Ein Zungenbrecher: Mr. Raffzahn rafft raffgierig alles raffbare zusammen (so auch leider in der PKV)
Eine Regelung der Gesundheitsreform ist es, dass ehemals privat versicherte Personen, deren Versicherungsverhältnis beendet wurde, in den Standardtarifen erneut in die PKV einsteigen können. Da diese Personengruppe der ehemals PKV-Versicherten nach Ausscheidung aus der PKV i.d.R. keinen Zugang zu der gesetzlichen Krankenkasse mehr finden, macht eine solche Regelung grundsätzlich Sinn. Häufige Gründe für den Verlust des Krankenversicherungsschutzes sind einmal die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, zum anderen auch die Nichtzahlung der Beiträge.
Die Anzahl der Ex-PKV-Versicherten, die seit Einführung (1.07.07) dieser Regelung von dem neuen Recht Gebrauch gemacht hatten, war mit nicht einmal 3500 unerwartet gering. Die Zahl der Betroffenen soll sich auf 10 000 Personen belaufen. Die Sprecherin des PKV-Verbandes, Ulrike Pott kritisiert diesen Trend: „Wir müssen leider feststellen, dass bislang fast nur Personen das Beitrittsrecht in den neuen preiswerten Standardtarif nutzen, die bereits erkrankt sind und zum Teil erhebliche Behandlungskosten verursachen“.
Anscheinend rechnen viele Menschen damit bei einer Erkrankung mittels des Standardtarifes in die PKV zurückzukehren. Damit würden die „Schein-Aussteiger“ eine Menge Geld zu Lasten der Versicherten sparen. Gleichzeitig bedeutet dies ein geringes Risiko, solange ein solches Verhalten rechtens ist, bzw. solange die PKV in vielen Fällen den Einsteigern entgegenkommt und Behandlungskosten trägt. Daher wurden Forderungen laut, den Geldhahn einfach zuzudrehen, da die Versicherungen auch im Standardtarif existierende Krankheiten nicht decken müssen. Das ist nun wieder einer der handwerklichen Fehler der Gesundhaisreform, aber das ficht unsere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nicht an.



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