Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Jürgen Wasem und Prof. Dr. Stefan Greß und Anke Walendzik recherchierten für eine, von der Hans-Böckler-Stiftung unterstützten Studie und fanden heraus, dass es die Krankenkassen 3,2 Milliarden € kosten würde, würden die Kassen die Ärzte genauso vergüten, wie private Versicherungen es tun. Sachverständige halten dies für unrealistisch und unbezahlbar. Die Studie informierte auch darüber, dass die Ärzte von den Privat-Versicherungen das zweifache Honorar bekommen, als sie es von Kassenpatienten, bzw. deren Krankenkassen erwarten könnten.
Wenn man die Vergütung aller privaten / gesetzlichen Versicherten summiert und miteinander Vergleicht, liegen die privaten mit 3,6 Mrd. € vorne. Ein Privatpatient ist deshalb ein willkommener „Gast“ und für manche Praxis „lebensnotwendig“. Wie in verschiedenen Medien berichtet, liegt deshalb die Versuchung nahe, den Privatpatienten (bildlich gesehen) den roten Teppich (z.B. in einer bevorzugten Terminvergabe oder geringeren Wartezeiten) auszurollen. Mittels eines Programms, welches für die Übernahme von Gebühren bezüglich der Honorare der Ärzte verwendet wird, wurden die ausgezahlten Vergütungen seitens der gesetzlichen Kassen mit den ausgez. Vergütungen seitens der privaten Versicherungen vergleichbar gemacht.
Während es schon fast eine Binsenweisheit sei, dass der Privatversicherte bevorzugt behandelt wird und der Arzt an dem Privatversicherten mehr verdient, hatte sich die Universität Duisburg-Essen und der Hochschule Fulda erstmals die Mühe gemacht, exakte Daten in diesem Gebiet heraus zu finden, zu ermitteln und auszuwerten. Weshalb der Arzt an dem Privatpatient verdient, liegt daran, dass er für seine Arbeit viel mehr abrechnen darf. Zudem unterliegt die Quantität der Abrechnung, bei einem Privatversicherten Patienten, keinen Limits, wie es in der GKV der Fall ist. Dieses Limit wurde mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart. Zudem haben sich sowohl die Privat-Versicherungen, als auch die gesetzlichen Kassen nach einem vom Gesetzgeber festgelegten Finanzplan zu richten.
Während ein niedergelassener Arzt von einem privat Versicherten für die gleiche Behandlung ca 2,3 bis 3,5 mal soviel erhält, als von einem Kassenpatient, ist der Unterschied bei Fachärzten (ausgenommen Haut- und Augenärzte) noch deutlicher spürbar.
Wie oben angesprochen, ist die momentane Honorierung anfällig für soziale Ungerechtigkeiten. Damit die „Zwei-Klassen- Gesellschaft“ im Gesundheitssystem abgeschafft und der Unterschied abgemildert wird, müssten die Kassen mit ungeheuren Beträgen die Ärzte bezahlen. Und, wie wir oben ebenfalls erfahren haben, kann der Staat diese Kosten auf Dauer nicht tragen, bzw. würde diesen finanziell auslaugen. Zudem sei es nach Aussage von Wasem und Greß notwendig, dass die Ärzte ein solides Einkommen, auch nach einer solchen Angleichung hätten.
Ich bin der Meinung, dass eine solche Erhöhung der Ausgaben äußert unrealistisch ist, eher ist davon auszugehen, dass eine Angleichung nach unten auf das Niveau der GKV Erstattungssätze erfolgt. Welche Weichen im Gesundheitswesen gestellt werden, können wir bei der nächsten Bundestagswahl kräftig mitbestimmen.



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