Wie viel Information darf / muss es vor dem Abschluss einer Lebensversicherung oder privaten Krankenversicherung geben?

Ich frage mich manchmal wirklich, was sich unsere Politiker bei der Formulierung bzw. der Verabschiedung von Gesetzen denken. Unfähigkeit oder gar Vorsatz möchte ich keinem der Verantwortlichen unterstellen, ich denke dass die verantwortlichen Politiker schon versuchen, das nach deren Meinung beste in Gesetze zu gießen. Was allerdings das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) betrifft wurde weit über das Ziel hinausgeschossen. Nach dem VVG müssen dem zukünftigen Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Antragstellung alle für den Vertrag wichtigen Informationen zur Verfügung stehen. Ich finde diese Regelung schlicht Schwachsinn, denn ich habe in meiner mehr als 10 jährigen Laufbahn in der Versicherungsbranche erst einen Kunden erlebt der sich die Versicherungsbedinungen wirklich durchgelesen hat. Ich hatte sogar den Eindruck, dass dieser Kunde verstanden, hat was er gelesen hatte – dazu kann ich sagen, Ausnahmen bestätigen die Regel.

Um nun diese Vorgaben zu erfüllen sind die Anträge der Versicherungswirtschaft von früher 1-3 Seiten auf 50-60 Seiten angewachsen. 3 mal dürfen sie raten, wer die Kosten für diesen Unsinn bezahlt. Im tatsächlichen Leben läuft das doch so, dass den Versicherungsvermittlern nur wichtig ist, dass der Vordruck unterschieben ist, dass die Unterlagen vollständig und rechtzeitig übergeben wurden. Ob der Kunde dieses „Buch“ dann tatsächlich durchliest, ist den Vermittlern (mir übrigens auch) völlig schnuppe. Mir persönlich ist es wichtig, dass mein Mandant den passenden Versicherungsschutz erhält und nur das zählt für mich.

Nun setzte der Gesetzgeber noch eins drauf, weil das alles so viel ist, werden die Versicherer verpflichtet, zusätzlich zu dem ganzen unnützen Papier, nochmals ein gekürztes übersichtliches Produktinformationsblatt dem Kunden zur Verfügung zu stellen, meiner Ansicht nach hätte diese ausgereicht. Nach Meinung, des ehemalige Versicherungs-Ombudsmanns, Professor Wolfgang Römer lese der Verbraucher mehr als eine Seite ohnehin nicht, diese Ansicht vertrat Herr Römer auf der 18. Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten e.V. (BdV) Mitte April 2008.

Ich denke die Frage ist berechtigt, was eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Verordnung für einen Sinn hat, wenn damit (überzeugend auch von Fachleuten dargestellt) überhaupt kein Verbraucherschutzeffekt erzielt wird. Der meiner Ansicht nach einzige Effekt ist die, durch den erhöhten Papierverbrauch (und der durch das höhere KFZ-Gewicht verursachte höhere Spritverbrauch der Vermittler) verursachte Umweltverschmutzung.

Nun beginnt die Debatte um dieses Informationsblatt, welches lt. Prof. Römer eben nur eine Seite Inhalte haben sollte. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) unterbreitete seinen Mitgliedsunternehmen nun erste Textvorschläge zur Erläuterung von klassischen oder auch fondsgebundenen Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit. Diese offensichtlich VVG-gerechten Informationsblätter haben inzwischen schon einen Umfang von etwa zweieinhalb Maschinenseiten. Ich sehe die nicht unberechtigte Gefahr, dass dieses sinnvolle Instrument im Rahmen des Verbraucherschutzes durch die gesetzlichen Vorschriften so verunstaltet wird, dass auch diese zu Sondermüll verkommt.

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