Wer einen höherwertigen Verbraucherschutz haben möchte und dazu am besten noch einen erweiterten Leistungskatalog, der muss dafür auch tiefer in die Tasche greifen. Diese Konzepte (Verbraucherschutz und mehr Leistungen) sind neben vielen anderen Dingen in dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthalten. Auch wenn dies im ersten Moment schön klingt, so muss man sich auch die Kehrseite der Medaille anschauen, da neben zu erwartenden Beitragserhöhungen die Versicherer nun auch ein Auge auf die Kürzung des Entgeltes der Vermittler geworfen haben.
Alarm schlug der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK). „Das neue VVG hat keine Auswirkungen auf die zwischen den Versicherungs-Unternehmen und den Vermittlern vereinbarten Provisionen“, macht BVK-Vizepräsident Ulrich Zander deutlich. Der BVK legte den Mitgliedern des Vereins ans Herz, solchen Kürzungen nicht fakultativ (=>freiwillig) zuzustimmen. Zudem würde es nicht wenige Versicherungsagenturen in den Ruin treiben, wenn diese bei der Vermittlung von Lebensversicherungen erst nach einem halben Jahrzehnt von dem Abschluss profitieren würden.
Die rechtliche Situation bleibt davon unberührt. Versicherungsnehmer, die ihr Versicherungsverhältnis frühzeitig annullieren, stehen zukünftig mit mehr Geld in der Tasche da als sonst. Während vor der VVG-Reform Versicherungsnehmer enorme Einbußen bei vorzeitiger Kündigung hinnehmen mussten, so werden die Abschlusskosten ab dem Jahr 2008 auf den Zeitraum von fünf Jahren verteilt. Im § 169 der neuen VVG heißt es:
„Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungs-Mathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital der Versicherung, bei einer Kündigung des Versicherungs-Verhältnisses jedoch mindestens der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt“
Dies hat auch große Auswirkungen auf Versicherungsvermittler mit hohen Stornoquoten. Da nun die Haftungszeiträume (in dieser Zeit muss die Provision, bzw. Teile der Provision zurückgezahlt werden) ausgedehnt, dies bedeutet für den Vermittler nicht nur den Verlust an Einkommen, sondern kann zu existenziellen Problemen führen, da die eingenommenen Provisionen zur Zeit des Stornos i.d.R. schon ausgegeben sind.



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