Meine schon vor Jahren geschriebenen Bedenken über die Zwangsmitgliedschaft in unserem Krankenversicherungssystem scheinen nun in Erfüllung zu gehen. Denn nach Medienberichten soll ein Großteil der Krankenkassen-Rückkehrer die Beiträge nicht aufbringen können. Die Zahlungsmoral der „Neukunden“ sei schlecht und sinke weiter.
Früher waren diese heute Nichtversicherten über die Sozialhilfe für Notfallbehandlungen abgesichert, heute müssen alle Nichtversicherten welche der GKV zuzuordnen sind, dort pflichtversichert sein und sollten dafür auch die Beiträge zahlen. Ich möchte nicht sagen, dass der Wille zur Beitragszahlung nicht da wäre. Doch woher nehmen und nicht stehlen, wenn keine Kohle da ist. Zu diesem Thema habe ich in der letzten Zeit etliche Gespräche mit Betroffenen geführt. Das war doch abzusehen, wenn vor der Reform kein Geld für die Krankenversicherung da war, wo soll das Geld dann nach der Reform herkommen??
Thomas Bodmer, Chef der BKK Gesundheit, wandte sich nach Informationen von FOCUS mit folgenden Worten an die Fraktionschefs von Union und SPD im Bundestag: „Eine Motivation zur Beitragszahlung ist nicht erkennbar.“
Immerhin verzeichnet die BKK Gesundheit 1119 Rückkehrern. Diese schulden heute schon knapp eine Million Euro an Beiträgen. Auch andere Kassen klagen: AOK Rheinland/Hamburg verzeichnet bisher 4000 Rückkehrer, allerdings zahlten von diesen 30 Prozent keine Beiträge. Wilfried Jacobs Chef der AOK Rheinland/Hamburg, meint dazu: „Tendenz steigend. Ein großer Wurf war die Rückkehrmöglichkeit damit nicht.“
Auch AOK Plus in Sachsen und Thüringen meldet, dass jeder zweite Rückkehrer mit den Beiträgen im Verzug sei. So geht es weiter, die BKK VBU meldet ca. zwei Millionen Euro nicht gezahlter Beiträge.
Unabhängig davon müssen alle GKV ab dem April 2007 für ärztliche Leistungen, welche für die säumigen Nichtversicherten nach Wiederaufnahme entstehen, aufkommen. Das muss sich zwangsläufig auf die Beiträge in der GKV auswirken, wenn nun die früheren Sozialleistungen über die Kassenbeiträge finanziert werden.
Ich hoffe nur, dass dieses Vorgehen der politisch Verantwortlichen nicht zum Bumerang wird, denn wenn die Beiträge immer mehr steigen, könnte der eine oder andere auf die Idee kommen ebenfalls die Beitragszahlung einzustellen. Wenn dies dann von immer mehr Menschen praktiziert wird, steht das Gesundheitssystem bald vor einem Kollaps.



Hallo,
Ist eine GKV verpflichtet, auch bei Ausbleiben der Beiträge, eine ärztliche Versorgung zu bezahlen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Gruß
Thomas.
Hallo Thomas,
grundsätzlich ja, in Deutschland besteht für GKV Versicherte sein 04.2007 die Versicherungspflicht. Das bedeutet die GKV kann den bestehend Vertrag nicht kündigen. Auch wenn keine Beiträge gezahlt werden muss für Notfall- und Schmerzbehandlungen geleistet werden. Natürlich kann die GKV verlangen über das Vermögen im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung informiert zu werden. Wobei mir das Ganze nicht etwas sonderbar vorkommet, weil in Notfällen eigentlich die Beiträge über Hartz 4 bezahlt werden sollten.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
zunächst einmal großes Lob für die vielen Infos rund ums Thema Versicherung. Hier haben mir schon einige Tipps sehr geholfen.
Nun stehe ich aktuell vor einem kleinen Problem und würde dazu gern einmal Deine Meinung hören.
Ich bin derzeit pflichtversichert in der GKV, würde aber ab Januar 2010 in die PKV wechseln können (Überschreitung der Jahresentgeltgrenze in den vergangenen 3 Jahren). Nun bin ich aber aktuell in Elternzeit und plane, nach einem Jahr (das wäre dann im September 2010) wieder arbeiten zu gehen.
Meine Frage nun: Werde ich trotz der aktuellen Elternzeit ab Januar 2010 bereits freiwilliges Mitglied in der GKV oder erst zum Zeitpunkt meines Wiedereinstiegs in das Arbeitsleben (also ab September 2010)?
Leider kann (oder will?) mir meine GKV hierzu keine Auskunft geben. Die verweist an meinen AG, der die Versicherungspflicht ja prüfen müsse. Mein AG wiederum verweist mich an die GKV….
Liebe Susanne,
Theoretisch ist das alles kein Problem, sie können sie privat versichern. Praktisch muss das mit dem Arbeitgeber geklärt werden, das ist wie Sie richtig festgestellt haben offensichtlich nicht so einfach.
Da ich mit der Vermittlung der privaten Krankenversicherung meinen Lebensunterhalt verdiene, kann ich an dieser Stelle natürlich nicht alle Probleme klären, damit dann ein Kollege mit der Vermittlung der PKV seinen Lebensunterhalt verdient. Deshalb möchte ich Ihnen folgenden Vorschlag unterbreiten,. Sie lassen sich in Bezug auf die PKV von mir beraten, schließen diese dann auch über mich ab, dafür kläre ich die bestehenden Probleme.
Grüße
manfred
Guten Tag,
ich lebe seit geraumer Zeit in USA und bin privat versichert (DKV). Seit Dez 09 bin ich in Rente, leider zeigt sich die DKV in keinster Weise bezueglich der Beitraege flexibel. Koennten Sie mir bitte ein Angebot unterbreiten? Ich rechne damit, noch ca. 3 Jahre in USA zu leben, danach Rueckkehr nach Deutschland.
Beste Gruesse,
Baerbel Herz
Hallo Bärbel,
das kann ich gerne machen, aber nicht auf das Blog.
Wir können das gerne per mail weiter erörtern
VG
manfred