Die Private Krankenversicherung (PKV) soll nächstes Jahr für Neukunden teurer werden, für die gesetzliche Krankenversicherung sollen die Beiträge im kommenden Jahr einheitlich auf 15,5 % angehoben werden und der sogenannte Basistarif sorgt auch nicht gerade für Begeisterung. Zeit für einen kurzen Blick in die Google Suchtrends.

Die blaue Kurve zeigt den Verlauf der Google Suchanfragen für den Begriff “Private Krankenversicherung”, die rote zeigt den Verlauf für den Begriff “PKV”. Die Statistik zeigt den Verlauf von Anfang 2004 bis heute. Wie unschwer zu erkennen ist, sind die Suchvolumina für “Private Krankenversicherung” kontinuierlich zurück gegangen, bis hin zum niedrigsten Wert im März 2007. Seitdem steigt die Zahl der Suchanfragen und damit das Interesse der Suchenden wieder ganz leicht an, momentan sogar noch ein wenig stärker. Ursache dürfte der bevorstehende Jahreswechsel und die durch den Gesundheitsfonds hervorgerufenen Veränderungen sein.
Die zweite Grafik zeigt die Suchnachfragen für den Begriff “Basistarif” im Jahr 2008, hier hat sich das Volumen seit Jahresbeginn mindestens verdoppelt und dürfte auch die nächsten Wochen und Monate noch weiter aufwärts verlaufen. Ein klares Zeichen dafür, dass die Menschen hierzulande noch viel Aufklärungsbedarf verspüren. Man kann bei diesem ganzen Hin und Her rund um den Gesundheitsfonds davon ausgehen, dass viele Menschen momentan ziemlich ratlos sind bzgl. einer Entscheidung für die gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Letztendlich ist nur eine Sache klar, sowohl PKV als auch GKV werden in Zukunft teurer und der Mann auf der Straße darf die Zeche zahlen. Kein toller Trend, aber ein vorhersehbarer



Hallo Manfred,
ihr macht hier wirklich eine tolle Seite zum Thema Krankenversicherungswechsel. Trotzdem habe ich eine Frage, für die bisher – noch – keine Antwort gefunden habe.
Ich bin nach Kündigung meiner Mitgliedschaft bei einer “gesetzlichen” seit mehr als zehn Jahren in einer “privaten” versichert und habe in dieser Zeit nicht gearbeitet – Kinderpause. Jetzt möchte ich wieder anfangen zu arbeiten. Kann ich in der “privaten” bleiben, oder muß ich mich “gesetztlich” versichern? Wie ist in diesem Fall die Auslegung von § 6 SGB V Abs. 9 zu deuten?
Beste Grüße und Danke
Lisa
Hallo Lisa,
danke für das Lob, auch wenn ich keine so gute Antwort für Sie bereit habe.
Sie fallen der 3 Jahresregelung zum Opfer.
Im SGB 5§ 6 Abs. 1 ist folgendes zu lesen.
(1) Versicherungsfrei sind
1.
Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat
Da Sie in den letzten 3 Jahren nicht als Arbeitnehmerin tätig waren kenn das neue Gesetz keine Gnade. In dem von Ihnen zitierten Satz 9 findet man folgenden Satz:
solange sie keinen anderen Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllen
Mit dem neuen Beschäftigungsverhältnis erfüllen Sie aber eine neune Tatbestand der Versicherungspflicht. Die Frage ist, was Sie nun mit Ihrer PKV machen da kann ich Ihnen als Versicherungsmakler gerne weiterhelfen.
Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
Deine Seite macht ist so ziemlich das Beste, was ich im Netz bei meiner “Recherche” zum KV-Wechsel gefunden habe. Hier habe ich den Eindruck antwortet “einer vom Fach” ohne auf seinen perönlichen (finanziellen) Vorteil bedacht zu sein – einfach objektiv… Großes Lob!!!
Ich habe eine Frage: Ich bin seit ca. 1 Jahr Selbständiger und bis jetzt freiwillig in der GKV versichert gewesen. Nun habe ich seit längerem mit einem Wechsel in die PKV (aufgrund der besseren Leistungen) geliebäugelt und von allen Seiten höre ich, dass der 31.12.08 praktisch DER Stichtag für solch einen Wechsel wäre (danach sollen die PKV-Beiträge um ca. 15% steigen, etc.). Habe deshalb eine Risikoprüfung bei der Conti gemacht und würde auch noch alles bis zum 31. über die Bühne gehen…
Ich frage mich aber was passiert, sollte ich im nächsten Jahr die Selbständigkeit aufgeben und doch wieder eine Angestellten-Tätigkeit ausüben (OHNE FESTANSTELLUNG – ZEITLICH BEGRENZTER ARBEITSVERTRAG). Kann ich dann einfach in der PKV bleiben? Muß ich zurück in die GKV bzw. darf ich zurück (nimmt die GKV ggf. überhaupt noch)?
