarbeit wechselt, besteht die M&#246;glichkeit der R&#252;ckkehr in die GKV. Dies nun wiederum w&#228;re f&#252;r uns von Relevanz, da meine Partnerin sich noch in Elternzeit (12 Monate) befindet und im Anschluss nehme ich noch die V&#228;termonate 13+14. Wir planen nach der Elternzeit meiner Partnerin, dass sie von Vollzeit auf Teilzeit (35 oder 32,5 h) geht.<br />
Vielleicht hat der Artikel mich ja v&#246;llig umsonst in Aufruhr versetzt oder was k&#246;nnen Sie uns in unserer Situation empfehlen? W&#228;re eine Heirat z.B. ein finanzielles Eigentor?</p>
<p>Vorab vielen Dank f&#252;r Ihre Bem&#252;hungen und mit freundlichem Gru&#223;<br />
Christoph</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: martin</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/comment-page-3/#comment-53537</link>
		<dc:creator>martin</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 07:12:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/#comment-53537</guid>
		<description>Hallo Manfred.

Aus gesundheitlichen Gr&#252;nden habe ich einige Zeit nur 30 Stunden gearbeitet und mich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Derzeit arbeite ich wieder 40 Stunden. Im Falle einer Arbeitslosigkeit k&#246;nnte ich ja aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht in die GKV wechseln, da ich noch keine 55 Jahre alt bin. Was w&#252;rde in diesem Fall passieren, wenn ich nach Beendigung der ALG1-Zahlungen keine neue sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen w&#252;rde, sondern z.B. von Kapitaleink&#252;nften und sp&#228;ter von der gesetzlichen Rente leben w&#252;rde. Kann ich in der GKV bleiben oder lebt die Befreiung wg. Teilzeit wieder auf?

Danke f&#252;r die Antwort.
Martin</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred.</p>
<p>Aus gesundheitlichen Gr&#252;nden habe ich einige Zeit nur 30 Stunden gearbeitet und mich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Derzeit arbeite ich wieder 40 Stunden. Im Falle einer Arbeitslosigkeit k&#246;nnte ich ja aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht in die GKV wechseln, da ich noch keine 55 Jahre alt bin. Was w&#252;rde in diesem Fall passieren, wenn ich nach Beendigung der ALG1-Zahlungen keine neue sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen w&#252;rde, sondern z.B. von Kapitaleink&#252;nften und sp&#228;ter von der gesetzlichen Rente leben w&#252;rde. Kann ich in der GKV bleiben oder lebt die Befreiung wg. Teilzeit wieder auf?</p>
<p>Danke f&#252;r die Antwort.<br />
Martin</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Coco</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/comment-page-3/#comment-53534</link>
		<dc:creator>Coco</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 20:16:02 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Manfred, 
hab grad das von Susan gelesen. Meine Frage geht in eine &#228;hnliche Richtung. Hab auch PKV gewechselt am 1/2010, auch von Vers. Makler ausf&#252;llen lassen. Im Jan 10 war ich erstmals osteopatisch wg. Migr&#228;ne in Behandlung. Auch beim (neuen) Hausarzt hab ich kurz danach das Thema Migr&#228;ne erstmals angesprochen. Vor 14 Jahren war ich mal im CT wg Verdacht eines Schlaganfalls und 2 Jahre sp&#228;ter nochmal MRT wg. &#228;hnlicher Symptome. Das war auf Anweisung meines alten Hausarztes (danach Umzug). Es stellte sich heraus, dass es wohl hormonbedingte Migr&#228;neanf&#228;lle mit Aura waren. Danach hatte ich immer wieder mal Migr&#228;ne, h&#228;tte es aber nie als Krankheit benannt. Erst nach der Geburt meines 3. Kindes (wieder Hormonumstellung) traten dann st&#228;ndig Anf&#228;lle auf. So konnte es nicht weitergehen. Also Osteopathie und Hom&#246;opathie (H das zahle ich selbst, weil die PKV hochpotenzen eh nicht im L-Katalog hat) angefangen. Nach den ersten Rechnungen wg. Osteopathie hab ich einen Schrieb von der PKV bekommen, dass die Osteopathin Angaben machen soll, Schweigepflichtentbindung... Sie haben unter Vorbehalt gezahlt und eine Pr&#252;fung angedroht, wenn die Leistungen in diesem Umfang weitergehen sollten. Ich hatte Angst, hab das Schreiben aufgehoben, nicht weitergereicht und ab da meine Osteo-Rechnungen selbst bezahlt. Sollte ich das weiter so tun, um kein Risiko einzugehen? Oder h&#228;tte die PKV kein Recht mich rauszuwerfen?
