Heute wurde vom Bundesverfassungsgericht ein erfreuliches Urteil veröffentlicht vom 13.03.2008 (2 BvL 1/06). Nach diesem Urteil verstoßen die seit dem Jahre 1997 geltenden Regeln zur steuerlichen Abzugsmöglichkeit der Krankenversicherungsbeiträge gegen das Grundgesetz. In der Begründung war der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts der Meinung, dass das notwendige Existenzminimum steuerfrei sein müsse. Zu diesem Bereich gehörten neben den Kosten für Nahrung, Kleidung und Wohnung, auch die Beiträge für eine ausreichende Kranken- und Pflegeversicherung.
Das BVG ist in der Wirkung seiner Urteile gegenüber dem Bund immer sehr großzügig, deshalb wurde der Gesetzgeber verpflichtet, erst bis spätestens zum 1. Januar 2010 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die betreffenden einkommensteuerrechtlichen Vorschriften sowie die Nachfolgeregelungen weiter anwendbar.
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