In meiner nun fast 7 jährigen Zeit im Vertrieb der privaten Krankenversicherung – ja auch ich muss, neben dem kostenlosen Beantworten der vielen Frage auf dem Blog, meinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf der privaten Krankenversicherung verdienen – habe ich schon einige Schüsse in den Ofen erlebt.
So auch der Tumult um den von verschiedenen Medien kolportierten Umbau der privaten Krankenversicherung. In diesem Zusammenhang wurden eigene Interessen von Aktiengesellschaften wie die AXA und die Allianz genannt. Hintergrund des Ganzen war ein an die falsche Stelle geratenes Arbeitspapier, welches der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), unter dem Stichwort: „Soziale Sicherung 2020: Angebote der deutschen Versicherungswirtschaft“ zur Zukunft der privaten Krankenversicherung (PKV) in Auftrag gab. Das war natürlich ein gefundenes Fressen für die einschlägige Presse. Da wurde spekuliert, dass die großen Krankenversicherer in das „Geschäft“ der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einbrechen wollten, um dort neue Wachstumsmärkte zu erschließen. Ich habe mich bisher bewusst aus dieser Diskussion herausgehalten, weil ich von Anfang an von dem Unsinn solcher Überlegungen überzeugt war.
Wenn man sich die politischen Begehrlichkeiten in der GKV näher ansieht muss doch jeder vernünftig denkende Mensch erkennen können, dass der z. Zt. politisch gewollte Weg eher in eine Planwirtschaft als in ein freiheitliches Gesundheitssystem führt. Wenn man sich die Historie der politisch verantwortliche Gesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt ansieht, wundert das eigentlich nicht, auch wenn hier von mehr Wettbewerb die Rede ist. Das sich die Akteure rund um Frau Schmidt über solche Veröffentlichungen ins Fäustchen lachen war ja wohl zu erwarten. Damit hätte diese „Fraktion“ das erklärte Ziel, Abschaffung der PKV ja erreicht.
Ich denke aber, dass die Herren Vorstände der genannten Unternehmen genug volkswirtschaftlichen und politischen Sachverstand haben, dass ein solcher Weg, langfristig die heute privaten Krankenversicherungen in die gleiche Abhängigkeit von der Politik bringen würde, wie es bei der GKV der Fall ist. Welcher verantwortungsbewusste Vorstand könnte einen solchen Weg gutheißen. Damit würde die PKV den Ast absägen auf dem sie sitzt, dass ist doch Blödsinn, hat aber sicher die Auflage der einschlägigen Medien gesteigert, in sofern hatte diese Aktion doch einen Sinn.
Meiner Meinung nach sollte der politische Weg genau in die andere Richtung gehen, der Staat sollte sich mehr aus dem Gesundheitswesen zurückziehen als die Akteure immer mehr zu gängeln, anderseits ist es verständlich, dass Politiker das Gesundheitssystem immer mehr vereinnahmen wollen weil dadurch die Ausübung von noch mehr Macht ermöglicht wird. Ob dies von Vorteil ist, möchte ich zur Diskussion stellen.



Ich nehme an, Du kennts den Bericht darüber im aktuellen Focus (nr. 25), Seite 132 ff. (“Aktion Harakiri”). Wenn nicht, sicher lesenswert – so oder so.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Walter,
zum Thema viel Rauch um nichts: Wie entwicklen sich eigentlich die Alters-Rücklagen, wann wird eine reibungslose “Mitnahme”der Rücklagen bei Wechsel des PKV – Versicherers möglich sein? Die PKV -Vorstände sollten sich mehr mit Leistungsargumentation und freiwilligem Wettbewerb untereinander beschäftigen. Ich denke die PKV hat nur dann (beim Wähler) eine Chance, wenn Sie täglich aufs neue die höhere Effizienz gegenüber der GKV darstellt.
Nun aber eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Ich selbst bin mit Familie – Frau und 4 Kinder – seit rund 20 Jahren Privat versichert. Mein Einkommen liegt sehr weit oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Die Kinder sind jetzt “aus dem Gröbsten” heraus und meine Frau wird im August 08 eine Teilzeit- Berufstätigkeit als Leherin beginnen. Die Beitragsbemessunggrenze wird bei dieser Tätigkeit auch auf längere Sicht nicht erreicht. Die letzten 16 Jahre war meine Frau, wie die Kinder auch über meinen Vertrag privat krankenversichert. Jetzt fordert der Arbeitgeber (Bistum Aachen) eine gesetzliche Krankenversicherung. Bei erster überschlägiger Betrachtung ist die Fortführung der PKV nicht nur komfortabler sondern auch günstiger als GKV mit Anwartschaft + Zusatzversicherung. Ihren sehr informativen Blog habe ich mit großen Interesse gelesen, auf diesen Sachverhalt aber keinen Hinweis gefunden, daher nun die Frage:
Gibt es eine Chance nach SGB V § 8 meine Frau von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und was wäre zu tun, um die bestehende PKV zu erhalten?
