Privat Krankenversicherte haben es doch besser

Besser sogar als Beamte, welche zur privaten Krankenversicherung noch den Beihilfeanspruch haben.

Beamte, welche eine Last mit der Lust haben hat das Bundesverwaltungs-Gericht mit Urteilen vom 28. Mai 2008 (Az.: 2 C 24/07 und 2 C 108/07) nun einen gehörigen Strich durch die Lust gemacht, nix is es mit Viagra auf Beihilfekosten. Dem Bundesinnenministerium ist die Lust seiner Untertanen wurst mit einem Erlass aus dem Jahre 2004 wurde die Erstattung von Potenzmittel (z.B. Viagra) als nicht mehr beihilfefähig aus dem Katalog der beihilfefähigen Medikamente gestrichen.

Ein betroffener Beamter sah darin einen Verstoß gegen des Grundgesetz Artikel 3 Absatz 1 (allgemeinen Gleichheitsgrundsatz). Nach einer schweren Operation wurde dem Patienten Viagra vom behandelnden Arzt verordnet. Das Bundesverwaltungs-Gericht lies den Beamten abblitzen, die Beihilfe sei nur für Behandlungen zuständig, in denen „ein vom Willen und vom Verhalten des Patienten unabhängiger Leidenszustand zu beseitigen oder zu lindern ist“. Dies ist aber in punkto Sexualität wahrlich nicht gegeben.

Eine Leistungspflicht sahen die Richter nur, für notwendige Behandlungen wenn durch diese unzumutbare Beschwerden behoben werden oder Folgeerkrankungen durch die medikamentöse Behandlungen verhindert werden können. Da Viagra als Potenzsteigerndes Mittel auch im Bereich der sog. Lifestyle-Produkte Verwendung findet, sei eine Abgrenzung nicht möglich und deshalb eine Verweigerung der Erstattung durch die Beihilfe rechtens.

Dieses Urteil (wie auch immer man dies sehen mag, ich denke für die Betroffenen ist das wirklich nicht lustig) ist ein weiterer Schritt die Beihilfe an das Niveau der gesetzlichen Krankenkasse anzupassen. Im Bereich der GKV gab es schon einige gleichlaufende Urteile.

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