Krankentagegeld vs Berufsunfähigkeit

Unter folgender Überschrift habe ich gerade in einer Fachzeitschrift für Versicherungsmakler namens Performance einen Artikel gefunden: “BU-Versicherung. Neues Haftungsrisiko”

In diesem Artikel wird beschrieben, dass es eine “bisher wenig bekannte Deckungslücke” in der Berufsunfähigkeitsversicherung gäbe. Diese Deckungslücke könnte für Versicherungsmakler zu einem erheblichen Haftungsrisiko führen. Grund sei die seit Juli 2008 in Kraft getretene VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV). In dieser sei vorgeschrieben, dass der Versicherungsvermittler bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf hinwiesen muss, dass der Begriff “Berufsunfähigkeit” in den Versicherungsbedingungen (AVB) der Lebens- und Krankentagegeld-Versicherung und auch im Sozialversicherungsrecht unterschiedlich definiert sei.

Der Gesetzgeber möchte, dass der Kunde ganz gezielt auf diese bestehende Deckungslücke aufmerksam gemacht wird. In der Praxis käme es häufig vor, dass der jeweilige Versicherungsträger die Leistungspflicht nicht anerkenne und der Kunde damit möglicherweise in ein Loch fällt, obwohl er der Meinung ist, alles versichert zu haben.

Was soll ich nun dazu sagen, meinen ersten Artikel zu diesem Thema habe ich schon unter Krankentagegeld vs. Berufsunfähigkeit vor etwa einem Jahr geschrieben.

Ich finde es gut, dass der Gesetzgeber nun den Versicherungsvermittler in die Verantwortung nimmt, dieses Problem beim Abschluss aktiv anzusprechen. Das wird auch die Stellung der Versicherungsmakler stärken, denn was soll ein Ausschließlichkeitsvertreter seinen Kunden sagen wenn er das Problem zwar ansprechen muss, aber dafür keine Lösung hat ;-)

Eines muss ich natürlich anmerken, durch die Regulierungswut des Gesetzgebers wird der Kunde nun mit Papier so zugemüllt, dass solche wichtigen Informationen untergehen können. Das finde ich schade.

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