Gibts es alternativ die Möglichkeit von der PKV die in bestehenden Vertrag aufgebauten Rücklage-Anteile auszahlen zu lassen?
Schon jetzt recht herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
und freundliche Grüße
winfriedks
Hallo Robert,
war heute beim Arzt und habe den Artikel lesen können.
Meine Meinung dazu hat sich nicht geändert.
Grüße
manfred
Hallo Winfried,
Danke für das Lod, wie haben eine nun fast 3 jährige Tradition auf das Blog dass wir und beim Vornamen nennen, gerade in der schnelllebigen Internetzeit denke ich sollten man Traditionen wahren, wenn am schon die Zeit hat solche zu entwickeln, was meine Sie?
In Bezug auf die Übertragung der Rückstellungen muss man zwischen Altverträgen welche noch in diesem Jahr abgeschlossen werden und Neuverträgen am 01.01.2009 unterscheiden.
Allerdings soll die Übertragung immer nur in den Basistarif der neune Gesellschaft möglich sein. Ob das dann auch für die Neuverträge gilt kann ich heute noch nicht sagen.
Für die Altverträge ist der Wechsel im ersten Halbjahr 2009 mit Übertragung der den Rückstellungen, welche im Basistarif gebildet worden wären, in den Basistarif einer anderen privaten Krankenversicherung (PKV) möglich. So wie man zurzeit hört, soll es eine Sperrfrist von 2 Jahren geben in welcher der Kunde im Basistarif der neuen PKV verbleiben muss. Der Wechsel aus dem Basistarif in dem Wunschtarif soll dann nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung möglich sein. Wenn das so ist, kann ich als verantwortungsbewusster Versicherungsmakler diesem Weg nicht empfehlen.
Wer sagt mir denn, dass mein Mandant nach Ablauf der Sperrfrist noch gesund ist, über die dann einsetzende Klagewelle auf Schadenersatz werden sich nur die Anwälte freuen.
Ich denke da haben Sie des Pudels Kern getroffen, der wesentliche Unterschied ist eben, dass ich mir in der PKV bestimmte Leistungen einkaufe und diese mit Sicherheit auch in der Zukunft erhalte. Das ist und bleibt der wesentliche Unterschied zwischen der PKV und der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) wo die Leistungen eben nicht für die Zukunft gesichert sind. Wenn der Gesetzgener per gesetz die Leistungen kürzt, was in der Vergangenheit schon duzende Male geschehen ist, muss der GKV- Versicherte das hinnehmen. Auch wen die GKV freiwillige Leistungen per Satzung streicht, hat der GKV Kunde keinen Rechtsanspruch. In diesem Zusammenhang möchte ich die neuen Wahlleistungstarif der GKV en ansprechen.
4 Kinder, herzlichen Glückwunsch, da habe sie und Ihre Gattin ganz schön was geleistet, ich kann da mit 3 Kindern schon mitreden. Außerdem finde ich es fast schon mutig in der heutige Singlegesellschaft sich zu Kindern zu stellen.
Nun zu Ihrer Frage, nachdem was ich aus Ihren Zeilen entnehmen kann, gibt es keine Möglichkeit der Befreiung. Was noch zu prüfen wäre ist die Frage, was Ihre Gattin vorher beruflich getan hat, aus diesen Sachverhalten könnte sich möglicherweise noch ein Ansatz ergeben (glaube ich aber ehr nicht). Ein andere Möglichkeit wäre der Versuch in ein beamtenähnliches Arbeitsverhältnis anzustreben. Welche Möglichkeiten es da gibt, kann ich so natürlich nicht sagen.
Dass Die Rückstellungen ausgezahlt werden ist nicht vorgesehen.
Was Sie nun machen ist nicht so einfach zu klären. Wenn Sie mein Mandant in Sachen Versicherungen wären (oder werden) kann ich diese Fragen mit Ihnen gerne telefonisch klären.
Grüße
manfred