Bin da v&#246;llig verunsichert. Die Ostep. hat auf jeden Fall geholfen, ebenso die Hom&#246;op. Wenn es so weitergeht, brauche ich bald nur noch ab und an Globuli und alles ist super. dachte ich h&#228;tte die Fragen genauestens beantwortet...
Vielen lieben Dank f&#252;r eine kurze Antwort
Coco</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,<br />
hab grad das von Susan gelesen. Meine Frage geht in eine &#228;hnliche Richtung. Hab auch PKV gewechselt am 1/2010, auch von Vers. Makler ausf&#252;llen lassen. Im Jan 10 war ich erstmals osteopatisch wg. Migr&#228;ne in Behandlung. Auch beim (neuen) Hausarzt hab ich kurz danach das Thema Migr&#228;ne erstmals angesprochen. Vor 14 Jahren war ich mal im CT wg Verdacht eines Schlaganfalls und 2 Jahre sp&#228;ter nochmal MRT wg. &#228;hnlicher Symptome. Das war auf Anweisung meines alten Hausarztes (danach Umzug). Es stellte sich heraus, dass es wohl hormonbedingte Migr&#228;neanf&#228;lle mit Aura waren. Danach hatte ich immer wieder mal Migr&#228;ne, h&#228;tte es aber nie als Krankheit benannt. Erst nach der Geburt meines 3. Kindes (wieder Hormonumstellung) traten dann st&#228;ndig Anf&#228;lle auf. So konnte es nicht weitergehen. Also Osteopathie und Hom&#246;opathie (H das zahle ich selbst, weil die PKV hochpotenzen eh nicht im L-Katalog hat) angefangen. Nach den ersten Rechnungen wg. Osteopathie hab ich einen Schrieb von der PKV bekommen, dass die Osteopathin Angaben machen soll, Schweigepflichtentbindung&#8230; Sie haben unter Vorbehalt gezahlt und eine Pr&#252;fung angedroht, wenn die Leistungen in diesem Umfang weitergehen sollten. Ich hatte Angst, hab das Schreiben aufgehoben, nicht weitergereicht und ab da meine Osteo-Rechnungen selbst bezahlt. Sollte ich das weiter so tun, um kein Risiko einzugehen? Oder h&#228;tte die PKV kein Recht mich rauszuwerfen?<br />
Bin da v&#246;llig verunsichert. Die Ostep. hat auf jeden Fall geholfen, ebenso die Hom&#246;op. Wenn es so weitergeht, brauche ich bald nur noch ab und an Globuli und alles ist super. dachte ich h&#228;tte die Fragen genauestens beantwortet&#8230;<br />
Vielen lieben Dank f&#252;r eine kurze Antwort<br />
Coco</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Marie</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/comment-page-3/#comment-53533</link>
		<dc:creator>Marie</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 17:01:47 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,

ich stehe derzeit ebenfalls vor einer Frage, auf die ich keine befriedigende Antwort finde:
Ich bin gerade 54 Jahre alt geworden, ich bin seit 01.02.2003 privat versichert. Ich war erstmalig in der Zeit vom 01.11.2010 bis 31.07.2011 arbeitslos und habe ALG1 empfangen. In dieser Zeit war ich weiter in der PKV versichert, das Arbeitsamt hat die Beitr&#228;ge &#252;bernommen. Vom 01.08.-30.11.2011 war ich wieder angestellt, leider wurde ich zum 01.12.2011 wieder arbeitslos - wieder &#252;bernimmt das Arbeitsamt die Beitr&#228;ge zur PKV. Da meine Chancen mit 54 Jahren auf dem Arbeitsmarkt nicht gerade die besten sind, m&#246;chte ich mich zum 01.04.2012 selbst&#228;ndig machen. Welche M&#246;glichkeiten habe ich (aus Sicht auf die PKV-Beitragsh&#246;he), in die GKV zur&#252;ck zu wechseln und mit meiner Selbst&#228;ndigkeit in der PKV zu bleiben? Da ich noch nicht einsch&#228;tzen kann, wie erfolgreich oder auch nicht meine Selbst&#228;ndigkeit verlaufen wird wei&#223; ich auch nicht, ob ich die hohen Beitr&#228;ge in der PKV allein stemmen kann.  
