Wie allgemein, oder zumindest den werten Lesern meines Blogs bekannt ist, fällt für Selbständige ab dem 01.01.2009 der Anspruch auf das Krankengeld weg. In der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) soll es dann das Krankengeld nur noch in Verbindung mit einem Wahltarif geben. Bekanntlich muss man sich mit einem Wahltarif für 3 Jahre an diese GKV binden. Da das Krankengeld in der GKV sowieso nur für max. 18 Monate gezahlt wird, stellt sich mir die Frage, ob die Absicherung des Verdienstausfalles nicht besser in der privaten Krankenversicherung als Krankentagegeld oder in Form der Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden sollte.
Nun, in der GKV macht das Krankengeld für Selbständige Sinn, die wegen Vorerkrankungen eine solche Police nicht mehr erhalten. Zu prüfen wäre in einem solchen Falle, ob der Abschluss eines solchen Wahltarifes mit Anspruch auf Krankengeld Sinn macht. Als erste GKV wagt sich die Barmer Krankenkasse aus der Deckung und gibt Details zu dem neuen Wahltarif mit Krankengeldanspruch bekannt.
Es werden folgend Karenzzeiten angeboten: Krankengeldanspruch ab dem 15., 22., 43. oder 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Prämien werden zwischen 0,2 und 2,8 Prozent des Arbeitseinkommens bis zum Beitragsbemessungsgrenze liegen. Für unselbständig Beschäftigte (Arbeitnehmer, die nur kurzzeitig und bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt sind) und auch Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsverhältnis unter zehn Wochen wird es ein spezielles Angebot geben, diese Personen können einen Krankengeldanspruch schon ab dem ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit bekommen. Auch Künstler und Publizisten wird die Möglichkeit eingeräumt, sich Krankengeld zwischen dem 15. und dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu sichern.
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Sehr geehrter Herr Walter,
auch wenn ich da bei Ihnen als privater Versicherungsmakler sicherlich nicht an der richtigen Adresse bin, würde ich mich trotzdem über eine neutrale Antwort freuen.
Mein 63,5 jähriger Vater, selbständiger Handwerker und 50% Schwerbehindert, ist bei der IKK gesetzlich versichert. Eine PKV wird ihn definitiv nicht aufnehmen. In wie weit sind die GKVs verpflichtet, einem Versicherten auch ein Krankengeld über den Wahltarif anzubieten?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias
Hallo Matthias,
das ist kein Thema ich helfe soweit ich kann gerne.
Die GKV en werden Wahltarife anbieten ich vermute, dass so nach und nach alle GKV en dies tun werden, gezwungen sind die GKV en dazu aber nicht.
Wenn eine GKV diesen Wahltarif abschafft besteht auch keine Rechtssicherheit, dass man zukünftig wenn benötigt das Krankengeld noch erhält.
Grüße
manfred