Rechtliche Probleme mit den Rabattverträgen
Die AOK wollen bis Anfang 2010 eine Milliarde € zusammengespart haben. Dabei sollen die Rabattverträge eine entscheidende Rolle spielen. In den Verträgen zwischen der AOK und den Produzenten ist die Zulieferung preiswerter Präparate festgelegt. Insgesamt sind 30 Vertragspartner mit im Boot und liefern der Krankenkasse 22 verschiedene Präparate. Aufgrund rechtlicher Probleme laufen die Geschäfte mit den Rabattverträgen nicht im vollen Umfang, sodass bisher 60 Verträge nicht zustande kamen und vorerst ad acta gelegt wurden.
Für die Versicherten wirkt sich das so aus, dass diese zwar den selben Wirkstoff bekämen, aber in einer anderen Konsistenz, da es sich logischerweise zukünftig um einen anderen Anbieter handelt (über eventuelle Nachteile komme ich später zu sprechen). Dies soll auch dem Versicherten mit wegfallenden Zuzahlungsgebühren zugute kommen. Auch Generika, also legalisierte „Plagiatprodukte“, die günstiger sind, als das Original, sind ebenfalls ein wichtiger Teil der Rabattverträge.
Zu den Nachteilen: Eines der Probleme mit diesen wirkstoffgleichen Medikamenten ist, dass diese sog. Generika zwar den gleichen Wirkstoff beinhalten, aber die sog. Hilfsstoffe andere sind. Dies kann zu Änderungen in der Wirksamkeit führen. Auch Unterschiede im Geschmack können erhebliche Auswirkungen auf die Akzeptanz haben. Als Beispiel möchte ich die Brausetabletten ACC erwähnen. ACC wird zum Schleimlösen bei Infekten verwendet. Hier gibt es die unterschiedlichsten Geschmacksvarianten von angenehm erträglich bis widerlich. Letzteres hilft nicht unbedingt die Medikamenteneinnahme zu erleichtern, z.B Kinder, welche dieses Medikament wegen einer chronischen Erkrankung regelmäßig nehmen müssen, können sich schnell verweigern.
Zu dem Gesundheitsfonds
Nach Meinung von Dr. Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender der DAK (Deutschen Angestellten Krankenkasse), könnte sich überstürztes Handeln negativ auswirken und man könne verschiedene wichtige Aspekte auch nicht genau im Voraus planen, sollte der Gesundheitsfond zu früh in Kraft treten. Schließlich könne niemand jetzt schon sagen, wie die finanzielle Lage in sieben Monaten aussehen werde, bzw. wie verschiedene Faktoren mit dem Lauf der Zeit ändern. Daher schlug Rebscher vor, diesen Problemen mittels einer Übergangsfrist zu begegnen, sodass der Bürokratie der Sprung ins kalte Wasser erspart bleibt. Vorige altgediente Strukturen im Gesundheitssystem sollten in der Probephase als „Sicherheitsnetz“ erhalten bleiben. Im genauen Wortlaut hieß es: „Ich halte entsprechende Vorschläge von Gesundheitspolitikern aus einigen Ländern für vernünftig. Ähnlich wie beim Wechsel zu den Fallpauschalen im Krankenhaus sollte eine Übergangszeit geschaffen werden, in der das neue System erprobt werden kann, ohne das alte aufzulösen.“
Für Rebscher sei „…außer einem politischen kein wirklicher inhaltlicher Grund…..“ erkennbar. Nach Meinung Rebscher bewirkt der Gesundheitsfond, „…dass die paritätische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen weiter ausgehöhlt und der Arbeitgeber auf Dauer von der Dynamik steigender Ausgaben für die Gesundheitsversorgung abgekoppelt wird….“ Im Endeffekt beschert es Deutschland „mehr Staat, mehr Bürokratie und weniger Wettbewerb“. Rebscher erklärt weiterhin: „Von der neuen, im Detail ungeklärten Finanzierung durch den Fonds sind alle Akteure des hoch komplexen Gesundheitssystems betroffen: Kliniken, Ärzte, andere Therapeuten, Kassen und Patienten“
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Frage mit der Finanzierung. So wurden Befürchtungen geäußert, dass der Gesundheitsfond vor allem denjenigen zur Last fällt, die Geld gespart haben oder wohlhabend sind, wie zum Beispiel der Bundesstaat Bayern, während ärmere Länder profitieren.



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