Auch das Handelsblatt meldet sich mit einem Bericht zur privaten Krankenversicherung (PKV) zu Wort. Danach sollen vollversicherte Bestandskunden zwei Jahre lang im Basistarif versichert bleiben, wenn diese von dem Wechselrecht in den Basistarif eines anderen Versicherers, inklusive eines Teils der Alterungsrückstellung, im ersten Halbjahr 2009 Gebrauch machen.
Der PKV Verband sieht zurecht die Gefahr der Entmischung der gesundheitlichen Risiken. Wenn junge und gesunde Kunden inklusive der Rückstellungen zu einem anderen Versicherer wechseln, hat das 2 unerwünschte Konsequenzen:
- Das finanzielle Poster wird ausgedünnt, da dem Tarifwerk ein ungeplanter Abzug von finanziellen Mitteln stattfindet.
- Ein Wechsel ist i.d.R nur für gesunde Versicherten interessant, damit verbleiben die ältern und kränkeren Versicherten in dem Tarif was auch wieder negative Auswirkungen auf das Kollektiv des Tarifes hat.
Die beiden Autoren des Berichtes im Handelsblatt, Thomas Schmitt und Peter Thelen, wettern heftig gegen das Vorhaben des PKV Verbandes: „Die privaten Krankenversicherer wollen mit bürokratischen Tricks das neue Wechselrecht aushöhlen“. Interessieren würde mich aber schon, wie Herr Schmitt und Herr Thelen zu einer solchen Aussage kommen. Einen Kommentar zu diesem Statement spare ich mir an dieser Stelle.
Letzte Woche soll eine Einigung zwischen den Akteuren Bundesfinanz-Ministerium, Bundesgesundheits-Ministerium, BaFin und PKV-Verband erreicht worden sein, in dem das uneingeschränkte Wechselrecht so nicht mehr stattfinden soll.
Für langjährig bei dem gleichen PKV Unternehmen Versicherte könnte ein Wechsel unter Mitnahme der Alterungsrückstellung interessant sein. Als Vehikel soll der Basistarif genutzt werden um dann in den gewünschten Zieltarif zu wechseln. Manches PKV Unternehmen hatte schon den neuen Begriff der Juristischen Sekunde geprägt. Da unsere Politiker Spezialisten in unklar formulierten Gesetzestexten sind, kann man im Versicherungsvertragsgesetz dazu keine eindeutige Aussage finden.
Prinzipiell muss man wissen, dass die Rückstellungen in den Tarifen ab 2009, generell in den Basistarif übertragbar werden sollen. Durch diese Mehrleistung werden die Tarife ab 2009 aber erheblich teurer. Ich habe bisher einen Bereich von 15-30 Prozent gehört. Nun müssen beim Wechseln folgende Punkte bedacht werden:
1. Das Entscheidende ist, welche Leistungen kaufe ich mir bei der neuen Gesellschaft ein und welche Leistungen gebe ich im Gegenzug bei meinem alten Versicherer auf. Leider wird dieser Part in der Beratung oft vernachlässigt und über den Preis verkauft.
Da fällt mir so spontan folgender Vergleich ein. Wenn sich ein Kunde auf die Suche nach einem gehobenen KFZ (Mercedes oder BMW) macht und der Verkäufer dem Kunden eine Liste mit Neuwagenpreise vorlegt auf der z.B. der Fiat 500 wesentlich billiger und deshalb an vorderster Stelle zu finden ist. Wenn nun der Kunde dieses Auto sehr günstig kauft, weil er der Meinung ein mit Mercedes oder BMW vergleichbares Fahrzeug zum Schnäppchenpreis erstanden zu haben, wird die Enttäuschung nicht lange auf sich warten lassen. Das Problem bei der privaten Krankenversicherung ist, dass der Kunde die möglicherweise falsche Entscheidung erst dann merkt, wenn Leistungen benötigt werden die schlicht nicht versichert sind. Dann ist es aber zu spät, den fehlenden Versicherungsschutz einzukaufen. Solche Gespräche muss ich leider des Öfteren führen.
2. Wie ist es um die Gesellschaft bestellt zu der ich wechseln will, wie sieht z.B die Gesellschaftskennzahlen der neuen PKV aus.
3. kann ich die Gesundheitsfragen bei der neuen PKV vollständig und bedenkenlos richtig beantworten.
Wenn diese Punkte geklärt sind und die Leistungen im neuen Wunschtarif im Einzelnen passen, oder der bisherige Tarif vielleicht nicht den Leistungsumfang verfügt und die bisherige PKV keine Alternative bieten kann, dann macht ein Wechsel möglicherweise Sinn. Das muss aber im Einzelfall genau geprüft werden.
Einige PKV Unternehmen sehen dies anders und blasen zum Grossangriff auf die Konkurrenz. Neugeschäft wittern vor allem 3 PKV Unternehmen, die sich gegen die Vorgaben des PKV-Verbandes stellen. Der PKV-Verband wollte ursprünglich den Wechsel vom Basistarif in einen Wunschtarif unterbinden um den Mitgliedunternehmen die oben angesprochenen Probleme zu ersparen.
„Der Basistarif war immer als Zieltarif gedacht. Es war nie politischer Wille, den Basistarif als Vehikel zu missbrauchen, um Bestandsversicherte auf diesem Weg unmittelbar – etwa nach einer logischen Sekunde – in einen anderen Tarif weiterzuleiten“, so der PKV-Verband in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme.
Nun soll dieser Wechsel doch nach einer Wartezeit möglich sein. Unsere verehrte Gesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt wird sich sicher über solche Debatten innerhalb der PKV Unternehmen freuen, wenn die einzelnen Unternehmen sich selbst zerfleischen, ist sie an Ihrem Ziel die PKV abzuschaffen, einen großen Schritt näher gekommen.
Diese „Horrorszenarien“, des eigenen Verbandes können, so das Handelsblatt, Versicherer wie die Central nicht nachvollziehen. Das kann ich gut verstehen, denn die Central erhält Ihr Geschäft ja unter anderem durch einen Strukturvertrieb mit 4 Buchstaben (ich bin mir nicht sicher ob ich den Namen dieses Vertriebes ausschreiben darf, ohne in die Gefahr einer Abmahnung zu geraten.)
Die Strukturvertreter dieses Vertriebes brauchen sich über die oben genannten Erwägungen zu Sinn und Unsinn eines Wechsels keine Gedanken zu machen. So wie ich schon gehört habe, wird in dieser Firma schon zum Grossangriff auf alle PKV Kunden geblasen.



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