GKV: Wie verschiedene Projekte anecken Teil 1

Dieser Teil befasst sich damit, wie die Rabattverträge in der Bevölkerung aufgenommen wurden. Dabei handelt es sich vor allem um Rückblicke. Im zweiten Teil werden politische Probleme mit dem Gesundheitsfond zusammengefasst. Der dritte Teil beschäftigt sich mit den Zusatzversicherungen.

Die Erfahrung zeigt, dass Risiko bestenfalls als Brettspiel eine sichere Sache ist.

Das Wort „Risiko“ im Zusammenhang mit staatlichen Geldern, bzw. finanziellen Mitteln verursacht in der Politik seit dem Versagen der Landesbanken eine gewisse Missstimmung. Aber auch der gesetzlich Versicherte kann sich mit risikoreichen Angeboten die Finger verbrennen, bzw. lässt gleich die Finger davon, wenn ihm die Sache zu gefährlich ist:

Die mit der Gesundheitsreform eingeführten Versorgungskataloge, auch Wahltarife genannt sind bei den Versicherungsnehmern nicht gerade der Renner. Von 70 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenkasse bedienten sich ca. zehntausend Kassenpatienten dieser Tarife. Inhalt dieser Angebote sind eigene Kostenübernahmen, eine partiell erfolgende Rückzahlung entrichteter Beitragsgelder, in der Fachsprache der privaten Krankenversicherung auch Beitragsrückerstattung genannt, wenn keine Leistungspflicht der GKV eingetreten ist oder die Erstattung homöopathischer Arzneimittel. Im Gegenzug dafür bleibt der Vertrag drei Jahre lang bestehen und der Versicherte darf innerhalb dieser Zeit (nach Abschluss eines Tarifs) diesen nicht kündigen, auch wenn der monatlich Beitrag in dieser Zeit steigen sollte.

Das Risiko, welches mit dem Abschluss eines Wahltarif verbunden ist, wollen viele nicht eingehen, sodass diese Angebote im Großen und Ganzen floppten. Barmer Sprecher Thorsten Jakob hat dazu folgende Meinung: „Am besten laufen die, die gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen und ohne Risiko sind.“

Auch wenn die AOK in Zwischenzeit eine Menge Einsteiger in den Wahltarif vermelden konnte, so betrug, im Vergleich zur AOK, in anderen GKV en zu dem Zeitpunkt die Einsteigerquote etwa ein Zehntel. Der Grund war die lange Laufzeit, die für viele Versicherte ein zu hohes Risiko darstellte.

Außerdem muss ich immer wieder betonen, dass langfristig auf diese Wahlleistungen kein Rechtsanspruch besteht. Ändert z.B. die GKV die Satzung und schafft damit die Wahlleistungen, weil diese z.B. in Zukunft nicht mehr finanzierbar sind, ab muss der “Kunde“ das eben schlucken.

In der privaten Krankenversicherung gibt es zu diesem Punkt Sicherheit. Der Versicherungsvertrag zwischen dem Kunden und der privaten Krankenversicherung unterliegt dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Da eine einseitige Kündigung seitens des Versicherers ausgeschlossen ist bleiben die vertraglich festgeschrieben Versicherungsleistungen auch für die Zukunft bestehen. Deshalb ist es auch so wichtig, sich vor dem Eintritt in die private Krankenversicherung Gedanken zu machen, welche Leistungen sollen im Ernstfall versichert sein.

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