Vielen Dank vorab f&#252;r einen guten Rat!
Marie</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich stehe derzeit ebenfalls vor einer Frage, auf die ich keine befriedigende Antwort finde:<br />
Ich bin gerade 54 Jahre alt geworden, ich bin seit 01.02.2003 privat versichert. Ich war erstmalig in der Zeit vom 01.11.2010 bis 31.07.2011 arbeitslos und habe ALG1 empfangen. In dieser Zeit war ich weiter in der PKV versichert, das Arbeitsamt hat die Beitr&#228;ge &#252;bernommen. Vom 01.08.-30.11.2011 war ich wieder angestellt, leider wurde ich zum 01.12.2011 wieder arbeitslos &#8211; wieder &#252;bernimmt das Arbeitsamt die Beitr&#228;ge zur PKV. Da meine Chancen mit 54 Jahren auf dem Arbeitsmarkt nicht gerade die besten sind, m&#246;chte ich mich zum 01.04.2012 selbst&#228;ndig machen. Welche M&#246;glichkeiten habe ich (aus Sicht auf die PKV-Beitragsh&#246;he), in die GKV zur&#252;ck zu wechseln und mit meiner Selbst&#228;ndigkeit in der PKV zu bleiben? Da ich noch nicht einsch&#228;tzen kann, wie erfolgreich oder auch nicht meine Selbst&#228;ndigkeit verlaufen wird wei&#223; ich auch nicht, ob ich die hohen Beitr&#228;ge in der PKV allein stemmen kann.<br />
Vielen Dank vorab f&#252;r einen guten Rat!<br />
Marie</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: nici</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/comment-page-3/#comment-53532</link>
		<dc:creator>nici</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 20:49:53 +0000</pubDate>
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		<description>PS: Bin &#252;brigens aus &#214;sterreich</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>PS: Bin &#252;brigens aus &#214;sterreich</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: nici</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/comment-page-3/#comment-53531</link>
		<dc:creator>nici</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 20:49:10 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Manfred,

ich hoffe, dass du mir weiterhelfen kannst:

Ich habe im Oktober 2010 meine Ausbildung beendet, ab Novemb 2010 gearbeitet bis nov 2011. dann habe ich eine einvernehmliche l&#246;sung unterschrieben. im dez 2011 habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. ab 7.12. war ich im kh bis 12.1. dann hab ich mich gesund gemeldet. von 13.1. bis 19.1. war ich gesund gemeldet. und seit 20.1. bin ich wieder krankgemeldet. Heute bekam ich einen Bescheid, dass meine Pflichtversicherung endet. Auf der R&#252;ckseite soll ich etwas ankreuzen, sodass sie den leistungsanspruch pr&#252;fen k&#246;nnen, steht da.
Aber niemand hat mir gesagt, dass ich einen Antrag auf Arbeitslosenversicherung stellen muss. Beziehe lediglich arbeitslosengeld, bzw. Krankengeld. Wie geht es jetzt weiter? Kenn mich &#252;berhaupt nicht aus!!
Hoffe auf baldige Antwort von dir!!

