Nun ist es raus, der erste einheitliche Beitragssatz wurde von der Regierung auf 15,5 Prozent festgesetzt und bleibt damit auf unterem Level der im Schätzerkreis diskutierten Beitragsspanne von 15,5-15,8 Prozent. Damit billigte das Bundeskabinett, wie nicht anders zu erwarten war, den vom Schätzerkreis als mindestens notwendigen angesehenen Beitragssatz von 15,5 Prozent, zum Start des Gesundheitsfonds ab 1. Januar 2009 in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit kommen auf Mitglieder von heute noch günstigere GKV Mehrkosten von bis zu 20 Prozent zu
Unsere geehrte Bundesgesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt (SPD) ist sich heute schon sicher – „Der Beitragssatz kann auch 2010 stabil bleiben“. Wie schon im meinem Artikel zum Trauerspiel Gesundheitsfonds geschrieben habe, wird dies vermutlich nur durch die Erhebung von nun möglichen Zusatzbeiträgen, welche natürlich nicht von dem Arbeitgeber mitzufinanzieren sind, möglich sein.
Zu der von den Gesetzlichen Krankenversicherungen auf Grund dieser niedrigen Kalkulation befürchteten Deckungslücke von ca. drei Milliarden Euro – alleine in 2009 – meinte Frau Schmidt in der Bild-Zeitung „Sie wollen sich auf Kosten der Versicherten einen Sparstrumpf anlegen“, die Kassen scheuten damit die Verantwortung zur Sparsamkeit. So kann man das auch ausdrücken.
Der parlamentarische Weg beginnt nun, indem der Bundestag mit dem Entwurf : „Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ offiziell informiert wird. Da sich mit der Gesundheitsreform der Bundestag, wie schon berichtet, aus der Verantwortung verabschiedet hat, braucht es für diese Verordnung keine Abstimmung des Bundestages mehr. Planmäßig soll diese Verordnung am 29. Oktober von der Bundesregierung verabschiedet werden.
Der allseits beliebte SPD-Gesundheitsexperte Herr Prof. Karl Lauterbach rechnet mit einem „Massensterben“ bei den rund 170 Betriebskrankenkassen (BKK). Hintergrund sei, dass es sich für ein Unternehmen nur deswegen gelohnt habe, eine BKK einzurichten, um von den durch die günstigeren Beiträge in der BKK entstehenden niedrigen Lohnnebenkosten zu profitieren. Dieser Vorteil falle nun weg, sagte Herr Prof. Lauterbach der Nachrichtenagentur Reuters.
Das ficht Frau Schmidt nicht an, sie ist immer noch der Meinung, dass es zu viele GKV gibt. Nun mit den verabschiedeten Gesetzen ist Frau Schmidt ja schon kräftig dabei aus dem günstigen bunten GKV „Blumenstrauß“ einen teureren tristen GKV „Einheitsbrei“ zu machen.



