Jeder oder fast jeder kennt doch das zupfen der Blütenblätter von Gänseblümchen
- Sie liebt mich
- Sie liebt mich nicht
- Sie liebt mich
- und so weiter …
Genauso könnte man zu einem Ergebnis über die Gesundheitsreform kommen
- Verfassungskonform
- Verfassungswidrig
- Verfassungskonform
- Verfassungswidrig
Die Verfassungsbeschwerden werden kaum bis zum 31.12.2008 entschieden sein, dazu nahm der ehemalige BGH-Richter und gerade verabschiedete Versicherungsombudsmann Herr Prof. Wolfgang Römer auf einer Tagung des Bundes der Versicherten (BdV) in Bad Bramstedt wie folgt Stellung: “Weil viele Unternehmen unterschiedliche Beschwerden eingelegt haben, ist das Verfahren besonders komplex”.
Die von den privaten Krankenversicherungen (PKV) eingelegten Verfassungsbeschwerden richten sich im Prinzip gegen alle Neuregelungen der Gesundheitsreform, welche die PKV betreffen. Dazu zählen insbesondere:
- die 3 Jahresregelung und der damit einhergehenden Einschränkung des Zugang zur PKV für Angestellte
- die Einführung eines Basistarifs mit dem Zwang zur Aufnahme unabhängig der Gesundheitsprüfung
- auch dass die gesetzliche Krankenkassen Wahltarife anbieten, gefällt der PKV nicht.
Ich sehe das auch vor dem Hintergrund des Solidarprinzips und der Vertragssicherheit sehr problematisch, dies habe ich in folgendem Artikel schon ausgeführt: Aktuelles BSG Urteil zu den Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkasse
Auch die Zeiträume, in denen seitens des Bundesgerichtshof Entscheidungen getroffen werden, sprechen nicht unbedingt dafür, dass dieser Fall in Bälde abgeschlossen sein wird. Immerhin hat eine Entscheidung bezüglich der Lebensversicherung satte 10 Jahre auf sich warten lassen. Nun wie allgemein bekannt, mahlen die Mühlen der Deutschen Justiz langsam aber gründlich. Auch Herr Prof. Römer zweifelt an einer Entscheidung des BGH vor Einführung des Basistarifs zum 1. Januar 2009.
Nun gibt es für die klagenden PKV Unternehmen nur noch die Möglichkeit die beklagten Regelungen per einstweilige Anordnung vom BGH stoppen zu lassen, das ist sozusagen noch ein Ass im Ärmel der PKV – mal gespannt ob das auch sticht. Dies wird in der Tat geprüft, Prozessbeauftragte der PKV Herr Prof. Gregor Thüsing ist der Ansicht, dass: “Wenn wir das Gefühl haben, dass das Bundesverfassungsgericht nicht mehr vor dem Jahreswechsel entscheidet, dann werden wir noch eine einstweilige Anordnung einlegen”. Immerhin wäre es schon sehr seltsam, wenn das BGH in 2018 die bis dahin vermutlich schon längst überholte Gesundheitsreform aus Anno 2007 für verfassungswidrig erklären würde.



Weil ich gut 15 Jahre in der privaten KV versichert war, als ich arbeitslos wurde, und ich hoffte, wieder schnell einen neuen Job zu bekommen, wechselte ich nicht zur gesetzlichen KV. Wenn ich gewußt hätte, was hier auf mich zukommt, wäre ich ohne zu zögern in die gesetzliche KV gewechselt. Bislang erhielt ich immer die Auskunft, dass die gesetzliche KV mich nicht mehr aufnehmen muss. Stimmt das?
Leider bin ich nunmehr seit Jahren arbeitslos, trotz Studium, kontinuierlcher Fortbildung und auch sonstigen Qualifikationen state of the art ( … und ca. 400 Bewerbungen in den letzten Jahren). Zeitweise habe ich, leider mit weniger Erfolg, selbstständig gearbeitet.
Irgendwann konnte ich nach Einführung von Hartz 4 meine Beiträge zur privaten KV nicht mehr bezahlen, da die ARGE nur ca. 113 EUR zur KV
und ca. 15 EUR zur Pflegeversicherung zahlt. Das ist der Anteil, den auch die gesetzlichen KVs von der ARGE für einen Langzeitarbeitslosen erhalten.
Damit ist der gesetzlich versicherte Arbeitslose jedoch voll versichert.
Ich bin 53 Jahre alt und der Standardtarif in der privaten Versicherung kostet mindestens 300 EUR. Von meinen 347 EUR zur Sicherung des Lebensunterhaltes ( inkl. Wasser, Strom, etc. ), die ich monatlich von der
ARGE erhalte, kann ich doch keine 170 EUR oder mehr noch für die Krankenversicherung bezahlen. Kennen Sie günstigere Tarife für einen
53jährigen?
Alles, was ich an kleinen Reserven einmal besessen habe, ist verbraucht.
Mein Widerspruch bei der ARGE wurde in 2005 abgewiesen.
Als insulinpflichtiger Diabetiker brauche ich als Selbstzahler alleine
mindestens 1500 EUR pro Jahr, um die notwendigste Behandlung und Medikation zu finanzieren.
Die Wiederaufnahme in meine frühere private KV könnte ich nur finanzieren, wenn die ARGE den Standardtarif, der den gesetzlichen Leistungen auch entspricht, voll bezahlt. Zudem habe ich gehört, dass Nichtversicherungszeiten nachgezahlt werden müssen? Stimmt das? Wenn ja, frage ich mich, woher ich das Geld nehmen soll?
Haben Sie einen Rat für mich?
Hallo MyFriendJack,
zu dem Thema Befreiung von der Versicherungspflicht während der Arbeitslosigkeit habe ich ja schon zur genüge geschrieben und auf die Gefahren hingewiesen, nun das wird ihnen auch nicht weiterhelfen.
Wenn Sie von Ihrer alten PKV wieder aufgenommen werden wollen müssen Sie natürlich den Beitragsrückstand ausgleichen. Zum 01.01.2009 besteht die Versicherungspflicht ab diesem Zeitpunkt müssen Sie sich bei einer PKV anmelden, diese muss auch die Notfallversorgung übernehmen, auch wenn ein Beitragsrückstand besteht. Ich glaube auch zu wissen, dass der Basistarif für Bedürftige dann im Beitrag gedeckelt ist, genaues konnte ich aber nicht in Erfahrung bringen. Da Sie die Beiträge für den Standarttarif nicht aufbringen können sollten sie sich mit Ihrer jetzigen PKV auseinandersetzten und klären in wieweit Notfallbehandlungen übernommen werden und wie das genau mit dem Basistarif bei dieser PKV läuft.
Leider kann ich Ihnen mit meinem Rat nicht viel weiterhelfen.
Grüße
manfred