Lg Nici</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>ich hoffe, dass du mir weiterhelfen kannst:</p>
<p>Ich habe im Oktober 2010 meine Ausbildung beendet, ab Novemb 2010 gearbeitet bis nov 2011. dann habe ich eine einvernehmliche l&#246;sung unterschrieben. im dez 2011 habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. ab 7.12. war ich im kh bis 12.1. dann hab ich mich gesund gemeldet. von 13.1. bis 19.1. war ich gesund gemeldet. und seit 20.1. bin ich wieder krankgemeldet. Heute bekam ich einen Bescheid, dass meine Pflichtversicherung endet. Auf der R&#252;ckseite soll ich etwas ankreuzen, sodass sie den leistungsanspruch pr&#252;fen k&#246;nnen, steht da.<br />
Aber niemand hat mir gesagt, dass ich einen Antrag auf Arbeitslosenversicherung stellen muss. Beziehe lediglich arbeitslosengeld, bzw. Krankengeld. Wie geht es jetzt weiter? Kenn mich &#252;berhaupt nicht aus!!<br />
Hoffe auf baldige Antwort von dir!!</p>
<p>Lg Nici</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/comment-page-3/#comment-53517</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 18:39:08 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Robbi,
der Gesetzgeber hat die M&#246;glichkeit er&#246;ffnet, f&#252;r PKV Versicherte welche Krankentagegeld bekommen, sich in der Rentenversicherung freiwillig Pflicht zu versichern. Der Hintergrund ist nicht die H&#246;he der Rente. Der Hintergrund ist, dass der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nach einer Frist von 24 Monaten endet. Wenn eine neue Erkrankung nach dieser Zeit zur Erwerbsminderung f&#252;hrt, besteht kein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente mehr.
Beispiel: ein Arbeitnehmer ist wegen eines Herzinfarktes l&#228;nger als 24 Monate krank. Danach f&#252;hrte einen Schlaganfall zu Erwerbsminderung, in diesem Falle w&#252;rde keine Erwerbsminderungsrente von der gRV gezahlt werden. Nur dann, wenn die urs&#228;chliche Erkrankung in dem Beispiel eben Herzinfarkt zu Erwerbsminderung f&#252;hren w&#252;rde (oder bei freiwillig pflichtversicherten gRV Mitgliedern) bleibt der Anspruch auf die Erwerbsminderung bestehen.
Aus diesem Grund macht die freiwillige Pflichtversicherung in der gRV Sinn.
viele Gr&#252;&#223;e
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Robbi,<br />
der Gesetzgeber hat die M&#246;glichkeit er&#246;ffnet, f&#252;r PKV Versicherte welche Krankentagegeld bekommen, sich in der Rentenversicherung freiwillig Pflicht zu versichern. Der Hintergrund ist nicht die H&#246;he der Rente. Der Hintergrund ist, dass der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nach einer Frist von 24 Monaten endet. Wenn eine neue Erkrankung nach dieser Zeit zur Erwerbsminderung f&#252;hrt, besteht kein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente mehr.<br />
Beispiel: ein Arbeitnehmer ist wegen eines Herzinfarktes l&#228;nger als 24 Monate krank. Danach f&#252;hrte einen Schlaganfall zu Erwerbsminderung, in diesem Falle w&#252;rde keine Erwerbsminderungsrente von der gRV gezahlt werden. Nur dann, wenn die urs&#228;chliche Erkrankung in dem Beispiel eben Herzinfarkt zu Erwerbsminderung f&#252;hren w&#252;rde (oder bei freiwillig pflichtversicherten gRV Mitgliedern) bleibt der Anspruch auf die Erwerbsminderung bestehen.<br />
Aus diesem Grund macht die freiwillige Pflichtversicherung in der gRV Sinn.<br />
viele Gr&#252;&#223;e<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Robbi</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/comment-page-3/#comment-53512</link>
		<dc:creator>Robbi</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 11:20:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/#comment-53512</guid>
		<description>Hallo Manfred,

geh&#246;rt zwar nicht ganz hierein aber schauen Sie mal :
ich &#252;berpr&#252;fe gerade die H&#246;he meines Tagegeldes da ich das seit geraumener Zeit nicht mehr angepaast habe. Hierbei frage ich mich ob es sinnvoll die Rentenversicherung mitzuversichern. Bei der Bfa w&#252;rd die Zeit ja beitragsfrei als Anrechenzeit angegerechnet. Ich wei&#223; nicht , ob Sie als Versicherungsmakler da objektiv antworten k&#246;nnen. Aber das sind dieses Jahr immerhin 1.092 € (0,195 * 5.600) / 30 = 36,40 €. Ich denke wenn die Krankheit dann nicht Jahre dauert ( Irgendwann wird die PKV sowieso Richtung Berufsunf&#228;higkeit dr&#228;ngeln) k&#246;nnte man sie sich sparen, da das im Endeffekt bei der RV wohl nicht soviel ausmacht und man eh nur mittelbar auf die Leistungen der ges. RV Einfluss nehmen kann, die meiner Meinung nach eher einer Enteignung gleich kommt. 
