Projekte der GKV Teil 3

Politischer Zündstoff sind die von den Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) angebotenen Zusatzversicherungen. Dabei handelt es sich um so starken Tobak, das auch der europäische Gerichtshof (EUGH) in diesen Fall eingebunden werden könnte, da Sachverständige dies Angebote überprüft haben und zu dem Schluss gekommen sind, dass die Zusatzversicherungen weder mit dem deutschen, noch mit dem europäischen Recht vereinbar sind.

Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder Zusatztarife im Bereich der Zahnbehandlung waren bisher eher für die Privatversicherten geläufige Begriffe. Nun wollten auch die Gesetzlichen Krankenkassen mit solchen Angeboten zahlbereite Kunden für sich gewinnen. Wie ein von der Debeka angeheuertes Expertenteam berichtete, haben die gesetzlichen Kassen mit solchen Tarifen ihre Kompetenzen eindeutig überschritten. Denn solche Angebote gehören nach Meinung der beiden Professoren, Siegfried Klaue und Hans-Peter Schwintowski, nicht in den gesetzlichen Leistungskatalog.

Daher formieren sich die Continentale Versicherung und der PKV-Verband zu einer Klage gegen die in Rheinland Hamburg ansässige Allgemeine Ortskrankenkasse. Zudem wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen das GKV–Wettbewerbsstärkungs-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, an welcher sich fast alle der insgesamt 48 privaten Krankenversicherungen beteiligen.

Mit den von Klaue und Schwintowski vorgelegten Befunden will man neben dem EUGH (siehe oben) auch deutsche Kartellgerichte in den Fall einbinden. Klaue vermutet, dass der europäische Gerichtshof in dem Rechtsstreit eine federführende Rolle übernimmt und dieser das endgültige Machtwort sprechen wird. Bis es zu einem solchen Urteil kommt, werden nach Ansicht von Klaue aber mindestens drei Jahre vergehen.

PKV-Verbandsdirektorin Sybille Sahmer wünscht sich, dass die Regierung aus diesem Rechtsstreit entsprechende Schlüsse ziehen wird und meint: „Wir werden den ganzen Instanzen-Weg gehen müssen, hinsichtlich des Ausgangs sind wir zuversichtlich“.

Ein Grund, warum alles in der PKV gegen das GKV–Wettbewerbsstärkungs-Gesetz Sturm läuft, erklärt Debeka-Generaldirektor Uwe Laue. Salopp gesagt habe dieser Beschluss das Potential, sämtlichen privaten Krankenversicherungen den Lebenssaft aus den Adern zu saugen.

Kurze Erklärung der Problematik: Bei den gesetzlichen Kassen (GKV) handelt es sich um staatliche Krankenversicherungen
Das bedeutet, dass die GKV gegenüber der PKV einige Vorteile hat:

  • Staatliche Unterstützung der GKV
  • Monopolstellung auf dem Markt, sowie Zugriff auf Kundendaten von ca. 90% der Versicherten in Deutschland
  • Folgende Verpflichtungen, die es in der PKV gibt, fallen in der GKV weg
  • Barvermögen des Versicherten muss in Verwahrung gegeben werden
  • Es müssen für Geldbeträge für das Alter eingespart werden

Wenn die GKV als staatliche Kasse Zusatzversicherungen anbietet, wäre diese wie ein Wirtschaftsunternehmen tätig, wodurch die PKV, welche selbst Zusatzversicherungen vertreibt, (sprichwörtlich) vollends aus dem Sattel gehoben würde, was jedoch eine Verletzung des Wettbewerbsrechtes darstellt. Zudem hätten sie gemäß Art. 82 EG-Vertrag und Paragraph 19 GWB ihre staatlich bedingte Vormachtstellung im Versicherungszweig unzulässig ausgenutzt, um der Konkurrenz zu schaden.

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