Was rätst Du mir???
Liber Gruß
Andre
Hallo Andre,
danke für das Lob, auch wenn ich hier vielen Menschen weiterhelfe, gilt auch für mich der alte Spruch: „ ohne Moos nix los“. Was ich damit sagen will ist, dass ich diese Hilfe nur geben kann solche ich auch Kunden habe welche sich über mich in der PKV versichern.
Wenn Sie wieder als Angestellter arbeiten, dann werden sie nach der geltenden Regelung in der GKV versicherungspflichtig. Es besteht keine Wahlmöglichkeit weil dann die 3 Jahresregelung greift. Dazu muss man abwarten was das BVG sagt und wie diese Urteil dann umgesetzt wird. Auf alle Fälle müssen sie als Angestellter dann über der JAEG verdienen um dann in der PKV bleiben, bzw. nach den 3 Jahren wechseln zu können. Mit der Conti gibt es ganz gute aber auch ganz schreckliche Tarife, da wäre ich vorsichtig. Ich könnte Ihnen im Rahmen eines Beratungsgespräches gern Alternativen aufzeigen. Das die PKV wegen der neune Wechselrechte zum Januar teurer wird steht außer Frage nur das ist nicht unbedingt ein Nachteil, für den mehrbeitrag werden sie flexibler und erhalten vermutlich auch noch zusätzliche Alterungsrückstellungen. Auch das wäre ein Thema für ein Beratungsgespräch.
Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch und ein gesundes Jahr 2009
Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
erstmal vielen Dank für Ihre sehr hilfreiche Webseite!
Nun meine Frage: Ich habe mich im Januar 2009 von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, aus Anlass der Erhöhung der Jahresarbeitentgeltgrenze (ich war vorher aufgrund der Höhe meines Gehalts nicht pflichtversichert). Inzwischen hat sich meine Situation in mehrfacher Hinsicht geändert: Ich habe 2010 ein Kind bekommen, bin alleinerziehend und werde ab Herbst in Teilzeit wieder anfangen zu arbeiten. Dann wird mein Gehalt natürlich weit unterhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze liegen. Kann ich mich dann wieder gesetzlich versichern lassen, was in der neuen Situation finanziell sehr viel günstiger wäre, oder läßt sich die Befreiung auch in so einer Situation nicht rückgängig machen?
Herzlichen Dank schon im Voraus für Ihren Rat!
Viele Grüße,
Julia
Hallo Julia,
danke für das Lob, ich tu was kann, um Licht in das Dunkel der Krankenversicherung zu bringen.
Generell gibt es für sie keinen Weg in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Eine Befreiung wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für immer und unwiderruflich.
Sie können mich gerne anrufen, dann können wir noch einen Punkt besprechen den ich an dieser Stelle nicht besprechen kann.
VG
Manfred
Hallo Manfred,
ich bin Studentin, 25. Jahre alt und über meinen Vater bei der Debeka privat versichert (Familienversicherung). Ich werde nun mein Masterstudium beginnen, möchte mich aber ab dem kommenden Beitragsjahr gesetzlich versichern. Angeblich komme ich aus der PKV bis zum Studienende (dann bin ich 27) nicht raus. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich durch die zwischenzeitliche Exmatrikulation durch den Übergang vom Bachelorstudium zum Masterstudium in eine GKV wechseln kann?
Vielen Dank,
Freundliche Grüße,
Stefanie
Hallo Stefanie,
da ich leider schlechte Neuigkeiten. Eine Befreiung kann nach SGB V Abs. 2 nicht widerrufen werden.
Das deutet sie bleiben während ihres gesamten Studiums von der Versicherungspflicht befreit.
Die Exmatrikulation nutzt auch nichts, weil dennoch keine GKV Versicherungspflicht eintritt. Die einzige Möglichkeit wäre, wenn sie während des Studiums eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen würden.
Um als Student eine Sozialversicherung pflichtige Tätigkeit aufzunehmen müssen sie allerdings mindestens 20 h pro Woche in einem Dauerjob beschäftigt sein und mindestens über 400 € im Monat verdienen.
