Die Riester-Rente und das geltende Recht, das ist so eine Sache!

Juni 20th, 2008 by Manfred | Filed under Riester-Rente, Vorsorge.

Die Riester-Rente soll möglicherweise, nach einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, in einigen Punkten gegen geltendes europäisches Recht (EU-Recht) verstoßen. Bemängelt wird z.B. dass gegen das Recht auf freie Wahl des Wohnortes und dem Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen werde. Diese Meinung vertritt auch die EU-Kommission, diese hat vor dem Europäischen Gerichtshofs Klage eingereicht, bis aber die Mühlen der EU Justiz diesen Brocken gemahlen haben, wird noch einige Zeit vergehen.

Hauptkritikpunkt ist, dass Riester-Rentenbezieher welche Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen die staatlichen Zulagen zurückzahlen müssen. Also nix ist mit dem Riester-Rentner mit Wohnsitz auf Mallorca. Auch “riesternde” ausländische Arbeitnehmer, welche den Ruhestand in ihrer Heimat verbringen möchten, sind angeschmiert. Auch diese müssen die Zulagen zurückzahlen. Denn per Gesetz erhalten nur in Deutschland lebende steuerpflichtige Personen unbeschränkt die Riester Zulagen vom Staat. Auch wer in Deutschland arbeitet und im Ausland lebt, also alle sog. Grenzgänger schauen in die Röhre, nix mit Riester-Zulagen.

Mal gespannt wie das weitergeht, das berechtigte Gemotze der EU gegen die Schwächen der deutschen Riester-Rente braucht man nicht überbewerten, denn bis der EU Gerichtshof dagegen vorgeht, wird es noch einige Zeit dauern und dann wird die in Deutschland verantwortliche Regierung sicher schnell das Riester Gesetz den EU Vorgaben anpassen und der EU damit den Wind aus den Segeln nehmen.

Dies soll aber niemanden davon abhalten sich mit dem Thema Riester-Rente zu beschäftigen, denn Fakt ist, dass die gesetzlichen Rente so stark gekürzt wurde, dass diese Versorgung notwendig ist und in der Rente den Lebensstandard wenigstens einiger maßen halten zu können.

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