Nun meldet sich kurz vor der Sommerpause unsere allseits geliebte Frau Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zur Zukunft der Pflegeversicherung zu Wort. Ob dieser Termin bewusst so gewählt wurde um die darauffolgenden Dementis in Grenzen zu halten kann ich nicht sagen. Sie möchte mit der Pflegeversicherung langfristig das Exempel der Bürgerversicherung statuieren. Ich denke Frau Schmidt schielt immer noch auf die ca. 12 MRD € Rückstellungen der privaten Pflegeversicherung um damit wenigsten für ein paar Jahre das marode umlagefinanzierte System der gesetzlichen Pflegekassen zu sanieren. Wer weiß, wenn das mit der Pflegeversicherung klappen würde, könnte man sich ja auch an den dicken Brocken der Rückstellungen der privaten Krankenversicherung, sozusagen durch die Hintertür, heranmachen.
Am Samstag veröffentlichte die Wochenzeitung „Das Parlament“ ein Interview mit unserer Frau Bundesgesundheitsministerin, darin nannte sie zur Begründung für diese Maßnahme „eklatante Gerechtigkeitslücken“, außerdem wäre die Pflege schon eine Volksversicherung, da es keinen Leistungsunterschied für gesetzlich und privat Versicherte gebe, in diesem Punkt hat Frau Schmidt ausnahmsweise Recht, der Unterschied zwischen den gesetzlichen Pflegekassen (SPV) und der privaten Pflegeversicherung (PVN) besteht eben „nur“ in der Art der Finanzierung, während die PVN vernünftige und notwendige Alterungsrückstellungen nach dem Kapitaldeckungsverfahren aufbaut „lebt“ die SPV nur vom umlagefinanzierten Finanzmitteln. Dies muss natürlich einer Frau Schmidt ein Dorn im Auge sein.
Frau Schmidt war in dem Interview der Meinung, dass auf der Einnahmeseite eine riesige Gerechtigkeitslücke bestehe: „Würden alle Menschen in diesem Land 1,95 Prozent von ihrem Einkommen in die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen, hätten wir mit dem jetzigen Leistungsumfang bis weit in das Jahr 2030 hinein Sicherheit“, nun so kann man die eigene politische Leistung auch „verkaufen“.
Ich persönlich sehe das so, die gesamte SPV (wie auch die GKV) sind hoffnungslos unterfinanziert und der kommenden demographischen Welle nicht gewachsen. Nun kommen auch noch die (sinnvollen?!) Mehrkosten für die beschlossenen Leistungserweiterungen dazu, das muss ja alles bezahlt werden. Mit dem Geld der PVN könnte man ja die erheblichen Finanzprobleme um ein paar Jahre in die Zukunft verlagern , dass die nächste Generation diesen Nonsens dann auch noch bezahlen muss scheint Frau Schmidt nicht zu interessieren, vermutlich wird Sie bis dahin eh nicht mehr diesen Posten begleiten.
Einer wie auch immer finanzierten, sehr sinnvollen kapitalgedeckten Beimischung, einem sogenannten „Pflege-Riester“, kann Frau Schmidt nichts abgewinnen, als Begründung müssen einmal mehr die hohen Energie und Lebensmittel herhalten. Besser sei, „Man sollte zunächst mal die solidarischen Möglichkeiten dieses Landes nutzen“. Das finde ich auch, nur man darf die Solidarität nicht noch mehr auf Kosten der nächsten Generationen einfordern, diese haben mit dem staatlichen Schuldenberg und dem Desaster in den Sozialversicherungen schon genug zu tragen.



Hallo Manfred,
erstmal herzlichen Glückwunsch zu Deiner superinformativen Seite. Der Facettenreichtum der beantworteten Fragen ist einfach immer wieder erstaunlich. Die Lektüre hat mir schon manche Frage beantwortet, die ich sonst nirgends richtig erläutert fand. Weiter so und ein grosses Dankeschön!
Ein Aspekt den ich noch nirgends erläutert fand ist folgender: Ich bin Sohn eines beihilfeberechtigten Beamten, studiere und war bisher immer über meinen Vater beihilfeberechtigt. Leider (eigentlich Erfreulicherweise) entwickeln sich meine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit so, dass ich dieses Jahr wahrscheinlich nicht mehr unter die Grenzen für die Beihilfe falle. Bisher hatte ich bei der Debeka einen “Kinder”tarif, dass ich mich nun privat vollversichern muss resp. darf ist soweit klar und stört mich nicht, ganz im Gegenteil, wenn man die Horrornachrichten aus der GKV immer so liest. Ich möchte also langfristig in der PKV bleiben. Falls ich es nicht falsch verstanden habe, werden in den Kindertarifen keine Altersrückstellungen gebildet, was schade ist – was mich aber viel mehr umtreibt: Kann ich ohne eine weitere Gesundheitsprüfung in eine analoge Vollversicherung des gleichen Anbieters wechseln?
§199(2) VVG ist mir bekannt, mir ist aber unklar, ob ich als über meinen Vater beihilfeberechtigter in den Kreis der Beihilfeberechtigten unter §199(2) VVG falle und wie das im Normalfall gehandhabt wird.
Für Deine Unterstützung herzlichen Dank!
Markus
PS: Ich habe einfach den neuesten Artikel genommen, wenn Dir ein anderer besser erscheint verschieb ruhig.
Hallo Markus,
danke für das Lob, in Bezug auf Ihre Frage haben Sie eigentlich schon selbst die Antwort geliefert. In §199(2) VVG steht:
Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird.
Sie sind versicherte Person mit Beihilfeanspruch, somit können Sie in einen gleichwetigen Vollkostentarif umstellen.
Die Frage ist, ob Sie wirklich bei Ihrer jetztigen PKV bleiben wollen, ich denke dies sollte in einem Beratungsgespräch erörtert werden.
Grüße
manfred