Gesetzliche Krankenkasse oder wenn sich Kundendaten wie in einer Tauschbörse verbreiten …

Die IKK ist aufgrund von mutmaßlicher Preisgabe von Kundeninformationen im Visier der Datenschützer. Die Kundendaten wurden an private Versicherungsgesellschaften für zielgerichtete Telefonwerbung übergeben. Peter Schaar, Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung beantragte daher gegen die verantwortlichen Angestellten dieser gesetzlichen Krankenkasse eine Strafanzeige.

Den Braten roch Schaar, als er bei der IKK einen Antrag gestellt hatte. Bei einer Überprüfung der Kasse verhielt diese sich verdächtig und Schaar deckte die Sache auf. Zuerst wurde die ehemalige IKK Weser-Ems (seit Jahresbeginn 08 ist diese Teil der Handelskrankenkasse (HKK) Bremen) und anschließend die IKK Hamburg nach einer stichprobenartigen Kontrolle überführt.

Die IKK Weser-EMS hatte sich beim Datenaustausch mit der Signal-Iduna verbündet und den Mitarbeitern dieser Kasse die Möglichkeit gegeben, Informationen anzuhäufen und somit den „Spreu vom Weizen“ zu trennen, so zum Beispiel, wenn ein eventueller Kunde verrät, dass er schwer krank ist. Wie dabei unter anderem vorgegangen wird, erklärt Schaar: „Sie hatten konkrete Anweisungen, wie sie sich am Telefon verhalten sollen, dass sie sich nicht als Mitarbeiter von Signal-Iduna, aber auch nicht von IKK ausgeben sollten“.

Die Zahl der mißbrauchten Informationen geht nach Meinung Schaars in die Tausende. Die IKK Hamburg meldete Widerstand gegen die Anschuldigungen an, während die IKK Weser-Ems die Position vertrat, kein Gesetz verletzt zu haben. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird es nach Aussage Schaars weitere Kontrollen, wie bei der IKK Hamburg geben. Zudem seien diese aufgedeckten Missbrauchsaffären keine Einzelfälle. Da Schaar in gewisser Weise die Hände gebunden sind, hatte er sich das Bundesversicherungsamt zur Hilfe geholt. Dies wird sich mit den Fällen befassen und könnte weiteren Missbrauch verhindern, hat aber keine Möglichkeit die betroffenen Krankenkassen abzustrafen.

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