VG
Manfred
Hallo Manfred,
ich habe mich “dummerweise” in eine sehr unangenehme Situation gebracht. Ich bin 35 Jahre und über die ganzen Jahre, während 2er Studiengänge über meinen Vater in der Postbeamtenkrankenkasse versichert. Seit Anfang 2011 bin ich gar nicht mehr versichert, da ich seit Oktober letzten Jahres exmatrikuliert bin und im Januar allen (also sowohl der Versicherung als auch meinen Eltern) gesagt habe, ich würde anfangen zu arbeiten, was allerdings nicht der Fall war. Nun habe ich endlich den Schritt gemacht mich arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld II zu beantragen. Jetzt wurde mir gesagt, ich müsste mich wieder bei der Postbeamtenkrankenkasse versichern. Müssen die mich denn auf jeden Fall wieder nehmen? Die Pbk ist ja auch keine “richtige” private Krankenkasse und nimmt (so viel ich weiß) auch keine neuen Mitglieder auf.
Beste Grüße
Kerstin
Hallo Kerstin,
aus beruflichen Gründen kann ich bisher nicht dazu die Fragen zu beantworten, dafür bitte ich um Verständnis.
Mit der Postbeamten Krankenkasse kenne ich auch nicht so gut aus, wie sie richtig gesagt haben, nimmt die Postbeamten Krankenkasse keine neuen Mitglieder auf. Ich weiß gar nicht wie das Arbeitsamt dazu kommt, dass sie sich dort versichern müssen. Möglicherweise deshalb, weil die Arbeitsagentur die Postbeamten Krankenkasse als private Krankenversicherung sieht.
Ich würde versuchen, dass sich ganz normal bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern
VG
Manfred
Hallo Manfred,
ich bewundere Deine Kentnisse und bewundere Deine Aussagen, und möchte mich im Vorraus bedanken, vielleicht kannst Du mir einen Rat geben?
Ich war bis zum 01.09.2011 als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert, hatte dann im Internet mal nach einer PKV Ausschau gehalten, wegen bessere Leistungen, somit bin ich bei einem Makler gelandet der mir die Central ganz heiß empfohlen hat, mit einer sehr hohen BRE, ich also ganz erfreud so eine Gelegenheit gibt es nicht in der GKV mehr Leistung und wenn ich unter 600,00 Eurokronen SB im Jahr bleibe gibt es gutes Geld zurück.
Ich muß sagen daß ich am 15.07.19948 geboren wurde, also heute 63 Jahre jung bin.
Er sendet mir dem Antrag zu, ich habe ihn mitgeteilt daß ich im Jahre 04.2008 einen Gallen OP hatte, die nicht so sauber abgelaufen war, der Dok. hatte nicht aufgepasst und hat drei Gallensteine fallen lasse somit mußte ich im Okt.2010 und im Feb.2011 noch mal ins KH, auch habe ich dem Makler mitgeteilt daß ich im Jahre 2009 Nierensteinespontanabgang
hatte, ich habe den Antrag unterschrieben und ihm per FAX gesendet, aus seinem Büro aus wurde der Antrag der Central gefaxt, allerdings mit einem anderen Datum der Gallen OP, und zwar Dez.1997, von den anderen OP´s wurde nichts eingetragen auch von den Nierensteinen keine Spur zu sehen, nun war ich zum 01.09.2011 PKV versichert, am 02.09.2011 hatte ich einen Arbeitsunfall mit einem Knalltrauma und Störung des Gleichgewichtsorgans, mit so einem Drehschwindel, und mußte drei Tage im KH bleiben.
(heute ist wieder alles OK)
Dann hatte mir die PKV eine Schweigepflichtentbindung gesendet, ich habe diese in guten Glauben unterschrieben, am 18.10.2010 bekam ich dann die Rücktrittserklärung wegen Anzeigepflichtverletzung nach § 193,§ 19, VVG und §123 BGB, habe gleich die PKV angerufen aber die haben sich auf nichts eingelassen, ich möchte wieder in die GKV.
Kannst Du mir bitte einen Rat geben, ich verdiene mehr als 49 950.–, bin aber nur ca. sechs Wochen bei der PKV gewessen.
Habe im Moment keine Versicherung, vielleicht hast Du ja eine Idee!!??
Viele Grüße
Christian
Hallo Christian,
ich möchte mir über das Vorgehen dieses Kollegen kein Urteil erlauben, zu klären wäre , ob es irgendwelche Rechtsverstöße gegeben hat. Aber das hilft dir im Moment auch nicht weiter.
Ich hab vermutlich eine Lösung für Sie, die wäre allerdings an Fristen gebunden rufe mich dringend an, oder sende mir eine Mail an erreichbar bist. Ob das funktioniert kann ich morgen mit der gesetzlichen Krankenkasse klären.
VG
Manfred