K&#246;nnte man sie theoretisch mitversichern und im Falle eines Falles dann &quot;anderweitig&quot; in die Altersvorsorge investieren? W&#228;re das legal und wenn nein , w&#252;rde das rauskommen wenn man dann von seinem Tagegeld doch nicht seine gRV weiter bezahlt?

Gru&#223;
Robbi</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>geh&#246;rt zwar nicht ganz hierein aber schauen Sie mal :<br />
ich &#252;berpr&#252;fe gerade die H&#246;he meines Tagegeldes da ich das seit geraumener Zeit nicht mehr angepaast habe. Hierbei frage ich mich ob es sinnvoll die Rentenversicherung mitzuversichern. Bei der Bfa w&#252;rd die Zeit ja beitragsfrei als Anrechenzeit angegerechnet. Ich wei&#223; nicht , ob Sie als Versicherungsmakler da objektiv antworten k&#246;nnen. Aber das sind dieses Jahr immerhin 1.092 € (0,195 * 5.600) / 30 = 36,40 €. Ich denke wenn die Krankheit dann nicht Jahre dauert ( Irgendwann wird die PKV sowieso Richtung Berufsunf&#228;higkeit dr&#228;ngeln) k&#246;nnte man sie sich sparen, da das im Endeffekt bei der RV wohl nicht soviel ausmacht und man eh nur mittelbar auf die Leistungen der ges. RV Einfluss nehmen kann, die meiner Meinung nach eher einer Enteignung gleich kommt.<br />
K&#246;nnte man sie theoretisch mitversichern und im Falle eines Falles dann &#8220;anderweitig&#8221; in die Altersvorsorge investieren? W&#228;re das legal und wenn nein , w&#252;rde das rauskommen wenn man dann von seinem Tagegeld doch nicht seine gRV weiter bezahlt?</p>
<p>Gru&#223;<br />
Robbi</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/comment-page-3/#comment-53503</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 19:19:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/#comment-53503</guid>
		<description>Hallo Susan,
Ihre Frage haben wir ja telefonisch schon so weit besprochen, deshalb erspare ich mir hier die Details.
VG
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Susan,<br />
Ihre Frage haben wir ja telefonisch schon so weit besprochen, deshalb erspare ich mir hier die Details.<br />
VG<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/comment-page-3/#comment-53502</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 19:10:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/#comment-53502</guid>
		<description>Hallo Stephanie,
die Versicherungspflicht umfasst nur die ambulanten und station&#228;ren Leistungen. Sowohl der Bereich Zahnversicherung und auch das Krankentagegeld wird von der Versicherungspflicht nicht umfasst. Von daher ist es nicht notwendig eine Krankentagegeldversicherung abzuschlie&#223;en.
In Bezug auf die Krankentagegeldversicherung sollte man auch das Thema Berufsunf&#228;higkeit l&#246;sen. Dazu habe ich vor einiger Zeit schon einen Artikel geschrieben. Das Problem welches sich immer wieder ergibt ist, dass das Krankentagegeld die Leistung wegen BU einstellt und der BU Versicherer noch in der Leistungspr&#252;fung ist. Somit kann es passieren das man weder vom Krankentagegeldversicherer noch von der Berufsunf&#228;higkeitsversicherungsleistungen erh&#228;lt.
Viele Gr&#252;&#223;e
Manfred
</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Stephanie,<br />
die Versicherungspflicht umfasst nur die ambulanten und station&#228;ren Leistungen. Sowohl der Bereich Zahnversicherung und auch das Krankentagegeld wird von der Versicherungspflicht nicht umfasst. Von daher ist es nicht notwendig eine Krankentagegeldversicherung abzuschlie&#223;en.<br />
In Bezug auf die Krankentagegeldversicherung sollte man auch das Thema Berufsunf&#228;higkeit l&#246;sen. Dazu habe ich vor einiger Zeit schon einen Artikel geschrieben. Das Problem welches sich immer wieder ergibt ist, dass das Krankentagegeld die Leistung wegen BU einstellt und der BU Versicherer noch in der Leistungspr&#252;fung ist. Somit kann es passieren das man weder vom Krankentagegeldversicherer noch von der Berufsunf&#228;higkeitsversicherungsleistungen erh&#228;lt.<br />
Viele Gr&#252;&#223;e<br />
Manfred</p>
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