Die Private Krankenversicherung (PKV) soll nächstes Jahr für Neukunden teurer werden, für die gesetzliche Krankenversicherung sollen die Beiträge im kommenden Jahr einheitlich auf 15,5 % angehoben werden und der sogenannte Basistarif sorgt auch nicht gerade für Begeisterung. Zeit für einen kurzen Blick in die Google Suchtrends.

Die blaue Kurve zeigt den Verlauf der Google Suchanfragen für den Begriff “Private Krankenversicherung”, die rote zeigt den Verlauf für den Begriff “PKV”. Die Statistik zeigt den Verlauf von Anfang 2004 bis heute. Wie unschwer zu erkennen ist, sind die Suchvolumina für “Private Krankenversicherung” kontinuierlich zurück gegangen, bis hin zum niedrigsten Wert im März 2007. Seitdem steigt die Zahl der Suchanfragen und damit das Interesse der Suchenden wieder ganz leicht an, momentan sogar noch ein wenig stärker. Ursache dürfte der bevorstehende Jahreswechsel und die durch den Gesundheitsfonds hervorgerufenen Veränderungen sein.
Die zweite Grafik zeigt die Suchnachfragen für den Begriff “Basistarif” im Jahr 2008, hier hat sich das Volumen seit Jahresbeginn mindestens verdoppelt und dürfte auch die nächsten Wochen und Monate noch weiter aufwärts verlaufen. Ein klares Zeichen dafür, dass die Menschen hierzulande noch viel Aufklärungsbedarf verspüren. Man kann bei diesem ganzen Hin und Her rund um den Gesundheitsfonds davon ausgehen, dass viele Menschen momentan ziemlich ratlos sind bzgl. einer Entscheidung für die gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Letztendlich ist nur eine Sache klar, sowohl PKV als auch GKV werden in Zukunft teurer und der Mann auf der Straße darf die Zeche zahlen. Kein toller Trend, aber ein vorhersehbarer




Hallo Manfred,
ihr macht hier wirklich eine tolle Seite zum Thema Krankenversicherungswechsel. Trotzdem habe ich eine Frage, für die bisher – noch – keine Antwort gefunden habe.
Ich bin nach Kündigung meiner Mitgliedschaft bei einer “gesetzlichen” seit mehr als zehn Jahren in einer “privaten” versichert und habe in dieser Zeit nicht gearbeitet – Kinderpause. Jetzt möchte ich wieder anfangen zu arbeiten. Kann ich in der “privaten” bleiben, oder muß ich mich “gesetztlich” versichern? Wie ist in diesem Fall die Auslegung von § 6 SGB V Abs. 9 zu deuten?
Beste Grüße und Danke
Lisa
Hallo Lisa,
danke für das Lob, auch wenn ich keine so gute Antwort für Sie bereit habe.
Sie fallen der 3 Jahresregelung zum Opfer.
Im SGB 5§ 6 Abs. 1 ist folgendes zu lesen.
(1) Versicherungsfrei sind
1.
Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat
Da Sie in den letzten 3 Jahren nicht als Arbeitnehmerin tätig waren kenn das neue Gesetz keine Gnade. In dem von Ihnen zitierten Satz 9 findet man folgenden Satz:
solange sie keinen anderen Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllen
Mit dem neuen Beschäftigungsverhältnis erfüllen Sie aber eine neune Tatbestand der Versicherungspflicht. Die Frage ist, was Sie nun mit Ihrer PKV machen da kann ich Ihnen als Versicherungsmakler gerne weiterhelfen.
Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
Deine Seite macht ist so ziemlich das Beste, was ich im Netz bei meiner “Recherche” zum KV-Wechsel gefunden habe. Hier habe ich den Eindruck antwortet “einer vom Fach” ohne auf seinen perönlichen (finanziellen) Vorteil bedacht zu sein – einfach objektiv… Großes Lob!!!
Ich habe eine Frage: Ich bin seit ca. 1 Jahr Selbständiger und bis jetzt freiwillig in der GKV versichert gewesen. Nun habe ich seit längerem mit einem Wechsel in die PKV (aufgrund der besseren Leistungen) geliebäugelt und von allen Seiten höre ich, dass der 31.12.08 praktisch DER Stichtag für solch einen Wechsel wäre (danach sollen die PKV-Beiträge um ca. 15% steigen, etc.). Habe deshalb eine Risikoprüfung bei der Conti gemacht und würde auch noch alles bis zum 31. über die Bühne gehen…
Ich frage mich aber was passiert, sollte ich im nächsten Jahr die Selbständigkeit aufgeben und doch wieder eine Angestellten-Tätigkeit ausüben (OHNE FESTANSTELLUNG – ZEITLICH BEGRENZTER ARBEITSVERTRAG). Kann ich dann einfach in der PKV bleiben? Muß ich zurück in die GKV bzw. darf ich zurück (nimmt die GKV ggf. überhaupt noch)?
Was rätst Du mir???
Liber Gruß
Andre
Hallo Andre,
danke für das Lob, auch wenn ich hier vielen Menschen weiterhelfe, gilt auch für mich der alte Spruch: „ ohne Moos nix los“. Was ich damit sagen will ist, dass ich diese Hilfe nur geben kann solche ich auch Kunden habe welche sich über mich in der PKV versichern.
Wenn Sie wieder als Angestellter arbeiten, dann werden sie nach der geltenden Regelung in der GKV versicherungspflichtig. Es besteht keine Wahlmöglichkeit weil dann die 3 Jahresregelung greift. Dazu muss man abwarten was das BVG sagt und wie diese Urteil dann umgesetzt wird. Auf alle Fälle müssen sie als Angestellter dann über der JAEG verdienen um dann in der PKV bleiben, bzw. nach den 3 Jahren wechseln zu können. Mit der Conti gibt es ganz gute aber auch ganz schreckliche Tarife, da wäre ich vorsichtig. Ich könnte Ihnen im Rahmen eines Beratungsgespräches gern Alternativen aufzeigen. Das die PKV wegen der neune Wechselrechte zum Januar teurer wird steht außer Frage nur das ist nicht unbedingt ein Nachteil, für den mehrbeitrag werden sie flexibler und erhalten vermutlich auch noch zusätzliche Alterungsrückstellungen. Auch das wäre ein Thema für ein Beratungsgespräch.
Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch und ein gesundes Jahr 2009
Grüße
Manfred